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07.09.2023 LehrBar Spezial hybrid | KI-Kompetente Lehrende

Veröffentlicht am 31. August 2023

Donnerstag, 07. September 2023 | 14:00 – 16:00 h (s.t.) | Raum: X-E1-203 & Zoomraum: https://uni-bielefeld.zoom-x.de/j/65719440496?pwd=L25TeWEzVnBmZlRkVGpKaG5BNGhBdz09, Meeting-ID: 657 1944 0496. Passwort: 154877

Impuls: Dr. Carolyn Blume, JProfessorin für digitales Lehren und Lernen, DoKoLL (TU Dortmund)

Nach den ersten Schockwellen, die ChatGPT ausgelöst hat, sind erste hochschuldidaktische Konzepte und rechtliche Abwägungen zum universitären Umgang mit dieser App und mit ähnlichen Tools erschienen. Angesichts anekdotischer Erfahrungsberichte stellt sich die Frage, welche (hochschul-)didaktischen Kompetenzen vonnöten sind, um mit KI kompetent zu lehren und lernen. Ziel dieses Impulses ist es demnach, die Ausgestaltung einer spezifischen KI-Kompetenz in den Blick zu nehmen. Ist eine solche Kompetenz notwendig, und wenn ja, wie sieht sie aus? Was sind die Vorzüge und die Gefahren eines solchen Kompetenzmodells für die hochschuldidaktische Lehre? Diese Fragen stehen im Fokus der LehrBar Spezial am 07.09.2023. Nach einem kurzen Input wird es Zeit für Diskussion und Austausch geben.

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Gesendet von BStiebing in Veranstaltungen

Was macht gute Lehre aus? Ein Interview mit Dr. Giselle Valman

Veröffentlicht am 24. August 2023

Was macht gute Lehre aus? Dies ist eine der zentralen Fragen des inno.teach Blogs und wer könnte diese besser beantworten als Lehrende selbst? Wir haben daher mehrere Lehrende der Universität Bielefeld zu ihren Erfahrungen in der Lehre befragt. Lesen Sie hier ihre vielfältigen Perspektiven!

Dr. Giselle Valman 

Interview mit Dr. Giselle Valman 

 

Was macht für Sie gute Lehre aus? Was gehört dazu? Was sollte vermieden werden?

Bei guter Lehre geht es darum, die Studierenden zu motivieren. Selbstverständlich gehört dazu Informationen so zu vermitteln, dass sie Interesse daran haben, weiter nachzuforschen. Mit anderen Worten geht es nicht nur um den Inhalt, sondern auch um die Art und Weise wie man diesen vermittelt.

In dem Zusammenhang sollte ein Überschuss an Informationen vermieden werden, denn das könnte verängstigen oder ungewollt frustrieren. Hierbei ist es sehr wichtig im Voraus zu beachten, was man zeigen will und was die selbstständige Arbeit der Studierenden bleiben soll.

Zum Schluss gibt es bei mir im Unterricht keine dummen Fragen. Fehler werden überdies als etwas Positives im Lernprozess betrachtet.

Wie begeistern Sie Studierende für das, was Sie lehren?

Ich begeistere Sie, indem ich ihnen meine Leidenschaft für meinen Beruf vermittle. Außerdem ist es mein Hauptziel, ihnen beizubringen, wie sie selbständig arbeiten können. Da das Internet heutzutage der wichtigste Lehrmeister ist, helfe ich ihnen bei der Auswahl und Verarbeitung so vieler Informationen. Ich ermutige sie auch gerne dazu, ihre Meinung darzulegen und zu verteidigen. Auch wenn diese meiner widerspricht.

Wie haben Sie während der letzten Jahre Ihren Unterricht auf den digitalen Raum umgestellt? Was haben Sie dabei gelernt und gibt es etwas, was sie für die Zukunft beibehalten wollen?

Für mich kann die digitale Welt einen großen Beitrag zum Lehren und Lernen leisten. Nicht nur wegen der Möglichkeit den Inhalt aus einer anderen Perspektive zu zeigen bzw. zu analysieren, sondern auch wegen der selbständigen Arbeit, die dabei entsteht. Das Lernen im eigenen Tempo wird dadurch ermöglicht.

Ich arbeite gerne mit H5P-Übungen sowie mit allen Tools von Moodle. Vielleicht, weil es zu meiner Zeit als Studentin diese Möglichkeit noch nicht gab. Damit hätte ich gerne gearbeitet!

Ich hoffe, dass ich in Zukunft mehr künstliche Intelligenz in meinen Unterricht einbauen kann. Ich habe keine Angst vor ihr. Sie kann sehr nützlich sein, wenn sie richtig eingesetzt wird. Dennoch will ich die Diskussionen und den Meinungsaustausch in der Lehre bzw. in Präsenz beibehalten.

Was sehen Sie als Herausforderungen für die akademische Lehre in der Zukunft an?

Die akademische Lehre sollte weiterhin überlegen, wie man künstliche Intelligenz einbeziehen kann. Auch sollte überdacht werden, was dabei trainiert und bewertet werden muss. Dennoch wird die Reflexion und argumentative Arbeit nach wie vor eine zentrale Rolle in der akademischen Arbeit spielen.

Was machen Sie am liebsten mit Ihren Studierenden?

Sie zur Reflexion zu bringen. Auch sie aufzumuntern, ihre eigenen Fortschritte zu schätzen und stolz darauf zu sein. Wir alle in der Lehre haben mal an der Universität studiert und wir alle wollten wertgeschätzt werden.

 

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Gesendet von LKäppele in Lehre im Porträt

Digitale Lehr- und Lernräume barrierefrei gestalten – Ein Rückblick auf die LehrBar hybrid vom 29.06.23

Veröffentlicht am 22. August 2023

Ein Beitrag von Laura Käppele

Während in analogen Lehr- und Lernräumen Lehrenden oft zumindest einige Möglichkeiten bekannt sind, wie diese barrierefrei gestaltet werden können, gibt es in digitalen Umgebungen noch Nachholbedarf. Genau hier möchte das Projekt SHUFFLE (Hochschulinitiative digitale Barrierefreiheit für Alle) ansetzen und digitale Barrierefreiheit an Universitäten verbessern. Welche Möglichkeiten, Herausforderungen und Chancen es dabei gibt, wurde in der LehrBar hybrid am 29.06.23 dargestellt. Bei einer initialen Befragung von Lehrenden durch das Projekt an vier Universitäten, darunter auch Bielefeld, sagten 36,3%, dass ihr Kenntnisstand zur digitalen Barrierefreiheit nur (sehr) gering war. Nur 5,6% waren der Meinung, genau zu wissen, wie diese Barrierefreiheit erreicht werden könnte.

Auf der anderen Seite gaben bei der letzten Studierendenbefragung der Universität Bielefeld im Wintersemester 2022/2023 31,7% an, eine Behinderung oder chronische Erkrankung zu haben von denen sich 40% in (sehr) hohem Maße im Studium beeinträchtigt fühlen. Einem Teil dieser Beeinträchtigungen könnte begegnet werden, wenn digitale Lehr- und Lernräume barrierefreier gestaltet werden würden.

In der LehrBar hybrid wurde daher das Projekt SHUFFLE vorgestellt, welches es zum Ziel hat, eine systematische Verbesserung der aktuellen Situation digitaler Barrierefreiheit an deutschen Hochschulen voranzutreiben.. Der Impuls kam dabei von Judith Kuhlmann (Fakultät für Erziehungswissenschaften) und Christin Stormer (ZAB) aus dem Projekt. SHUFFLE wird gefördert von der Stiftung Innovation in der Hochschullehre und ist ein gemeinsames Projekt der Universität Bielefeld, der Hochschule der Medien Stuttgart, der PH Heidelberg und der PH Freiburg.

Im Vortrag wurde der Fokus auf die Erfahrungen und Bedürfnisse von Lehrenden gelegt. Dabei wurde etwa auf die Probleme hingewiesen, welche Lehrende bei der barrierefreien Gestaltung von Lehrveranstaltungen und -materialien sehen. Insbesondere fehlende Kenntnisse, zeitliche Probleme und Unsicherheit mit Software/Urheberrecht wurden dabei genannt. Auch wenn in der Umfrage einige Lehrende Zweifel am Mehrwert äußerten, so war es für die meisten doch der antizipierte Mehraufwand, welcher das Hauptproblem darstellte. So waren auch die am häufigsten genutzten Maßnahmen, welche bereits in der Lehre genutzt wurden, die eindeutige Benennung von Dokumenten und Links, während aufwendigere Ansätze, wie etwa Untertitel oder eine Übersetzung in Lautsprachliche Gebärden (fast) gar nicht verwendet wurden.

Lehrende wünschten sich in der initial durchgeführten Umfrage insbesondere einfache und zeitschonende Tools, welche dabei helfen, digitale Lehr- und Lernräume barrierefreier gestalten zu können. Hier setzt das in SHUFFLE entwickelte Materialpaket an, das Lehrende mit verschiedenen Checklisten und Umsetzungshilfen bei der Gestaltung von zugänglicher digitaler Lehre unterstützen soll. Neben Checklisten zur Erstellung von barrierefreien Dokumenten sind auch Checklisten zur Planung digitaler Lehre verfügbar und mit guten Beispielen veranschaulicht. Eine Wissensdatenbank mit interessanten Zusatzinformationen rund um das Thema barrierefreie Lehre rundet das Materialpaket ab.

Das Materialpaket wird ab September 2023 als Qualifizierungskurs in Moodle zur Erprobung zur Verfügung stehen. Ein weiterer Moodle-Kurs, welcher dabei helfen soll, selbst Moodle-Kurse barrierefrei zu erstellen, folgt zur Erprobung. Bei Interesse an den Kursen oder anderen Materialien können sich Lehrende an SHUFFLE wenden.

Kontakt: shuffle@uni-bielefeld.de

Homepage: www.shuffle-projekt.de

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Was macht gute Lehre aus? Ein Interview mit Dr. Matthias Buschmeier

Veröffentlicht am 17. August 2023

Was macht gute Lehre aus? Dies ist eine der zentralen Fragen des inno.teach Blogs und wer könnte diese besser beantworten als Lehrende selbst? Wir haben daher mehrere Lehrende der Universität Bielefeld zu ihren Erfahrungen in der Lehre befragt. Lesen Sie hier ihre vielfältigen Perspektiven!

Dr. Matthias Buschmeier 

Interview mit Dr. Matthias Buschmeier 

Was macht für Sie gute Lehre aus? Was gehört dazu? Was sollte vermieden werden?

Gute Lehre geschieht, wenn es Dozent*innen und Studierenden gelingt, sich von den Gegenständen intellektuell anregen zu lassen, so dass ein gemeinsames Interesse entsteht, sich darin zu vertiefen. Dazu gehört, die Asymmetrien, die jeder Lehrsituation innewohnen, nicht aus Machthierarchien entstehen zu lassen, sondern aus unterschiedlichen Erfahrungshorizonten. Das kann dann bedeuten, dass Lehrende es zulassen können, zu Lernenden werden. Gute Lehre entsteht, wenn Studierende ihre Bedeutung und Verantwortung für ein solches Setting annehmen und mitgestalten. Das fängt klein an, bei einer regelmäßigen Teilnahme und der Vorbereitung des Materials und kann münden in selbständigen Lernprojekten, von der am Ende die gesamte Gruppe profitiert.

Wie begeistern Sie Studierende für das, was Sie lehren?

Ich versuche zu zeigen, dass ich selbst von meinen Gegenständen, in meinem Fall, der Literatur und ihrer Erforschung, begeistert bin. Der Funke muss überspringen. Wer gelangweilt vom eigenen Stoff ist, wird von Studierenden nicht das Gegenteil erwarten können. Wichtig ist mir, dass Studierende sich in Lehrveranstaltungen als selbstwirksam erfahren, sie also nicht zu einem passiven Schwamm meiner mehr oder weniger gelehrten Ausführungen werden (was manchmal auch nötig ist), sondern Momente in der Lehre erleben, in denen ihre Überlegungen und Ergebnisse relevant werden. Das bedeutet auch, dass Studierende die Neigung mitbringen, dies tun zu wollen. Um im etwas schiefen Bild zu bleiben: Das Feuerholz muss trocken und geschichtet sein, damit der Funke es entzünden kann. Nass und unvorbereitet, wird es nicht brennen, egal wieviel Spiritus ich drauf kippe.

Wie haben Sie während der letzten Jahre Ihren Unterricht auf den digitalen Raum umgestellt? Was haben Sie dabei gelernt und gibt es etwas, was sie für die Zukunft beibehalten wollen?

Seit 2020 arbeite ich verschiedenen Projekten daran, digitale Lernumgebungen für die Studierenden unserer Eingangsphase aufzubauen. Unser Basismodul zur Literaturgeschichte haben wir zu großen Teilen in digitale Lernräume umgestaltet, in denen Studierende angeleitet, selbst Erfahrungen historiographischen Arbeitens machen können. Das machen wir nicht allein, sondern mit Kolleg*innen aus Wuppertal und Paderborn zusammen. Unsere Materialien bieten wir daher auch als Open Educational Resources (OER) über das Landesportal ORCA und die Webseite literaturgeschichten.de an. Eine Erfahrung in der digitalen Lehre ist, dass sie, wenn der eigene Anspruch hoch ist, nicht ohne Zusatzressourcen auskommt. Eine andere, dass die eigene Begeisterung durch einschränkende Rahmenbedingungen wie Lizenzbedingungen und Datenschutzvorgaben manchmal eingebremst wird. Es ist daher unheimlich wichtig, dass es Anlaufstellen gibt, bei denen man sich medientechnisch, aber auch juristisch beraten lassen kann. In Bielefeld haben wir im Moment eine tolle Struktur genau dafür.

Was sehen Sie als Herausforderungen für die akademische Lehre in der Zukunft an?

Die größte Herausforderung sehe ich darin, wie wir zukünftig unsere universitären Ansprüche und die immer größer werdenden fachlichen Anforderungen in der Lehre erhalten können, ohne zugleich Studierende zu überfordern und zu verlieren, die aus einem Bildungssystem kommen, das kaum mehr die Ressourcen (und manchmal auch den Willen) hat, wissenschaftliche Propädeutik zu betreiben. Hinzu kommt der rasante Wandel, den KI basierte Wissens- und Informationsmodelle in der schon nahen Zukunft bringen werden. Dies wird zu einer Renaissance mündlicher Prüfungsformen führen, kommunikative Kompetenzen werden wieder wichtiger werden. Ich bin seit langem ein Anhänger des vierten Bachelorjahrs, das als Orientierungsjahr, nach angloamerikanischem Modell, dem eigentlichen Fachstudium vorgeschaltet ist. Rhetorik, Logik, Grundlagen der Informatik, Wissenschaftstheorie, das wären für alle Studiengänge eine sehr gute Basis - wenn man so will eine modernisierte Form des Triviums und Quadriviums, auf deren Grundlage das europäische Wissenssystem erst entstehen konnte.

Was machen Sie am liebsten mit Ihren Studierenden?

Ganz ehrlich: Mich mit einer Gruppe, die den literarischen Text gut vorbereitet hat, über ihn zu beugen, ihn gemeinsam zu analysieren, um dann zu diskutieren, welche kulturellen Diskurse und Formulare darin verhandelt werden. Klingt vielleicht nicht besonders aufregend, für einen Philologen indes kann es wenig Spannenderes geben.

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Gesendet von LKäppele in Lehre im Porträt

Im Austausch bleiben: Wie beteiligen sich Studierende bei der Weiterentwicklung von Lehre? - Zusammenarbeit im Lehrprojekt BiLinked

Veröffentlicht am 15. August 2023
Ein Beitrag von Lea Bachus und Johanna Springhorn

„Alle müssen wissen, wer was weiß. Das System Uni kann für Studierende sehr diffus sein und man macht sich kaum Gedanken, wie viel hinter dem Vorhang abläuft. Gleichzeitig macht es natürlich Sinn Studierende zu fragen, wie man das Lehrangebot für Studierende verbessern kann.“ (Alex Hallbauer aus der CoP Public Humanities)

An der Universität Bielefeld arbeiten Studierende und Lehrende im Projekt BiLinked seit 2021 gemeinsam daran, digitale Lehr-Lernformate zu entwickeln. Die Zusammenarbeit findet in vier interdisziplinären Communities of Practice (CoPs) statt, die fächerübergreifend verschiedene Studienschwerpunkte abbilden. Dadurch entstehen vielfältige und innovative Ideen, wie Digitales in der Lehre an unserer Uni gut umgesetzt werden kann. Seit Beginn des Projekts beteiligen sich die studentischen Mitarbeiter*innen in den unterschiedlichen CoPs aktiv daran, diese Formate mitzugestalten. Zum Beispiel entwickeln Studierende Selbstlerneinheiten zu Data Literacy mit oder erstellen selbstständig Erklärvideos in der Chemiedidaktik. Einen tieferen Einblick in ihre Mitwirkung und die kollaborative Zusammenarbeit können aber natürlich am besten die Studierenden selbst geben. Deshalb haben wir mal nachgefragt: Wir wollten wissen, wie genau die Studierenden in die Arbeit der CoPs eingebunden sind, und was ihnen wichtig ist bei der kollaborativen Zusammenarbeit von Studierenden und Lehrenden.

Daniel Schumann studiert Erziehungswissenschaften im Master und ist seit 2021 studentischer Mitarbeiter in der CoP Data Literacy. Studentische Beteiligung wird ihm zufolge in seiner CoP auf zwei Ebenen umgesetzt: Zum einen durch die studentischen Mitarbeiter*innen, die von der Konzeption bis zur Umsetzung an der Gestaltung der Lehrveranstaltungen beteiligt sind. Zum anderen über die studentische Beteiligung in den Seminaren selbst, in denen möglichst individuell auf die Interessen der Studierenden eingegangen werden soll. Für Daniel sind eine gute Kommunikation und gegenseitiges Vertrauen die Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf Augenhöhe zwischen Lehrenden und Studierenden:

Yasmin Echterhoff ist Lehramtsstudentin und war von Anfang an als studentische Mitarbeiterin in der CoP Inklusionssensible Lehrer*innenbildung dabei, in der vor allem Seminare im Blended Learning-Format für Lehramtsstudierende gestaltet werden. Die studentischen Mitarbeiter*innen sind dabei sehr vielfältig eingebunden, weil sie sowohl inhaltlich als auch organisatorisch beteiligt sind:

Diese Vielfalt in ihren Aufgaben weiß auch Margit Offermann, die seit letztem Jahr in der CoP MINTconnect mitarbeitet, zu schätzen:

Aus ihrer Sicht ist für die Zusammenarbeit hilfreich, dass die studentischen Mitarbeiter*innen bei den Projekten der CoP in alle Arbeitsschritte und Entscheidungen gleichberechtigt mit den Lehrenden eingebunden sind. Alex Hallbauer aus der CoP Public Humanities sieht das ähnlich und hebt noch einmal die Besonderheiten hervor, die mit der Rolle als studentische Mitarbeiter*innen einhergehen:

In seiner CoP unterstützt er zum Beispiel Studierende in Lehrveranstaltungen dabei, digitale Produkte wie Podcasts zu erstellen, aber ist auch gemeinsam mit den anderen Studierenden und Lehrenden der CoP von Beginn an bei der Organisation von Veranstaltungen mit dabei.

Neben der kollaborativen Arbeit innerhalb der einzelnen CoPs gibt es auch Treffen mit allen beteiligten Studierenden im BiLinked Gesamtprojekt.  Zusammen mit den Studierenden organisiert und gestaltet Lea Bachus, selbst studentische Mitarbeiter*in in der Projektkoordination, diesen Austausch. Dabei geht es vor allem darum, gemeinsam darüber zu sprechen, wie Studierende sich inhaltlich und organisatorisch gut in ihrer CoP einbringen können, um ihre Perspektive auf die Weiterentwicklung von Lehre sichtbar zu machen. So haben sich die Studierenden beispielsweise in einem World Café Format damit beschäftigt, welche Möglichkeiten der (digitalen) kollaborativen Zusammenarbeit in den CoPs gut gelingen oder in einem Stationenlauf gesammelt, welche Beispiele für Good Practices der studentischen Beteiligung in Lehrveranstaltungen und Projekten es an der Uni Bielefeld bereits gibt und was außerdem wünschenswert wäre. 

Der studentische Austausch dient dabei oftmals auch als Blick über den Tellerrand: Wie sieht die Lehre in anderen Fächern aus? Welche Möglichkeiten habe ich dort, selbst etwas mitzugestalten? Was finden andere Studierende wichtig in der Lehre an unserer Uni? Die Ergebnisse nehmen die Studierenden mit in ihre Arbeit in den CoPs. Neben der konkreten Erstellung verschiedener digital unterstützter Lehrformate, bietet BiLinked als Gesamtprojekt daher auch einen guten Rahmen für studentische Beteiligung und die Zusammenarbeit zwischen Studierenden und Lehrenden in der Lehrentwicklung. Und einen Anlass, im Austausch zu bleiben.[Weiterlesen]

Konzept geht auf: Co-Learning Spaces bei Studierenden beliebt!

Veröffentlicht am 10. August 2023

Die Co-Learning Spaces sind eine sinnvolle Erweiterung des Raumportfolios der Universität Bielefeld. Dies zeigt auch eine Umfrage des Zentrums für Lehren und Lernen (ZLL).

Ein Beitrag von Melanie Fröhlich & Sarah Heide

Im Wintersemester 2022/23 wurden an der Universität Bielefeld erstmalig Lernorte in Form von Co-Learning Spaces geschaffen und am 7. Dezember 2022 feierlich eröffnet. Dass die rund 150 neu geschaffenen studentischen Arbeitsplätze in Hallenlage (C0, V0) und auf der Galerie (V1) gut angenommen werden, konnten wir bereits beobachten. Über eine Umfrage wollten wir mehr darüber herausfinden, wie sie von Studierenden genutzt werden und welche weiteren Bedarfe sie noch haben. Zwischen dem 23.01. und dem 17.02.2023 wurde eine Erhebung mit 118 Teilnehmenden durchgeführt und so gleichermaßen die Vorlesungszeit als auch die vorlesungsfreie Zeit erfasst.

Konzept geht auf: Ein Ort für studentisches Co-Learning

Mit den neuen Co-Learning Spaces sollte das Raumportfolio der Universität Bielefeld gezielt erweitert und mehr Raum für Zusammenarbeit und spontanere Gruppentreffen geschaffen werden. Dieser Bedarf wurde von Studierenden immer wieder geäußert: Die buchbaren Diskussionsräume der Bibliothek sind bei studentischen Arbeitsgruppen sehr beliebt, aber auch regelmäßig ausgebucht. Arbeitsplätze auf der Galerie sind für Gruppen zwar verfügbar, aber insbesondere für längere Treffen nicht komfortabel genug. Durch Umwidmung leerstehender Ladenlokale und die frei gewordenen Räume des ehemaligen Pädagogischen Museums konnten Ende 2022 über das Projekt „Ausbau studentischer Lernorte“ die neuen Co-Learning Spaces eingerichtet werden.

Wie die Umfrage zeigt, werden die Co-Learning Spaces tatsächlich überwiegend zum gemeinsamen Arbeiten genutzt: Am meisten zu zweit (35,6%), aber auch zu dritt (27,1%) oder zu viert (18,6%) sind keine Ausnahmen. D.h. mehr als 80% nutzen den Raum in der Gruppe, aber auch einzelne Studierende (16,1%) suchen die Räume für ein Lernen in Gesellschaft auf.

Die neuen Lernräume sind zwischen den Angeboten der Bibliothek und den Plätzen der gastronomischen Angebote angesiedelt, also zwischen formell und informell. Dass dieses Konzept aufgeht, belegt die folgende Rückmeldung: „Ich mag die Co-Learning Spaces so gerne, weil es idealerweise nicht so laut ist wie z.B. im Westend, aber auch nicht so leise, wie in der Bibliothek“ (studentische*r Nutzer*in).

Zwei Studierende sitzen in einer Sitzecke in einem Co-Learning Space. Foto: Universität Bielefeld

Die Co-Learning Spaces werden viel zum Arbeiten zu zweit genutzt. Foto: Universität Bielefeld

Zentral gelegen, gut sichtbar und leicht erreichbar

Zum Erfolg trägt sicherlich auch die zentrale Lage bei. Über die neuen Co-Learning Spaces muss nicht informiert werden. Die meisten Studierenden sind auf die neuen Räume durch das Vorbeigehen aufmerksam geworden (93,8%), da sie gut sichtbar in der Haupthalle des Hauptgebäudes liegen. Einige haben auch von Mitstudierenden von den Räumen erfahren (33,1%). Obwohl es ein großes und erfolgreiches Eröffnungsevent mit begleitenden Social-Media-Maßnahmen gab, wurden dadurch nur knapp 10% der Befragten auf die neuen Lernorte aufmerksam. Das zeigt die Schwierigkeit, Studierende gut über die Möglichkeiten studentischer Arbeitsplätze an der Universität zu informieren.

Die Nähe zu den Hörsälen ist auch ein Vorteil, der zur schnellen und leichten Erreichbarkeit beiträgt, wie ein Feedback zeigt: „Die Lernorte ermöglichen einem, Pausen im Stundenplan produktiv zu nutzen“ (studentische Nutzer*in). Bei der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen ist es auch ein Vorteil, auf einen Blick einschätzen zu können, ob noch Platz vorhanden ist. Ausweichoptionen stehen mit den angrenzenden Galeriearbeitsplätzen und auch in der nahegelegenen Bibliothek zur Verfügung.

Vielfältige Angebote erfüllen vielfältige Bedarfe

Bei der Ausstattung der Co-Learning Spaces wurde auf ein flexibles, komfortables und vielfältiges Mobiliar geachtet. Es gibt rollbare Tische, Sofas, Gruppennischen und Hochtische. Auch Stellwände und ergänzend Whiteboards sowie DTEN-Geräte. Studierende haben so die Möglichkeit mit wenig Aufwand das jeweils passende Arbeitssetting zu kreieren. Wie kommt die Ausstattung bei den Studierenden an? Am beliebtesten sind die Arbeitstische (83,1%), die mobilen Trennwände (61%) und die Gruppennischen (60,2%). Die Sofas werden ebenfalls oft genutzt (38,1%). In den Rückmeldungen wird auch deutlich, dass die Hochtische zwar seltener genutzt werden, aber dennoch einen Bedarf treffen, wie er beispielsweise im Wunsch nach „(m)ehr Gelegenheiten im Stehen/rückenschonend zu arbeiten“ zum Ausdruck kommt. Begrüßt wird auch die Möglichkeit, sich in den Gruppennischen zurückzuziehen oder durch die Trennwände geschütztere Zonen zu gestalten, bspw. „um anderen Menschen nicht so ausgesetzt zu sein“. Außerdem kam auch folgender Hinweis: „Für introvertiertere Menschen wie mich ist das eine große Erleichterung“. Ebenso wird es als „eine große Erleichterung“ erlebt „auf den weichen Sofas lernen zu können“, wie sich eine Person mit Schwerbehinderung äußert. Die vielfältigen Ausstattungsangebote machen Lernen somit in Ansätzen inklusiver.

Die Fragen zur konkreten Nutzung der Räume zeigten, dass Studierende die Co-Learning Spaces sehr häufig bzw. häufig zum gemeinsamen Lernen und Arbeiten für mind. eine Stunde nutzen (73,2%). 59, 3% gaben jedoch an, dass sie sie gar nicht zum Ausruhen wahrnehmen. Auch das Vor- und Nachbereiten von Lehrveranstaltungen, sowie Arbeit an Übungsaufgaben und Prüfungsvorbereitung werden hier stark praktiziert. Dass das Lernen im Vordergrund steht, zeigt sich auch im Wunsch nach mehr Tischen, die tatsächlich gern in Kombination mit den Sofas genutzt werden. Im Juni wurden daher weitere Tische angeschafft. Die Befragung hat außerdem gezeigt, dass Sofas allein noch keinen Ruheraum schaffen. Ein Ruheraum, wie er von Studierenden gewünscht wird, hätte demnach eine weniger prominente Lage und auch einen klaren Fokus auf diese Funktion.

Zwei Studierende sitzen auf Sofas in einem Co-Learning Space. Foto: Universität Bielefeld

Insgesamt werden die Co-Learning Spaces von Studierenden sehr positiv bewertet. Foto: Universität Bielefeld

Soziale Integration durch Co-Learning Spaces gefördert

Insgesamt werden die Co-Learning Spaces von den Studierenden sehr positiv bewertet. Die Rückmeldung macht aber auch deutlich, dass der Bedarf an studentischen Arbeitsplätzen auch durch die neu geschaffenen Räume nicht gedeckt werden kann. Studierende finden nicht immer freie Plätze in den Co-Learning Spaces („Einen Platz zu finden, ist Glückssache“) und wünschen sich eindeutig mehr Räume dieser Kategorie, wie ein Drittel der befragten Studierenden in den offenen Fragen zurückmeldet: „Bitte noch mehr Co-Working Spaces bauen!!!  Die sind wirklich toll und hilfreich in Gruppenarbeit zu lernen.“ Den besonderen Mehrwert veranschaulicht die folgende Rückmeldung: „Ich finde, dass diese Räume gerade nach Corona die Uni zu einem besuchenswerten Ort gemacht haben. So viele tolle Erfahrungen wie ich in diesem Semester in den Co-Learning Spaces gemacht habe, kann ich aus dem bisherigen Studium nur schwer zusammenkratzen.“ Somit tragen die Co-Learning Spaces auch dazu bei, sich gern an der Universität aufzuhalten und in Präsenz wichtige Kontakte zu stärken, die sich wiederum positiv auf Studierzufriedenheit und Studienerfolg auswirken können.

Sie möchten mehr zu den Co-Learning-Spaces erfahren? Für weitere Fragen steht Ihnen Melanie Fröhlich aus dem Zentrum für Lehren und Lernen zur Verfügung!
Kontakt: melanie.froehlich@uni-bielefeld.de


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Gesendet von BStiebing in New Teaching & Learning

Eine Lehrkooperation über Disziplin- und Hochschulgrenzen hinweg? Dank digitaler Tools kein Problem!

Veröffentlicht am 28. Juli 2023

Kann digitales Lehren und Lernen über Disziplin- und Hochschulgrenzen hinweg funktionieren? Die Antwort ist ja! Und dies ist weniger aufwendig als gedacht: Die Schaffung digitaler und hochschulübergreifender Lehr-Lern-Settings bedarf lediglich die Verwendung einiger weniger Online-Tools sowie guter Planung und Vorbereitung.

Ein Beitrag von Alessa Schuldt

Um künftige Lehrkräfte auf die berufsgruppenübergreifende Kooperation mit anderen pädagogischen und sozialen Professionen bereits während der universitären Ausbildung vorbereiten zu können, wird im Rahmen von BiProfessional1, dem Bielefelder Standortprojekt der von Bund und Ländern finanzierten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ regelmäßig das Seminarangebot „Multiprofessionelle Kooperation in inklusiven Ganztagsschulen“ angeboten. Da die Potenziale der multiprofessionellen Kooperation in der Schulpraxis oftmals nicht hinreichend ausgeschöpft werden, weil es Lehrkräften u.a. an Wissen über die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche sowie die Kompetenzen anderer Berufsgruppen mangelt, ist es uns ein wichtiges Anliegen, im Zuge multiprofessionell ausgerichteter Lehrveranstaltungen frühzeitig einen Kontakt zwischen Lehramtsstudierenden und Vertreter*innen anderer pädagogischer und sozialer Professionen herzustellen und die Diskurse zu den Themen Inklusion und Ganztag zusammenzuführen. Damit aber nicht nur die Studierenden hier vor Ort in Bielefeld, sondern auch an anderen Hochschulen von unserem innovativen Lehrkonzept und der umfangreichen Materialsammlung profitieren können, haben wir uns aktiv darum bemüht, mit Lehrenden und Studierenden anderer Standorte, wie z.B. der Universität Siegen und der Hochschule Nordhausen, zusammenzuarbeiten.

Leichter gesagt als getan!

Denn unsere Transferbemühungen fielen tatsächlich genau in die Zeit der Corona-Pandemie. So war es alles andere als leicht, Kontakte mit Lehrenden anderer Institutionen zu knüpfen, geschweige denn sie davon zu überzeugen, eine gemeinsame digitale Lehrveranstaltung mit uns durchzuführen.
Im ersten Corona-Winter organisierte ich gemeinsam mit einigen Kolleg*innen der Universität Kassel einen Online-Workshop zum Thema „Team Teaching in der Hochschule“ und warb für unser Lehrkonzept um potentielle Mitstreiter*innen jenseits der Bielefelder Uni. Hier lernte ich Prof. Dr. Markus Sauerwein kennen – oder sollte ich besser sagen, die schlechte Internetverbindung von Markus an jenem Tag. Eine Baustelle vor der Haustür lies sein Videobild immer wieder einfrieren und schmiss ihn mehrere Male aus dem Zoom-Meeting. Keine ideale Ausgangslage für den Aufbau einer gemeinsamen Lehrkooperation, aber Markus ließ sich davon zum Glück nicht abschrecken und wir verabredeten uns erneut per Zoom, um gemeinsame Interessen und die jeweiligen Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen auszuloten. An diesem Tag funktionierte die Internetverbindung einwandfrei und wir legten den Grundstein für unsere kollegiale Kooperation.
Circa ein Jahr und einen Hochschulwechsel später (Markus wechselte von der Fliedner FH in Düsseldorf an die Hochschule Nordhausen in Thüringen), war es dann endlich soweit: Wir gingen in die konkrete Feinplanung unserer gemeinsamen Lehrveranstaltung im Wintersemester 2022/23. In der Zwischenzeit komplementierten Annalena Danner (wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Nordhausen) und Manfred Palm (Lehrer im Hochschuldienst an der Universität Bielefeld) unser Lehrenden-Team und das gemeinsame Seminarangebot wurde an beiden Standorten für eine Vielzahl an Bachelor- und Masterstudiengängen geöffnet (s. Abb. 1).

Schematische Darstellung des multiprofessionellen Lehr-Lern-Settings Grafik: Alessa Schuldt
Abbildung 1: Schematische Darstellung des multiprofessionellen Lehr-Lern-Settings (eigene Darstellung) Grafik: Alessa Schuldt

 

Aller Anfang ist bzw. war schwer.

Die anfängliche Idee einer gemeinsamen Blockveranstaltung, bei der Lehrende und Studierende sich gegenseitig an den verschiedenen Standorten besuchen, musste allerdings aufgrund fehlender Exkursionsmittel schnell ad acta gelegt werden. Auch das Blockformat stand anfänglich auf der Kippe, da beide Hochschulen zunächst ein wöchentliches Format verlangten und feste Zeitfenster vorgaben. Schließlich ließ sich aber eine Art Mischformat (s. Abb. 2) realisieren: So starteten wir zunächst – jeder Standort für sich – mit wöchentlichen Inputveranstaltungen, die unabhängig voneinander und zu verschiedenen Themenschwerpunkten durchgeführt wurden. Zur Mitte der Vorlesungszeit fand dann der erste gemeinsame Block im Sinne einer gemeinsamen Kick-Off-Veranstaltung statt, die die hochschulübergreifende Projektphase einläuten sollte. Dafür teilten sich die Studierenden in Kleingruppen auf, in denen eine berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit anhand von Fall- oder Konzeptarbeit simuliert werden sollte. Diese Arbeitsphase fand ausschließlich digital statt und wurde von den Studierenden weitestgehend selbstständig organisiert. Den Abschluss des gemeinsamen Veranstaltungsblocks markierte die Ergebnispräsentation Mitte Januar 2023. Für die Umsetzung der gemeinsamen digitalen Meetings, musste lediglich auf einige wenige Online-Tools zurückgegriffen werden: So wurde zum einen Zoom für die Durchführung der Blockveranstaltungen und das kollaborative Arbeiten in den Kleingruppen genutzt. Zum anderen verwendeten wir ein GoogleDoc zum Austausch der Kontaktdaten sowie ein Padlet für die Bereitstellung von Materialien und Aufgabenstellungen.

Aufbau und zeitlicher Ablauf der gemeinsamen Lehr-Lern-Kooperation Grafik: Alessa Schuldt
Abbildung 2: Aufbau und zeitlicher Ablauf der gemeinsamen Lehr-Lern-Kooperation Grafik: Alessa Schuldt

 

Als Unterstützungsangebot boten wir den Kleingruppen digitale Sprechstunden an. Allerdings benötigten die Studierenden anscheinend gar keine Form der Hilfe. Alle Gruppen waren arbeitsfähig und erarbeiteten Ergebnisse, die sich vor allem durch ihre hohe Qualität auszeichneten. Zudem waren wir Lehrenden absolut begeistert von der digitalen Aufbereitung und Präsentation der Arbeitsergebnisse. Wirklich jedes einzelne Gruppenmitglied übernahm eine kurze Sprech- und Vorstellungsaufgabe während der digitalen Ergebnispräsentation, obwohl wir dies so vorab gar nicht eingefordert hatten. (Darüber hinaus hatten – bis auf zwei an Corona erkrankte Teilnehmer*innen, die auf eigenen Wunsch und trotz Krankheit unbedingt an der Vorstellungsrunde teilnehmen wollten – alle ihre Kamera an. 😉)


Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Rückblickend betrachtet war die digitale Lehr-Lern-Kooperation ein absoluter Gewinn für alle Beteiligten, auch wenn die Vorbereitung doch so einiges an Zeit verschlang und vor allem Annalena und mir recht viel an vorausschauender Organisation abverlangte. Diese nahmen wir aber letztlich gerne in Kauf, weil wir immer die Vorteile unserer Kooperation klar vor Augen hatten und die Studierenden unterschiedlicher pädagogischer Fachrichtungen miteinander in den Austausch bringen wollten. Dieser war auch für die Studierenden nicht immer einfach, wie ein abschließendes Reflexionsgespräch offenbarte. Dies lag aber eher weniger an schlechten Internetverbindungen als an zum Teil sehr unterschiedlichen pädagogischen Standpunkten bzw. Sichtweisen sowie an der Einsozialisierung in verschiedene Berufsfelder und -kulturen. Umso schöner, dass unser gemeinsames Lehrprojekt die Studierenden hierfür sensibilisieren und somit vielleicht auch ein bisschen besser auf mögliche Herausforderungen der multiprofessionellen Kooperation in der Praxis vorbereiten konnte.
Aber auch für uns Lehrende war die Kooperation sehr lohnenswert und hat enorm zur Weiterentwicklung des Konzepts und der Arbeitsmaterialien beigetragen. Darüber hinaus haben Manfred und ich, die beiden „Lehrenden“ im Team, zwei tolle neue Kolleg*innen aus dem Bereich der Sozialpädagogik sowie ihre umfassende Expertise für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu schätzen gelernt. Diese Verbindung wird hoffentlich noch lange anhalten und eine Lehrkooperation bei nächster Gelegenheit wiederholt werden. Denn durch unsere gute „Vorarbeit“ dürften die kommenden Lehrprojekte mit deutlich weniger Vorbereitungszeit zu meistern sein. Und wer weiß, vielleicht treffen wir vier uns dann ja auch das erste Mal persönlich – ganz ohne instabile Internetverbindungen im Zoom.

Das Lehrkonzept und die digitale Kooperation zwischen Lehrenden und Studierenden der Universität Bielefeld und der Hochschule Nordhausen wurde im Mai 2023 vom Stifterverband mit der Hochschulperle des Monats ausgezeichnet. Weitere Informationen

Interesse am Seminarkonzept oder am kollegialen Austausch?
Kontaktadresse:
Alessa Schuldt
Wiss. Mitarbeiterin
E-Mail: alessa.schuldt@uni-bielefeld.de
Kooperationsseminar: „Multiprofessionelle Kooperation in inklusiven Ganztagsschulen“
Tel.: 0521 – 106 3130

1 Das diesem Blog-Beitrag zugrundeliegende Vorhaben wird im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01JA1908 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei der Autorin des Beitrags.
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Good Practice – Computergestützte Datenanalyse mit R/exams

Veröffentlicht am 11. Juli 2023

Name: Christoph Kiefer

Fakultät /Fachgebiet: Fakultät für Psychologie und Sportwissenschaften, Abteilung Psychologie, AE06 – Psychologische Methodenlehre und Evaluation

An der Uni seit: 10/2020

Lehrveranstaltung und Lehrveranstaltungsart: Vorlesung „Statistik III – Computergestützte Datenanalyse“ (WiSe 2021/22)

mittlerweile auch auf andere Vorlesungen des Fachbereichs übertragen (z.B. Multivariate Verfahren im Master)

Gefördert durch: Qualitätsfonds für die Lehre

Übertragbarkeit auf andere Fachgebiete: prinzipiell gut, sofern Anwendung quantitativer Methoden geprüft werden soll

(Digitale) Innovation:  

Was wird gemacht: Integration von praktischen Datenanalysen mit R in ein Open-Book-Klausurformat

Wie umgesetzt: Nutzung von Open-Source-Paketen (R, exams), die das Erstellen und automatische Auswerten der Klausuren in Moodle erlauben

Ziel der Innovation: Direkte Prüfung der Kompetenz zur computergestützten Datenanalyse

Erfahrung und Evaluation: Bislang gute Erfahrungen, wenn man auf ein paar Dinge achtet (s.u.); wird von den Studierenden gut angenommen; Format auch für andere Vorlesungen unserer Arbeitseinheit übernommen

Herausforderungen & Lösungen:

Bei der Umsetzung sehen wir zwei größere Herausforderungen, die man im Blick haben muss:

- Die Umstellung vom „klassischen“ aufs neue Klausurformat kann Unsicherheit bei den Studierenden erzeugen. Aus unserer Sicht war es daher sehr wichtig, (a) die neuen Anforderungen sehr früh und transparent zu kommunizieren (z.B. Besprechung des Klausurformats in der ersten Vorlesung und Bereitstellen einer Beispielklausur) und (b) das tatsächliche Einüben der computergestützten Datenanalysen stärker zu fördern (z.B. Übungsgruppen, wöchentliche Aufgaben im Klausurformat).

- Die Programmiersprache R ist sehr vielfältig und oft gibt es viele Wege um eine Datenanalyse durchzuführen. Manchmal können sich dabei aber scheinbare Kleinigkeiten ändern, die in Summe dann zu einem anderen oder „falschen“ Ergebnis führen (z.B. weil Daten in einem anderen Format eingelesen werden als bei einer Vergleichsfunktion). Unser Lösungsansatz war (a) viel Erfahrung mit unterschiedlichen Auswertungsstrategien zu sammeln (z.B. im Rahmen der wöchentlichen Übungen) und Konstellationen, die leicht zu verschiedenen Ergebnissen führen können zu meiden und (b) in der Klausur ein offenes Feld für den R-Code bzw. weitere Informationen zum benutzten Computer zur Verfügung zu stellen, sodass im Zweifelsfall nachvollzogen werden kann, ob die Analyse grundsätzlich richtig gewesen ist.

Welche Unterstützung habe ich genutzt: Wir nutzen schwerpunktmäßig das Open-Source-Paket exams, das von Achim Zeileis (Uni Innsbruck) entwickelt und  kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Sowohl für die Klausur als auch die wöchentlichen Übungen greifen wir auf die Moodle-Struktur der Uni Bielefeld zurück. 

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05.07.2023 Lehrbar spezial online | KI-Schreibwerkzeuge (z.B. ChatGPT) aus prüfungs- und urheberrechtlicher Perspektive

Veröffentlicht am 28. Juni 2023

KI-Schreibwerkzeuge (z.B. ChatGPT) aus prüfungs- und urheberrechtlicher Perspektive

Mittwoch, 05. Juli 2023 | 14:00 – 16:00 h (s.t.) | Zoom-Raum: https://uni-bielefeld.zoom.us/j/63515869683?pwd=cXVuek1xenk3WWxlNk0xOG54NnNtQT09, Meeting-ID: 635 1586 9683, Passwort: 379397

Impuls: David Timothy Barber (Dezernat Studium und Lehre (SL) / Justitiariat)

Die breite und leichte Verfügbarkeit von generativer KI (z.B. ChatGPT) wirft im Kontext von Lehre und Prüfungen neue rechtliche Fragen auf:

Die grundlegende prüfungsrechtliche Frage ist, ob und inwiefern der Einsatz von KI-Software als Hilfsmittel bei Prüfungen erlaubt oder unterbunden werden muss oder darf. Urgeberrechtliche Fragen sind z.B.: Was muss als Zitat angeführt werden? Wer hat das Urheberrecht an teilweise oder gänzlich von ChatGPT erstellten Prüfungsarbeiten?

Im Rahmen dieser Lehrbar werden die grundlegenden rechtlichen Weichenstellungen zur Thematik vorgestellt (hier finden Sie den Entwurf einer prüfungsrechtlichen Einordnung). Danach besteht die Möglichkeit zu kommentieren und durch Rückfragen oder Beispiele aus dem eigenen Arbeitsbereich ein besseres Bild der konkreten rechtlichen Auswirkungen und möglichen Lösungsansätzen zu erhalten.

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29.06.2023 LehrBar hybrid | Digitale Lehr-/Lernräume barrierefrei gestalten

Veröffentlicht am 23. Juni 2023

Digitale Lehr-/Lernräume barrierefrei gestalten

Donnerstag, 29. Juni 2023 | 13:00 – 14:00 h (s.t.) | Raum: X-E1-107 & Zoom-Raum: https://uni-bielefeld.zoom.us/j/64883753419?pwd=dW0xeVRPTERZVG1DZmo3Z25DS2ZRZz09, Meeting-ID: 648 8375 3419, Passwort: 619532

Impuls: Judith Kuhlmann (Fakultät für Erziehungswissenschaft), Christin Stormer (ZAB)

Die wachsende Heterogenität der Studierenden und die zunehmende Digitalisierung des Hochschulalltags verstärken die Bedeutsamkeit von umfänglich zugänglicher Hochschullehre, um den Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten. Eine Befragung im Rahmen des Projektes SHUFFLE (Hochschulinitiative digitale Barrierefreiheit für Alle) zeigt, dass zwar eine grundlegende Bereitschaft der Lehrenden vorhanden ist, digitale Barrierefreiheit in ihrer Lehre umzusetzen, sie sich dabei jedoch mit einer Reihe von Herausforderungen konfrontiert sehen.

Den verschiedenen Herausforderungen der digitalen Barrierefreiheit an Hochschulen begegnen wir im Verbundprojekt SHUFFLE auf mehreren Ebenen. In der LehrBar stellen wir neben weiteren spannenden Ergebnissen der Befragung unter anderem das von uns entwickelte Materialpaket vor, das Lehrenden Informationen und Hilfestellung zum Thema Barrierefreiheit in der digitalen Lehre bietet.

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Schöpfungshöhe und Regelungstiefe: das Urheberrecht in der Praxis

Veröffentlicht am 1. Juni 2023

Ein Beitrag von David Barber

Die Universität als Ort des Denkens, der Wissenschaft und des Austausches eröffnet häufig auch die Frage, inwiefern Erkenntnisse in Form von Materialen oder Medien Anderer für die eigene Tätigkeit in Forschung und Lehre (weiter)verwendet werden dürfen. Darüber hinaus besteht häufig ein Interesse daran, eigene Beiträge zum Diskurs in einer Art und Weise zu veröffentlichen, die den zur Nutzung berechtigten Personenkreis und/oder die Bedingungen der weiteren Nutzung möglichst passgenau festlegt. Da dem deutschen Urheberrecht zufolge, der gesetzliche Schutz erschaffener Medien vor unberechtigter Nutzung durch andere automatisch eintritt, kann es schwierig sein, zu überblicken, welche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Materialien beachtet werden müssen.

I. Grundlagen des Urheberrechts

Als Einstieg in diese rechtliche Materie geben die §§ 12 und 15 UrhG (Urheberrechtsgesetz) wichtige Weichenstellungen vor. Der „Urheber“ darf zunächst alleine darüber entscheiden, ob und wie eine Veröffentlichung seines „Werks“ erfolgt. Daraus folgt auch, dass der*die Urheber*in bei einer (öffentlichen) Nutzung gegen seinen*ihren Willen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Wichtige Begriffe für die Prüfung, ob (diese und andere) Regelungen des UrhG zur Anwendung kommen sind also der „Urheber“ und das „Werk“. Beim Begriff des „Werks“ handelt es sich um eine zusammenfassende Beschreibung von Manifestationen kreativer Betätigungen wie z.B. Zeitschriftenaufsätzen, Büchern, Kunstwerken oder Kompositionen. § 2 Abs. 1 UrhG nennt weitere Arten von Medien, die aber im Sinne eines „Regelbeispiels“ nicht abschließend sind. Das bedeutet, dass auch andere oder noch unbekannte Arten von Medien geeignet sein können, urheberrechtlichen Schutz zu erlangen, wenn eine Vergleichbarkeit zu den bereits benannten Werkarten besteht.

Darüber hinaus ist für das Vorliegen eines Werks im Sinne des Urheberrechts Voraussetzung, dass es sich bei dem Werk um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handelt. Damit ist zunächst gemeint, dass das Werk von Menschenhand erschaffen sein muss und nicht lediglich Ausdruck eines technischen Automatismus ist. Ebenfalls wird als persönliche geistige Schöpfung nur ein Werk angesehen, welches einen bestimmten Grad an Authentizität, Einzigartigkeit und Kreativität aufweist und durch die verwendeten Elemente einen merklichen Eindruck von Originalität und/oder Ästhetik vermittelt. Dabei wurden aufgrund der Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der „persönlichen geistigen Schöpfung“ neben den genannten allgemeinen Auslegungsmaßstäben auch bezgl. der einzelnen Kategorien von Werken durch die Rechtsprechung weitere Konkretisierungen entwickelt. So führt etwa der Bundesgerichtshof auf, bei einem Schriftwerk könne „die urheberrechtlich geschützte, individuelle geistige Schöpfung sowohl in der von der Gedankenführung geprägten Gestaltung der Sprache als auch in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffs zum Ausdruck kommen“.1  Es kann also in Einzelfällen schwierig sein, zu ermitteln, ob die sog. „Schöpfungshöhe“ eines Werks vorliegt.

Den Begriff des „Urhebers“ fasst § 7 UrhG so zusammen: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“, also beispielweise der*die Autor*in, Maler*in oder Komponist*in. Für den Fall einer gemeinsamen kreativen Betätigung sind im UrhG Regelungen enthalten, welche die Aufteilung oder gemeinsame Ausübung der erworbenen Urheberrechte festlegen.

Ein urheberrechtlicher Schutz von Medien erfolgt also (gem. § 15 UrhG) dann, wenn das persönlich geschaffene Medium einer typischen Art künstlerischen-kreativen Ausdrucks zugeordnet werden kann (§ 2 Abs. 1 UrhG) und den oben genannten Maßstäben zu Individualität und Ausdruck („persönliche geistige Schöpfung, § 2 Abs. 2 UrhG) entspricht.

Hierbei ist von großer Bedeutung, dass das Urheberrecht an einem Werk unmittelbar mit der Schöpfung entsteht und nicht, etwa wie bei Patenten, zunächst angemeldet oder eingetragen werden muss. Die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes umfasst dabei auch automatisch alle gesetzlich exklusiv den Urheber*innen zugewiesenen Rechte („alle Rechte vorbehalten“).

Wichtig ist auch, dass durch das Urheberrecht nicht die Idee zu einer kreativen Tätigkeit geschützt wird, sondern nur das konkrete „Werk“, also die Ausführung der Idee in einer bestimmten Form. Dem Urheber werden zwar umfangreiche Rechte eingeräumt (z.B. das Recht der Vervielfältigung oder das Recht der öffentlichen Widergabe des Werkes), jedoch kein rechtlicher Schutz dahingehend, dass die in dem Werk enthaltenen Informationen exklusiv durch den Urheber verwendet werden dürfen. Somit kann der Urheber beispielsweise verhindern, dass Kopien oder Bearbeitungen seines Artikels / seiner Monographie in der konkreten Form als Schriftwerk verbreitet werden, in dem Text vermittelte Ideen, Informationen und Erkenntnisse unabhängig von ihrer individuellen Darstellung (z.B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Wirkzusammenhänge oder Ideen zur Lösung eines theoretischen oder praktischen Problems) bleiben allerdings frei von einem urheberrechtlichen Schutz. Für den abstrakten Schutz von Ideen können durch die Anmeldung von Designs (bestimmte äußere Eigenschaften von Gegenständen/Produkten) oder Patenten (technische Innovationen) Andere von einer Nutzung ausgeschlossen werden.

II. Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Lizenzen und Schrankenbestimmungen

Ist also beabsichtigt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. im Rahmen einer eigenen Veröffentlichung) wiederzugeben, kann sich zunächst mit dem*der Urheber*in darauf verständigt werden, dass durch individuelle Regelung Nutzungsrechte an dem urheberrechtlich geschützten Werk eingeräumt werden (bei dieser Art von Vereinbarung handelt es sich um die sog. „Lizenz“). Es kann auch vorkommen, dass der*die Urheber*in ihre Nutzungsrechte bereits exklusiv auf Dritte übertragen hat, in diesem Fall wäre der*die entsprechende Rechteinhaber*in Verhandlungspartner. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Parteien und enthält üblicherweise Regelungen zum Gegenstand der Rechteeinräumung, zur (Nicht-)Exklusivität der Nutzung und dem räumlichen, sachlichen und zeitlichen Umfang der Nutzung sowie zu Fragen der Haftung.

Das Recht der Entscheidung über die Veröffentlichung, das Recht der Entscheidung über die namentliche Nennung als Urheber*in und das Recht des Wehrens gegen Entstellung des Werkes (Urheberpersönlichkeitsrechte) verbleiben immer bei den Urheber*innen und sind einer Übertragung an Dritte entzogen. Dies liegt an der gesetzlich angenommenen Verbindung des Werkes mit der künstlerischen Persönlichkeit des*der Urheber*in. Deshalb kommt es gerade im gewerblichen Bereich häufig vor (z.B. bei Werbebildern), dass Urheber*in und Inhaber*in ausschließlicher Nutzungsrechte auseinanderfallen. Es sollte dann genau darauf geachtet werden, wer im Einzelfall verbindlich die Einräumung von Nutzungsrechten erklären darf.

Neben einer individuell vereinbarten Rechteeinräumung haben Urheber*innen auch die Möglichkeit, im Voraus allgemeine Nutzungsbedingungen zu bestimmen und dadurch die erlaubte Nutzung zu regeln. Dies kann attraktiv sein, da ohne eine entsprechende Regelung potentielle Nutzer*innen des Werkes davon ausgehen müssen, dass nach der zugrundeliegenden Konzeption des UrhG nach dem Willen der Urheber*innen „alle Rechte vorbehalten“ sind, also kein Spielraum bei den Modalitäten der erlaubten und vorbehaltenen Nutzung mitgeregelt wird. Nutzer*innen werden dann durch das Akzeptieren der Bedingungen und das Nutzen der Medien dazu verpflichtet, die entsprechenden Regularien einzuhalten. Dieses Modell liegt z.B. den sogenannten „CC-Lizenzen“ der Creative Commons Stiftung zugrunde. Bei diesen rechtlichen Bausteinen handelt es sich um vorformulierte Lizenztexte, die Urheber*innen zur Regelung der Bedingungen für die Nutzung Ihrer Werke durch das Anbringen eines entsprechenden Lizenzhinweises ggü. jedermann für verbindlich erklären können. Dabei erfolgt im Rahmen der verfügbaren Lizenzbausteine eine rechtliche Abstufung der zu berücksichtigenden Nutzungsbedingungen, sodass durch die Urheber*innen auf flexible Art und Weise sowohl ein sehr liberaler Umgang mit dem Urheberrecht als auch eine engere Orientierung an typischen urheberrechtlichen Pflichten für Nutzer*innen festgelegt werden kann.

Auch wenn es im Rahmen der Verwendung solcher Lizenzbausteine praktisch sein kann, im Internet Medien mit vorformulierten, allgemeingültigen Lizenztexten vorzufinden, welche die Bedingungen der Nachnutzung transparent machen, besteht leider weiterhin das Risiko, dass der*die vermeintliche Rechteinhaber*in solcher angebotenen Medien (z.B. bei Pixabay oder im Rahmen von OER-Plattformen) rechtlich gar nicht dazu befugt war, die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen.

Anders als etwa bei den Regelungen zum Eigentum im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es im Urheberrecht nämlich nicht den sog. „gutgläubigen Erwerb“. Nutzer*innen von urheberechtlich geschützten Werken können sich also nicht darauf berufen, dem Anschein vertraut zu haben, die Nutzungsrechteeinräumung sei durch eine berechtigte Person erfolgt. Hier wird durch die Rechtsprechung häufig das Argument angeführt, Nutzer*innen von kostenlosen Materialien seien diesbezüglich zu besonderer Vorsicht verpflichtet.

Über die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten hinaus gewährt das UrhG in bestimmten Fällen auch ohne Einverständnis der Urheber*innen eine privilegierte Nutzung geschützter Werke. Im Rahmen dieser „Schrankenbestimmungen“ (da sie die Rechte der Urheber*innen einschränken) werden typische Fälle geregelt, in denen das gesellschaftliche Interesse am Zugang zu bestimmten Medien das Interesse der Urheber*innen am Schutz ihrer geistig-kreativen Betätigung überwiegt. Klassische Anwendungsbereiche sind hier etwa Rechtspflege und öffentliche Sicherheit (§ 45 UrhG), Zitate (§ 51) oder die Verwendung von Werken in Forschung und Lehre (§§ 60a ff.) Eine Urhebernennung nach § 13 UrhG bleibt auch in diesen Fällen weiterhin erforderlich. Teilweise wird auch die Pflicht zu einer pauschalierten Entlohnung der Urheber*innen geregelt.

III. Lizensierung eigener Werke

Dementsprechend kann auch bei der Veröffentlichung eigener Werke ausgewählt werden, ob der volle Schutz des Urheberrechts gelten soll („alle Rechte vorbehalten“) oder eine (offene) Lizenz, z.B. eine CC-Lizenz, besser die mit der Veröffentlichung beabsichtigten Ziele berücksichtigt. Beachtet werden sollten im Rahmen der Lizensierung von Werken noch zwei Sonderfälle: Studien- und Prüfungsleistungen von Studierenden unterliegen in vielen Fällen ebenfalls urheberrechtlichem Schutz. Vor einer Veröffentlichung entsprechender Inhalte durch Stellen der Universität muss also auf jeden Fall eine entsprechende Nutzungsrechteeinräumung eingeholt werden (alternativ können die Studierenden nach entsprechenden Erklärungen zu den Chancen und Risiken auch darum gebeten werden, ihre Medien selbst mit einer offenen Lizenz zu versehen, um eine legale Nachnutzung zu ermöglichen).

Urheber*innen in Arbeits- und Dienstverhältnissen (im Universitätskontext z.B. wissenschaftliche oder studentische Mitarbeiter*innen) unterliegen bezgl. ihrer Urheberrechte an erschaffenen Werken im Rahmen Ihrer Tätigkeit besonderen Einschränkungen. Da sie bereits durch Ihre Gehaltszahlungen eine entsprechende Gegenleistung erhalten und der Arbeitgeber so gesehen eine Investition getätigt hat, werden dem Arbeitgeber im Regelfall exklusive Nutzungsrechte an den im Rahmen der arbeitsvertraglichen Pflichten entstandenen Werke eingeräumt.

IV. Und jetzt?

Dieser kurze Einblick in das Urheberrecht kann nur einen Überblick über die Thematik geben und soll auch eine persönliche rechtliche Beratung nicht ersetzen. Bei allgemeinen Rückfragen oder konkreten urheberrechtlichen Anliegen können Sie sich gerne bei mir (David Barber , Justiziar Dez. Studium und Lehre, david.barber@uni-bielefeld.de) melden. Im Rahmen des hochschulweiten Lehrprojekts BiLinked ist er Ansprechperson für rechtliche Fragen.

 

1 BGH, GRUR 2011, 134, BeckOnline Rn, 36 m.w.N.[Weiterlesen]
Gesendet von LKäppele in Lehren vom Campus

01.06.2023 LehrBar BiLinked hybrid | Data Literacy Education durch Selbstlerneinheiten

Veröffentlicht am 25. Mai 2023

Data Literacy Education durch Selbstlerneinheiten – Praxis und Diskussion

Donnerstag, 1. Juni 2023 | 12:30 – 14:00 h (s.t.) | Raum: X-E1-203 & Zoom-Raum: https://uni-bielefeld.zoom.us/j/67471732311?pwd=Z2ZOVGZuUE1iYWpobksrK0F2VS82Zz09, Meeting-ID: 674 7173 2311, Passwort: 249967

Impuls: Lena Gumpert, Liam Rennekamp (Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie, Abteilung Geschichtswissenschaft) und Yvonne Erhardt (Fakultät für Erziehungswissenschaft)

Der sichere und selbstbestimmte Umgang mit Daten wird in einer zunehmend digitalisierten Welt immer wichtiger, sodass es von immer größerer Bedeutung ist, Studierenden diese Kompetenzen zu vermitteln. Gemeint sind hier Fähigkeiten, die unter dem Begriff Data Literacy zusammengefasst werden: Daten sammeln, verwalten, auswerten, interpretieren und anwenden – immer verbunden mit einer kritischen Reflexion der Voraussetzungen und Ziele.

In der Community of Practice ‚Data Literacy‘ im Projekt BiLinked werden deshalb Selbstlerneinheiten konzipiert und mit H5P umgesetzt, die Lehrende unterschiedlicher Disziplinen bei der Vermittlung eben dieser Datenkompetenzen unterstützen. Die Einheiten sollen einen Einstieg bieten. In fachspezifischen Lehrveranstaltungen können die Inhalte dann vertieft und reflektiert werden.

In der LehrBar möchten wir einen ersten Einblick in unsere Selbstlerneinheiten bieten und berichten, mit welchen Fragen und Herausforderungen wir uns bei der Konzeptionalisierung beschäftigt haben. Wir würden gerne mit Ihnen gemeinsam darüber diskutieren, wie die Einheiten in verschiedenen Lehrformaten eingesetzt werden können.

Es ist eine praktische Phase geplant, in der Sie die Einheiten selbst testen können. Bitte bringen Sie dafür ein digitales Endgerät mit.

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Gesendet von BStiebing in Veranstaltungen

Wissen teilen und Stellung beziehen: Studierende der Philosophie schreiben für die Öffentlichkeit

Veröffentlicht am 23. Mai 2023

Ein Beitrag von Anna Welpinghus

An Philosoph*innen wird – vielleicht mehr als an die Vertreter*innen anderer wissenschaftlicher Disziplinen – der Anspruch heran getragen, sie mögen zu gesellschaftlichen Debatten beitragen. Umso enttäuschender kann es sein, wenn die Philosophie in Universitäten vor allem darin besteht, dass Forschende hochspezialisierte fachliche Diskurse führen. Philosophie für die Öffentlichkeit scheint Figuren überlassen zu bleiben, die sich wenig oder gar nicht in der wissenschaftlichen Disziplin bewegen.

Doch dieser Eindruck täuscht. Wissenschaftlich tätige Philosoph*innen bereichern durchaus öffentliche Debatten. Zwar kommen sie dabei selten zu abschließenden Antworten. Aber sie können hilfreiche Begriffe bekannt machen, Missverständnisse ausräumen oder auf besonders relevante Argumente aufmerksam machen. Für dieses Unterfangen hat sich in den letzten Jahren der Begriff „Öffentliche Philosophie“ eingebürgert.

Im Wintersemester 2022/23 habe ich ein Seminar mit dem Titel „Öffentliche Philosophie und Schreiben für die Öffentlichkeit“, für Master-Studierende der Philosophie angeboten. Unterstützt wurde es von dem Projekt „BiLinked“ und der in diesem Projekt angesiedelten Community of Practice (CoP) „Public Humanities“. Ziel der CoP ist es, Studierende sowohl in die Analyse digitaler Medien als auch in die Praxis ihrer Erstellung einzuführen. Genau das passierte in diesem Seminar für schriftliche Beiträge der öffentlichen Philosophie.

In den ersten Wochen stand das Kennenlernen und Reflektieren über öffentliche Philosophie im Vordergrund. Philosophie findet heutzutage in einer Vielzahl an Medien statt, von klassischen Kanälen wie Zeitungen, Radio oder Fernsehen über Blogs oder Podcasts bis hin zu Plattformen der sozialen Medien. Während von Forschenden zunehmend erwartet wird, dass sie ihre Ergebnisse kommunizieren, gibt es auch in der Fachcommunity Bestrebungen, öffentliche Philosophie zu stärken, allen voran das Portal PhilPublica. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, was genau die Philosophie eigentlich zu gesellschaftlichen Debatten beizutragen hat. Philosoph*innen beginnen gerade erst, sich damit auseinanderzusetzen. Die Studierenden bekamen somit einen Einblick in ein hochaktuelles Thema.

Als Highlight hielt Eva Weber-Guskar, Professorin für Ethik und Philosophie der Emotionen an der Ruhr-Universität Bochum einen Gastvortrag. Sie unterstützt unter anderem PhilPublica und ist selbst seit vielen Jahren journalistisch tätig.

Zweitens haben die Teilnehmenden als Studienleistung selbst einen Beitrag in öffentlicher Philosophie verfasst. Dieser konnte dann auf der Webpräsenz der CoP Public Humanities veröffentlicht werden. Fast alle, die den Beitrag fertig gestellt haben, nutzten diese Gelegenheit. Die Studierenden haben jeweils zu einem Thema geschrieben, zu dem sie sich bereits auskannten – etwa, weil sie bereits eine Hausarbeit dazu geschrieben hatten. Der Fokus lag also weniger auf der Erarbeitung der Inhalte als auf deren Präsentation.

Dazu reichten die Studierenden eine fünfteilige Studienleistung ein: innerhalb der ersten Wochen recherchierten sie Beispiele für öffentliche Philosophie zu ihrem Thema und analysierten anhand eines Arbeitsblatts, wie das Thema dort vermittelt wird. Im Dezember reichten alle ein Arbeitsblatt zur Vorbereitung des eigenen Beitrags ein und erhielten eine Rückmeldung von mir zu ihrem Vorhaben. Zu diesem Zeitpunkt entschieden sich die Verfasser*innen, zu welcher journalistischen Darstellungsform der Beitrag gehören sollte, etwa ob es ein Kommentar, ein Forschungsbericht oder eine Buchrezension werden sollte.

Im Januar wurde dann ein vollständiger Entwurf des Beitrags eingereicht. Dazu erhielten die Studierenden Feedback von mir und voneinander. Peer Feedback anhand eines Leitfadens zu geben war ein weiterer Teil der Studienleistung. Schließlich stellten die Studierenden zum Ende des Semesters der vollständige Beitrag inklusive Vorschlag für ein Beitragsbild fertig. Dieser sollte den Reaktionsrichtlinien entsprechen, die wir in den vorherigen Sitzungen abgestimmt hatten.

Nach einem redaktionellen Prozess mit letzten Abstimmungen konnten wir die Beiträge bereits im Februar veröffentlichen. Hilfreich war dabei nicht nur, dass die CoP dem Projekt Platz auf ihrer Webpräsenz eingeräumt hat, sondern auch die Unterstützung der dort angestellten Hilfskräfte Clemens Litfin und Alexander Hallbauer.

Im Studium werden zwar häufig schriftliche Arbeiten verlangt, aber diese durchgehen so gut wie nie einen redaktionellen Prozess bis zur Veröffentlichung. Hier konnten die Studierenden einmal erleben, was dazu gehört. Zudem habe ich zu Beginn der Praxisphase in die Grundlagen journalistischen Schreibens eingeführt. Wir haben etwa für die Philosophie bedeutsame journalistische Darstellungsformen besprochen und typische Elemente schriftlicher Online-Publikationen kreiert. Außerdem ging es noch einmal ganz grundlegend um klares, verständliches Schreiben – Ein Thema, das nach der Studieneingangsphase selten explizit gelehrt wird.

Mit diesem Fokus sollte das Seminare Kompetenzen für eine Reihe an Berufen vermitteln, die für Philosophie-Studierende interessant sind: Dazu gehören Tätigkeiten in Wissenschaft und Journalismus, aber auch Berufe, zu denen schriftliche Kommunikation und redaktionelle Arbeiten gehören – etwa in der Öffentlichkeitsarbeit.

Einige Studierende berichteten, dass die Möglichkeit zur Veröffentlichung sie motiviert habe, einen wirklich guten Beitrag zu erschaffen – ein Eindruck, den ich teile. So konnten wir einige informative und (sehr) gut geschriebene Texte veröffentlichen.

Insgesamt stellte das Seminar eine willkommene Abwechslung zu konventionellen Seminaren dar. Der hier vorgestellte Zuschnitt ist besonders für fortgeschrittene Studierende geeignet, da sie auf eigene fachliche Vorkenntnisse zurückgreifen mussten. Aber auch für Studierende im Bachelor kann eine Verknüpfung von theoretischen und anwendungsbezogenen Inhalten sowie die Arbeit an einem gemeinsamen Produkt wertvoll sein. Ich danke der CoP „Public Humanities“ für das Ermöglichen dieses Seminars.

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Gesendet von LKäppele in Innovative Lehrprojekte

04.05.2023 Workshop: Didaktische Impulse zu studentischer Partizipation

Veröffentlicht am 26. April 2023

Auf Augenhöhe - didaktische Impulse zu studentischer Partizipation in Lehrveranstaltungen

Johanna Springhorn & Lea Bachus | Donnerstag, 04. Mai 2023 | 13:00 h (s.t.) - 17:00 h | Raum X-E1-107

Melden Sie sich jetzt noch hier für den Workshop an.

„An der Universität Bielefeld tragen Lehrende und Studierende gemeinsam die Verantwortung für ein gelingendes Studium und damit für die Qualität des Studiums.“ So steht es im Leitbild für die Lehre der Universität Bielefeld. Was genau kann das für Ihre Lehre heißen, wenn Lehrende UND Studierende gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen? Wie können Sie dies in Ihrer Lehrveranstaltung umsetzen?

Gemeinsame Verantwortung bedeutet Raum, Zeit und Methoden bereitzustellen, in denen Studierende sich an Ihrer Lehre beteiligen können. In diesem Workshop erhalten Sie demnach die Möglichkeit, sich dem Leitbild-Satz aus Perspektive studentischer Partizipation anzunähern. Studierende an Lehre beitragen zu lassen trägt positiv dazu bei, dass eine motivierendere Lehr-Lern-Atmosphäre entsteht und Studierende ihre Selbstwirksamkeit, Kommunikations-, Kooperations- und Reflexionskompetenzen stärken und weiterentwickeln können. Studentische Partizipation im Kontext von Lehre kann eine gemeinsame Entwicklung auf Ebene von Lernzielen und Inhalten, von Didaktik und Methoden sowie von Prüfung und Bewertung/Benotung bedeuten. Im Workshop erhalten Sie nach einer theoretischen Auseinandersetzung mit dem Thema didaktische Impulse, wie Sie auf diesen Ebenen studentische Partizipation realisieren können. Im Workshop ist viel Zeit zum Übertragen, Ausprobieren und Entwickeln von eigenen didaktischen Umsetzungsmöglichkeiten vorgesehen.

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Bi*digital Impulse im Sommersemester 2023

Veröffentlicht am 24. April 2023
Ein Beitrag von Anne Trapp

Im Sommersemester 2023 werden die Bi*digital Impulse fortgesetzt. Das Format des Netzwerks Bi*digital und des Verbundprojekts ComeIn, das vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Digitalisierung in der Lehrer*innenbildung im Wintersemester 2020/21 entstanden ist, dient der Vernetzung von Hochschullehrenden und Forscher*innen.

In diesem Semester lädt die Veranstaltungsreihe unter dem thematischen Schwerpunkt ‚KI und (Hoch-)Schule‘ zum Austausch und zur Vernetzung ein.

In den monatlich stattfindenden Online-Impulsen setzen sich Netzwerkmitglieder sowie externe Referent*innen mit dem Phänomen KI und dessen Auswirkungen auf Schule und Hochschule auseinander und bieten so Gelegenheit für einen multiperspektivischen Austausch. Das Format richtet sich in erster Linie an Lehrende in der Lehrer*innenbildung. Es steht aber darüber hinaus allen am Thema KI-Interessierten offen.

Den Auftakt machen Ende April (25.04.2023) mit Anna Donadell, Hendrik Haverkamp und Christian Vanell drei Lehrkräfte, die über ihren Einsatz von KI-basierten Werkzeugen in Schule und Unterricht berichten. Ende Mai (23.05.2023) übernimmt Arash Haghani den digitalen Impuls und lädt dazu ein, über KI und ihre Auswirkungen auf das Bildungssystem zu sprechen. Die medienpädagogische Perspektive bringt dann im Juni (12.06.2023) Juliane Ahlborn ein, die mit uns darüber ins Gespräch kommen möchte, wie ein kreativer und spielerischer Umgang mit Daten und maschinellem Lernen für eine kritische Reflexion dieser Daten und ihrer Wirkungszusammenhänge genutzt werden kann. Abschließend (05.07.2023) wird Matthias Kramer vom Projekt ComeIn Social Media und KI aus der Perspektive der informatischen Bildung beleuchten.

Weitere Informationen sowie den Zoom-Link finden Sie hier.

Wir freuen uns auf Sie. 

Kontakt: bidigital-impulse@uni-bielefeld.de[Weiterlesen]
Gesendet von BStiebing in Veranstaltungen

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