© Universität Bielefeld

inno.teach

inno.teach - Tag [lehrenvomcampus]

Eine Lehrkooperation über Disziplin- und Hochschulgrenzen hinweg? Dank digitaler Tools kein Problem!

Veröffentlicht am 28. Juli 2023

Kann digitales Lehren und Lernen über Disziplin- und Hochschulgrenzen hinweg funktionieren? Die Antwort ist ja! Und dies ist weniger aufwendig als gedacht: Die Schaffung digitaler und hochschulübergreifender Lehr-Lern-Settings bedarf lediglich die Verwendung einiger weniger Online-Tools sowie guter Planung und Vorbereitung.

Ein Beitrag von Alessa Schuldt

Um künftige Lehrkräfte auf die berufsgruppenübergreifende Kooperation mit anderen pädagogischen und sozialen Professionen bereits während der universitären Ausbildung vorbereiten zu können, wird im Rahmen von BiProfessional1, dem Bielefelder Standortprojekt der von Bund und Ländern finanzierten „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ regelmäßig das Seminarangebot „Multiprofessionelle Kooperation in inklusiven Ganztagsschulen“ angeboten. Da die Potenziale der multiprofessionellen Kooperation in der Schulpraxis oftmals nicht hinreichend ausgeschöpft werden, weil es Lehrkräften u.a. an Wissen über die Aufgaben- und Tätigkeitsbereiche sowie die Kompetenzen anderer Berufsgruppen mangelt, ist es uns ein wichtiges Anliegen, im Zuge multiprofessionell ausgerichteter Lehrveranstaltungen frühzeitig einen Kontakt zwischen Lehramtsstudierenden und Vertreter*innen anderer pädagogischer und sozialer Professionen herzustellen und die Diskurse zu den Themen Inklusion und Ganztag zusammenzuführen. Damit aber nicht nur die Studierenden hier vor Ort in Bielefeld, sondern auch an anderen Hochschulen von unserem innovativen Lehrkonzept und der umfangreichen Materialsammlung profitieren können, haben wir uns aktiv darum bemüht, mit Lehrenden und Studierenden anderer Standorte, wie z.B. der Universität Siegen und der Hochschule Nordhausen, zusammenzuarbeiten.

Leichter gesagt als getan!

Denn unsere Transferbemühungen fielen tatsächlich genau in die Zeit der Corona-Pandemie. So war es alles andere als leicht, Kontakte mit Lehrenden anderer Institutionen zu knüpfen, geschweige denn sie davon zu überzeugen, eine gemeinsame digitale Lehrveranstaltung mit uns durchzuführen.
Im ersten Corona-Winter organisierte ich gemeinsam mit einigen Kolleg*innen der Universität Kassel einen Online-Workshop zum Thema „Team Teaching in der Hochschule“ und warb für unser Lehrkonzept um potentielle Mitstreiter*innen jenseits der Bielefelder Uni. Hier lernte ich Prof. Dr. Markus Sauerwein kennen – oder sollte ich besser sagen, die schlechte Internetverbindung von Markus an jenem Tag. Eine Baustelle vor der Haustür lies sein Videobild immer wieder einfrieren und schmiss ihn mehrere Male aus dem Zoom-Meeting. Keine ideale Ausgangslage für den Aufbau einer gemeinsamen Lehrkooperation, aber Markus ließ sich davon zum Glück nicht abschrecken und wir verabredeten uns erneut per Zoom, um gemeinsame Interessen und die jeweiligen Rahmenbedingungen an unseren Hochschulen auszuloten. An diesem Tag funktionierte die Internetverbindung einwandfrei und wir legten den Grundstein für unsere kollegiale Kooperation.
Circa ein Jahr und einen Hochschulwechsel später (Markus wechselte von der Fliedner FH in Düsseldorf an die Hochschule Nordhausen in Thüringen), war es dann endlich soweit: Wir gingen in die konkrete Feinplanung unserer gemeinsamen Lehrveranstaltung im Wintersemester 2022/23. In der Zwischenzeit komplementierten Annalena Danner (wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Hochschule Nordhausen) und Manfred Palm (Lehrer im Hochschuldienst an der Universität Bielefeld) unser Lehrenden-Team und das gemeinsame Seminarangebot wurde an beiden Standorten für eine Vielzahl an Bachelor- und Masterstudiengängen geöffnet (s. Abb. 1).

Schematische Darstellung des multiprofessionellen Lehr-Lern-Settings Grafik: Alessa Schuldt
Abbildung 1: Schematische Darstellung des multiprofessionellen Lehr-Lern-Settings (eigene Darstellung) Grafik: Alessa Schuldt

 

Aller Anfang ist bzw. war schwer.

Die anfängliche Idee einer gemeinsamen Blockveranstaltung, bei der Lehrende und Studierende sich gegenseitig an den verschiedenen Standorten besuchen, musste allerdings aufgrund fehlender Exkursionsmittel schnell ad acta gelegt werden. Auch das Blockformat stand anfänglich auf der Kippe, da beide Hochschulen zunächst ein wöchentliches Format verlangten und feste Zeitfenster vorgaben. Schließlich ließ sich aber eine Art Mischformat (s. Abb. 2) realisieren: So starteten wir zunächst – jeder Standort für sich – mit wöchentlichen Inputveranstaltungen, die unabhängig voneinander und zu verschiedenen Themenschwerpunkten durchgeführt wurden. Zur Mitte der Vorlesungszeit fand dann der erste gemeinsame Block im Sinne einer gemeinsamen Kick-Off-Veranstaltung statt, die die hochschulübergreifende Projektphase einläuten sollte. Dafür teilten sich die Studierenden in Kleingruppen auf, in denen eine berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit anhand von Fall- oder Konzeptarbeit simuliert werden sollte. Diese Arbeitsphase fand ausschließlich digital statt und wurde von den Studierenden weitestgehend selbstständig organisiert. Den Abschluss des gemeinsamen Veranstaltungsblocks markierte die Ergebnispräsentation Mitte Januar 2023. Für die Umsetzung der gemeinsamen digitalen Meetings, musste lediglich auf einige wenige Online-Tools zurückgegriffen werden: So wurde zum einen Zoom für die Durchführung der Blockveranstaltungen und das kollaborative Arbeiten in den Kleingruppen genutzt. Zum anderen verwendeten wir ein GoogleDoc zum Austausch der Kontaktdaten sowie ein Padlet für die Bereitstellung von Materialien und Aufgabenstellungen.

Aufbau und zeitlicher Ablauf der gemeinsamen Lehr-Lern-Kooperation Grafik: Alessa Schuldt
Abbildung 2: Aufbau und zeitlicher Ablauf der gemeinsamen Lehr-Lern-Kooperation Grafik: Alessa Schuldt

 

Als Unterstützungsangebot boten wir den Kleingruppen digitale Sprechstunden an. Allerdings benötigten die Studierenden anscheinend gar keine Form der Hilfe. Alle Gruppen waren arbeitsfähig und erarbeiteten Ergebnisse, die sich vor allem durch ihre hohe Qualität auszeichneten. Zudem waren wir Lehrenden absolut begeistert von der digitalen Aufbereitung und Präsentation der Arbeitsergebnisse. Wirklich jedes einzelne Gruppenmitglied übernahm eine kurze Sprech- und Vorstellungsaufgabe während der digitalen Ergebnispräsentation, obwohl wir dies so vorab gar nicht eingefordert hatten. (Darüber hinaus hatten – bis auf zwei an Corona erkrankte Teilnehmer*innen, die auf eigenen Wunsch und trotz Krankheit unbedingt an der Vorstellungsrunde teilnehmen wollten – alle ihre Kamera an. 😉)


Wer nicht wagt, der nicht gewinnt.

Rückblickend betrachtet war die digitale Lehr-Lern-Kooperation ein absoluter Gewinn für alle Beteiligten, auch wenn die Vorbereitung doch so einiges an Zeit verschlang und vor allem Annalena und mir recht viel an vorausschauender Organisation abverlangte. Diese nahmen wir aber letztlich gerne in Kauf, weil wir immer die Vorteile unserer Kooperation klar vor Augen hatten und die Studierenden unterschiedlicher pädagogischer Fachrichtungen miteinander in den Austausch bringen wollten. Dieser war auch für die Studierenden nicht immer einfach, wie ein abschließendes Reflexionsgespräch offenbarte. Dies lag aber eher weniger an schlechten Internetverbindungen als an zum Teil sehr unterschiedlichen pädagogischen Standpunkten bzw. Sichtweisen sowie an der Einsozialisierung in verschiedene Berufsfelder und -kulturen. Umso schöner, dass unser gemeinsames Lehrprojekt die Studierenden hierfür sensibilisieren und somit vielleicht auch ein bisschen besser auf mögliche Herausforderungen der multiprofessionellen Kooperation in der Praxis vorbereiten konnte.
Aber auch für uns Lehrende war die Kooperation sehr lohnenswert und hat enorm zur Weiterentwicklung des Konzepts und der Arbeitsmaterialien beigetragen. Darüber hinaus haben Manfred und ich, die beiden „Lehrenden“ im Team, zwei tolle neue Kolleg*innen aus dem Bereich der Sozialpädagogik sowie ihre umfassende Expertise für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zu schätzen gelernt. Diese Verbindung wird hoffentlich noch lange anhalten und eine Lehrkooperation bei nächster Gelegenheit wiederholt werden. Denn durch unsere gute „Vorarbeit“ dürften die kommenden Lehrprojekte mit deutlich weniger Vorbereitungszeit zu meistern sein. Und wer weiß, vielleicht treffen wir vier uns dann ja auch das erste Mal persönlich – ganz ohne instabile Internetverbindungen im Zoom.

Das Lehrkonzept und die digitale Kooperation zwischen Lehrenden und Studierenden der Universität Bielefeld und der Hochschule Nordhausen wurde im Mai 2023 vom Stifterverband mit der Hochschulperle des Monats ausgezeichnet. Weitere Informationen

Interesse am Seminarkonzept oder am kollegialen Austausch?
Kontaktadresse:
Alessa Schuldt
Wiss. Mitarbeiterin
E-Mail: alessa.schuldt@uni-bielefeld.de
Kooperationsseminar: „Multiprofessionelle Kooperation in inklusiven Ganztagsschulen“
Tel.: 0521 – 106 3130

1 Das diesem Blog-Beitrag zugrundeliegende Vorhaben wird im Rahmen der gemeinsamen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ von Bund und Ländern mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter dem Förderkennzeichen 01JA1908 gefördert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung liegt bei der Autorin des Beitrags.
[Weiterlesen]

Schöpfungshöhe und Regelungstiefe: das Urheberrecht in der Praxis

Veröffentlicht am 1. Juni 2023

Ein Beitrag von David Barber

Die Universität als Ort des Denkens, der Wissenschaft und des Austausches eröffnet häufig auch die Frage, inwiefern Erkenntnisse in Form von Materialen oder Medien Anderer für die eigene Tätigkeit in Forschung und Lehre (weiter)verwendet werden dürfen. Darüber hinaus besteht häufig ein Interesse daran, eigene Beiträge zum Diskurs in einer Art und Weise zu veröffentlichen, die den zur Nutzung berechtigten Personenkreis und/oder die Bedingungen der weiteren Nutzung möglichst passgenau festlegt. Da dem deutschen Urheberrecht zufolge, der gesetzliche Schutz erschaffener Medien vor unberechtigter Nutzung durch andere automatisch eintritt, kann es schwierig sein, zu überblicken, welche rechtlichen Aspekte bei der Nutzung und Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Materialien beachtet werden müssen.

I. Grundlagen des Urheberrechts

Als Einstieg in diese rechtliche Materie geben die §§ 12 und 15 UrhG (Urheberrechtsgesetz) wichtige Weichenstellungen vor. Der „Urheber“ darf zunächst alleine darüber entscheiden, ob und wie eine Veröffentlichung seines „Werks“ erfolgt. Daraus folgt auch, dass der*die Urheber*in bei einer (öffentlichen) Nutzung gegen seinen*ihren Willen Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Wichtige Begriffe für die Prüfung, ob (diese und andere) Regelungen des UrhG zur Anwendung kommen sind also der „Urheber“ und das „Werk“. Beim Begriff des „Werks“ handelt es sich um eine zusammenfassende Beschreibung von Manifestationen kreativer Betätigungen wie z.B. Zeitschriftenaufsätzen, Büchern, Kunstwerken oder Kompositionen. § 2 Abs. 1 UrhG nennt weitere Arten von Medien, die aber im Sinne eines „Regelbeispiels“ nicht abschließend sind. Das bedeutet, dass auch andere oder noch unbekannte Arten von Medien geeignet sein können, urheberrechtlichen Schutz zu erlangen, wenn eine Vergleichbarkeit zu den bereits benannten Werkarten besteht.

Darüber hinaus ist für das Vorliegen eines Werks im Sinne des Urheberrechts Voraussetzung, dass es sich bei dem Werk um eine „persönliche geistige Schöpfung“ handelt. Damit ist zunächst gemeint, dass das Werk von Menschenhand erschaffen sein muss und nicht lediglich Ausdruck eines technischen Automatismus ist. Ebenfalls wird als persönliche geistige Schöpfung nur ein Werk angesehen, welches einen bestimmten Grad an Authentizität, Einzigartigkeit und Kreativität aufweist und durch die verwendeten Elemente einen merklichen Eindruck von Originalität und/oder Ästhetik vermittelt. Dabei wurden aufgrund der Unbestimmtheit des Rechtsbegriffs der „persönlichen geistigen Schöpfung“ neben den genannten allgemeinen Auslegungsmaßstäben auch bezgl. der einzelnen Kategorien von Werken durch die Rechtsprechung weitere Konkretisierungen entwickelt. So führt etwa der Bundesgerichtshof auf, bei einem Schriftwerk könne „die urheberrechtlich geschützte, individuelle geistige Schöpfung sowohl in der von der Gedankenführung geprägten Gestaltung der Sprache als auch in der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffs zum Ausdruck kommen“.1  Es kann also in Einzelfällen schwierig sein, zu ermitteln, ob die sog. „Schöpfungshöhe“ eines Werks vorliegt.

Den Begriff des „Urhebers“ fasst § 7 UrhG so zusammen: „Urheber ist der Schöpfer des Werkes“, also beispielweise der*die Autor*in, Maler*in oder Komponist*in. Für den Fall einer gemeinsamen kreativen Betätigung sind im UrhG Regelungen enthalten, welche die Aufteilung oder gemeinsame Ausübung der erworbenen Urheberrechte festlegen.

Ein urheberrechtlicher Schutz von Medien erfolgt also (gem. § 15 UrhG) dann, wenn das persönlich geschaffene Medium einer typischen Art künstlerischen-kreativen Ausdrucks zugeordnet werden kann (§ 2 Abs. 1 UrhG) und den oben genannten Maßstäben zu Individualität und Ausdruck („persönliche geistige Schöpfung, § 2 Abs. 2 UrhG) entspricht.

Hierbei ist von großer Bedeutung, dass das Urheberrecht an einem Werk unmittelbar mit der Schöpfung entsteht und nicht, etwa wie bei Patenten, zunächst angemeldet oder eingetragen werden muss. Die Reichweite des urheberrechtlichen Schutzes umfasst dabei auch automatisch alle gesetzlich exklusiv den Urheber*innen zugewiesenen Rechte („alle Rechte vorbehalten“).

Wichtig ist auch, dass durch das Urheberrecht nicht die Idee zu einer kreativen Tätigkeit geschützt wird, sondern nur das konkrete „Werk“, also die Ausführung der Idee in einer bestimmten Form. Dem Urheber werden zwar umfangreiche Rechte eingeräumt (z.B. das Recht der Vervielfältigung oder das Recht der öffentlichen Widergabe des Werkes), jedoch kein rechtlicher Schutz dahingehend, dass die in dem Werk enthaltenen Informationen exklusiv durch den Urheber verwendet werden dürfen. Somit kann der Urheber beispielsweise verhindern, dass Kopien oder Bearbeitungen seines Artikels / seiner Monographie in der konkreten Form als Schriftwerk verbreitet werden, in dem Text vermittelte Ideen, Informationen und Erkenntnisse unabhängig von ihrer individuellen Darstellung (z.B. neue wissenschaftliche Erkenntnisse über Wirkzusammenhänge oder Ideen zur Lösung eines theoretischen oder praktischen Problems) bleiben allerdings frei von einem urheberrechtlichen Schutz. Für den abstrakten Schutz von Ideen können durch die Anmeldung von Designs (bestimmte äußere Eigenschaften von Gegenständen/Produkten) oder Patenten (technische Innovationen) Andere von einer Nutzung ausgeschlossen werden.

II. Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken im Rahmen von Lizenzen und Schrankenbestimmungen

Ist also beabsichtigt, ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. im Rahmen einer eigenen Veröffentlichung) wiederzugeben, kann sich zunächst mit dem*der Urheber*in darauf verständigt werden, dass durch individuelle Regelung Nutzungsrechte an dem urheberrechtlich geschützten Werk eingeräumt werden (bei dieser Art von Vereinbarung handelt es sich um die sog. „Lizenz“). Es kann auch vorkommen, dass der*die Urheber*in ihre Nutzungsrechte bereits exklusiv auf Dritte übertragen hat, in diesem Fall wäre der*die entsprechende Rechteinhaber*in Verhandlungspartner. Die konkrete Ausgestaltung obliegt dabei den Parteien und enthält üblicherweise Regelungen zum Gegenstand der Rechteeinräumung, zur (Nicht-)Exklusivität der Nutzung und dem räumlichen, sachlichen und zeitlichen Umfang der Nutzung sowie zu Fragen der Haftung.

Das Recht der Entscheidung über die Veröffentlichung, das Recht der Entscheidung über die namentliche Nennung als Urheber*in und das Recht des Wehrens gegen Entstellung des Werkes (Urheberpersönlichkeitsrechte) verbleiben immer bei den Urheber*innen und sind einer Übertragung an Dritte entzogen. Dies liegt an der gesetzlich angenommenen Verbindung des Werkes mit der künstlerischen Persönlichkeit des*der Urheber*in. Deshalb kommt es gerade im gewerblichen Bereich häufig vor (z.B. bei Werbebildern), dass Urheber*in und Inhaber*in ausschließlicher Nutzungsrechte auseinanderfallen. Es sollte dann genau darauf geachtet werden, wer im Einzelfall verbindlich die Einräumung von Nutzungsrechten erklären darf.

Neben einer individuell vereinbarten Rechteeinräumung haben Urheber*innen auch die Möglichkeit, im Voraus allgemeine Nutzungsbedingungen zu bestimmen und dadurch die erlaubte Nutzung zu regeln. Dies kann attraktiv sein, da ohne eine entsprechende Regelung potentielle Nutzer*innen des Werkes davon ausgehen müssen, dass nach der zugrundeliegenden Konzeption des UrhG nach dem Willen der Urheber*innen „alle Rechte vorbehalten“ sind, also kein Spielraum bei den Modalitäten der erlaubten und vorbehaltenen Nutzung mitgeregelt wird. Nutzer*innen werden dann durch das Akzeptieren der Bedingungen und das Nutzen der Medien dazu verpflichtet, die entsprechenden Regularien einzuhalten. Dieses Modell liegt z.B. den sogenannten „CC-Lizenzen“ der Creative Commons Stiftung zugrunde. Bei diesen rechtlichen Bausteinen handelt es sich um vorformulierte Lizenztexte, die Urheber*innen zur Regelung der Bedingungen für die Nutzung Ihrer Werke durch das Anbringen eines entsprechenden Lizenzhinweises ggü. jedermann für verbindlich erklären können. Dabei erfolgt im Rahmen der verfügbaren Lizenzbausteine eine rechtliche Abstufung der zu berücksichtigenden Nutzungsbedingungen, sodass durch die Urheber*innen auf flexible Art und Weise sowohl ein sehr liberaler Umgang mit dem Urheberrecht als auch eine engere Orientierung an typischen urheberrechtlichen Pflichten für Nutzer*innen festgelegt werden kann.

Auch wenn es im Rahmen der Verwendung solcher Lizenzbausteine praktisch sein kann, im Internet Medien mit vorformulierten, allgemeingültigen Lizenztexten vorzufinden, welche die Bedingungen der Nachnutzung transparent machen, besteht leider weiterhin das Risiko, dass der*die vermeintliche Rechteinhaber*in solcher angebotenen Medien (z.B. bei Pixabay oder im Rahmen von OER-Plattformen) rechtlich gar nicht dazu befugt war, die entsprechenden Nutzungsrechte einzuräumen.

Anders als etwa bei den Regelungen zum Eigentum im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es im Urheberrecht nämlich nicht den sog. „gutgläubigen Erwerb“. Nutzer*innen von urheberechtlich geschützten Werken können sich also nicht darauf berufen, dem Anschein vertraut zu haben, die Nutzungsrechteeinräumung sei durch eine berechtigte Person erfolgt. Hier wird durch die Rechtsprechung häufig das Argument angeführt, Nutzer*innen von kostenlosen Materialien seien diesbezüglich zu besonderer Vorsicht verpflichtet.

Über die vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten hinaus gewährt das UrhG in bestimmten Fällen auch ohne Einverständnis der Urheber*innen eine privilegierte Nutzung geschützter Werke. Im Rahmen dieser „Schrankenbestimmungen“ (da sie die Rechte der Urheber*innen einschränken) werden typische Fälle geregelt, in denen das gesellschaftliche Interesse am Zugang zu bestimmten Medien das Interesse der Urheber*innen am Schutz ihrer geistig-kreativen Betätigung überwiegt. Klassische Anwendungsbereiche sind hier etwa Rechtspflege und öffentliche Sicherheit (§ 45 UrhG), Zitate (§ 51) oder die Verwendung von Werken in Forschung und Lehre (§§ 60a ff.) Eine Urhebernennung nach § 13 UrhG bleibt auch in diesen Fällen weiterhin erforderlich. Teilweise wird auch die Pflicht zu einer pauschalierten Entlohnung der Urheber*innen geregelt.

III. Lizensierung eigener Werke

Dementsprechend kann auch bei der Veröffentlichung eigener Werke ausgewählt werden, ob der volle Schutz des Urheberrechts gelten soll („alle Rechte vorbehalten“) oder eine (offene) Lizenz, z.B. eine CC-Lizenz, besser die mit der Veröffentlichung beabsichtigten Ziele berücksichtigt. Beachtet werden sollten im Rahmen der Lizensierung von Werken noch zwei Sonderfälle: Studien- und Prüfungsleistungen von Studierenden unterliegen in vielen Fällen ebenfalls urheberrechtlichem Schutz. Vor einer Veröffentlichung entsprechender Inhalte durch Stellen der Universität muss also auf jeden Fall eine entsprechende Nutzungsrechteeinräumung eingeholt werden (alternativ können die Studierenden nach entsprechenden Erklärungen zu den Chancen und Risiken auch darum gebeten werden, ihre Medien selbst mit einer offenen Lizenz zu versehen, um eine legale Nachnutzung zu ermöglichen).

Urheber*innen in Arbeits- und Dienstverhältnissen (im Universitätskontext z.B. wissenschaftliche oder studentische Mitarbeiter*innen) unterliegen bezgl. ihrer Urheberrechte an erschaffenen Werken im Rahmen Ihrer Tätigkeit besonderen Einschränkungen. Da sie bereits durch Ihre Gehaltszahlungen eine entsprechende Gegenleistung erhalten und der Arbeitgeber so gesehen eine Investition getätigt hat, werden dem Arbeitgeber im Regelfall exklusive Nutzungsrechte an den im Rahmen der arbeitsvertraglichen Pflichten entstandenen Werke eingeräumt.

IV. Und jetzt?

Dieser kurze Einblick in das Urheberrecht kann nur einen Überblick über die Thematik geben und soll auch eine persönliche rechtliche Beratung nicht ersetzen. Bei allgemeinen Rückfragen oder konkreten urheberrechtlichen Anliegen können Sie sich gerne bei mir (David Barber , Justiziar Dez. Studium und Lehre, david.barber@uni-bielefeld.de) melden. Im Rahmen des hochschulweiten Lehrprojekts BiLinked ist er Ansprechperson für rechtliche Fragen.

 

1 BGH, GRUR 2011, 134, BeckOnline Rn, 36 m.w.N.[Weiterlesen]
Gesendet von LKäppele in Lehren vom Campus

„Bildung ist mein Steckenpferd!“ – ORCA-Koordinator der Uni Bielefeld Frank Homp im Gespräch

Veröffentlicht am 27. Juli 2022

Schon von ORCA.nrw gehört? Die Abkürzung für Open Resources Campus NRW sollte schon vielen bekannt sein, aber was genau hat es mit dem NRW-weiten Netzwerk auf sich? Mein Kollege Frank Homp hat da die Antworten, denn er ist an der Universität Bielefeld ORCA-Koordinator. Was ORCA ist, was Frank bei uns an der Uni macht und wie er auch mal abschaltet, erzählt er uns am besten selbst!

 

Birte Stiebing: Hallo Frank! Das Wichtigste zuerst: Wer bist du und wie bist du an die Universität Bielefeld gekommen?

Frank Homp: Ich habe bis zur Uni Bielefeld schon ein paar Stationen hinter mir. Meine akademische Laufbahn ging los, nachdem ich bei der Marine war. Nach meinem Grundwehrdienst war ich zwei Jahre Reserveoffizier. Ich wollte damals schon so viel wie möglich lernen und alles aufnehmen. Was mir noch mehr Spaß gemacht hat, war aber anderen Soldat*innen was beizubringen. Deswegen wollte ich es dann noch mit einem Lehramtsstudium versuchen, Biologie und Englisch. Damals als junger Student hatte ich aber noch extreme Probleme, Hausarbeiten zu schreiben und habe leider auch keine Unterstützungsangebote genutzt. So habe ich nach gut zwei Jahren abgebrochen und eine Ausbildung zum Physiotherapeuten gemacht.

BS: Das ist ja was komplett anderes!

FH: Das stimmt, aber Sport ist meine zweite große Leidenschaft neben Lehren und Lernen und so war das für mich trotzdem naheliegend. So langsam kommen wir auch dazu, wie ich nach Bielefeld gekommen bin, das war ja die Ausgangsfrage, oder? (lacht) Mir bot sich die Möglichkeit, hier an der FH einen Studiengang wahrzunehmen, der damals einfach noch Bachelor Berufliche Bildung Therapie hieß, jetzt heißt er „Gesundheit“ und der Master ist „Berufspädagogik Pflege und Therapie“. Ich habe also an der FH meinen Bachelor und meinen Master gemacht, dann gab es ein Projekt „Digitale und Virtuell unterstützte Fallarbeit in den Gesundheitsberufen“ an der medizinischen Fakultät, bei dem ich beteiligt war und so kam ich an die Universität Bielefeld. Als ich dann von der offenen Stelle als ORCA-Koordinator hörte, hat es mich in das ZLL verschlagen.

BS: Und wieso hast du dich für die ORCA-Koordination an der Universität Bielefeld beworben?

FH: Lehren und Lernen und digitale Medien gehörten für mich schon immer zusammen. Für digitale Medien konnte ich mich schon sehr früh begeistern. Als Kind habe ich immer Ärger bekommen, weil ich mehrere Male den Computer meiner Mutter kaputt gemacht habe, weil ich irgendwas umgeschrieben habe (lacht). Also die Affinität war schon vorher da und während meines Studiums an der FH, das war dann 2013, da war es tatsächlich so, dass digitale Medien in meinem Studiengang beziehungsweise in meinem Fachbereich noch nicht so unbedingt flächendeckend angekommen waren. Meine Masterarbeit habe ich dann schon zu digitalen Medien in der Physiotherapie geschrieben. So kam ich auch in mein erstes Projekt, bei dem es um digitale Medien in der Hochschulbildung ging und wie man das Lernen mithilfe von Wikis verbessern kann. Nach diesem Projekt ging es mit dem Projekt an der medizinischen Fakultät weiter, wo ich dann auch zunehmend mit OER (Open Educational Resources) in Kontakt gekommen bin. Ich habe den „Hype“ um OER zuerst nicht verstanden, weil ich es als gegeben angesehen habe, seine Forschung und Lehre zu öffnen und mit anderen zu teilen, aber jetzt hatte ich auch einen Namen dafür, was ich sowieso immer als Mindset hatte. Und dieses Mindset war es dann auch, was mich zu der Entscheidung geführt hat, die Stelle als ORCA-Koordinator anzutreten.

BS: Wofür steht ORCA denn?

FH: ORCA.nrw ist zunächst einmal eine Internet-Domain, auf der man dann diverse Inhalte zu digital gestützter Lehre finden kann. Prinzipiell wird ORCA gerne direkt mit OER in Verbindung gesetzt, das ist aber nicht ganz richtig. Ich zitiere von unserer Startseite: „ORCA ist ein kostenfreies Online-Portal rund um digital gestütztes Lehren und Lernen an Hochschulen.“ Das heißt, auf dieser Seite soll man und findet man jetzt schon alles Mögliche zum Thema digital gestütztes Lehren und Lernen. Von OER ist da also erstmal nichts zu sehen.

Das liegt zunächst daran, dass es zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen originären ORCA-Content gibt, weil viele Projekte, die extra für ORCA ins Leben gerufen wurden, momentan noch in Bearbeitung sind oder noch beginnen. So wird aus den Projekten heraus (hoffentlich) noch sehr viel Inhalt für ORCA entstehen. Momentan verweist ORCA noch auf viele bereits bestehende OER-Materialien und verweist auf weitere Portale, so dass du dort momentan auch Materialien findest, die nicht prinzipiell OER sind, aber das ist auf jeden Fall das Ziel.

BS: Kannst du auf den Unterschied zwischen OER und „traditionellen“ Lernmaterialien näher eingehen?

FH: Der Unterschied zwischen OER und „traditionellen“ Lernmaterialien ist, dass die Inhalte unter einer offenen Lizenz weitergegeben werden, das ist meistens eine Creative Commons oder kurz CC-Lizenz, die es in unterschiedlichen Abstufungen gibt. Der „Goldstandard“ unter OER ist CC 0 (gesprochen CC „zero“), mit der Lizenz darf man also machen, was man will: man kann es verändern, unter eigenem Namen weitergeben oder sogar selbst kommerzialisieren. Eine Stufe darunter nennt sich dann CC BY. Damit darf man auch machen, was man will, aber man muss kennzeichnen, wo man es herhat. Wenn man also von mir Material verwendet, muss irgendwo gekennzeichnet sein: „Das ist von Frank“. Dann gibt es noch CC BY SA. Hier gelten die Einschränkungen wie bei CC BY, aber man hat auch die Auflage, dass das Material, was dadurch entsteht, auch wieder unter der gleichen Lizenz weitergegeben wird. Alles was unter einer dieser drei Lizenzen veröffentlicht wird kann also als OER bezeichnet werden. Es gibt noch weitere CC-Lizenzen, die es noch weiter einschränken. Wir halten fest: Nicht alle CC-Lizenzen sind streng genommen OER, aber OER sind definitiv Materialien, die auf einer der genannten CC-Lizenzen basieren. Du musst nur schauen, auf welcher.

 

Übersicht der CC-Lizenzen
Übersicht der CC-Lizenzen

 


„Wir machen Lehre und wir sprechen darüber, das ist der Spirit von OER“

BS: Was hat dich denn dazu bewogen, die Koordination von ORCA an der Universität Bielefeld zu übernehmen?

FH: Prinzipiell treibt mich der Wunsch an, möglichst viel Transparenz zu schaffen in der Lehre. „Wir machen Lehre und wir sprechen darüber“, das ist der Spirit von OER. Da gehören möglichst viel Transparenz und ein großes Netzwerk dazu, denn je mehr Leute sich mit Lehre beschäftigen, umso besser kann es werden. Das ist für mich der OER-Antrieb und so ist eine Netzwerk-Stelle für mich ideal. Und jetzt kommen die digitalen Medien dazu, die vieles in Hinsicht auf Transparenz und Netzwerken vereinfachen können. Die Distribution von Inhalten war nie einfacher. Bei ORCA kommen also zwei Dinge zusammen: Wir sprechen viel, teilen viel, schaffen Transparenz und wir arbeiten dafür mit digitalen Medien. Beides liegt mir gut!

Außerdem glaube ich, dass ich auf dieser Stelle sinnvolle Entwicklungen vorantreiben kann. Auch mit meinem pädagogisch- erziehungswissenschaftlichem Hintergrund. Ich kann den Expert*innen in ihren Fächern, die OER schaffen wollen, also die Unterstützung anbieten, ihre Materialien so zu erstellen, dass andere den bestmöglichen Nutzen daraus ziehen.

„Ich möchte für Lehrende da sein, die bei ihrer Lehre Unterstützung wollen.“

BS: Da bist du am ZLL ja genau richtig aufgehoben!

FH: Stimmt! Ich möchte für Lehrende da sein, die bei ihrer Lehre Unterstützung wollen. Ideal ist es natürlich, wenn Lehrende selbst anzeigen, dass sie Hilfe möchten. Wenn diese dann recherchieren, wie sie unterstützt werden können an der Uni Bielefeld, hoffe ich natürlich, dass sie auf das ZLL und oder mich stoßen und dass wir immer mehr die Anlaufstelle für Lehrende sind, die ihre Lehre verbessern oder sich zumindest damit auseinandersetzen möchten. Das sind wir schon, aber wir wollen ja auch immer besser werden und von den Lehrenden auch dazulernen, wie wir sie wiederum besser unterstützen können. OER ist genau dafür wieder ein Vehikel, Lehre kontinuierlich zu fördern und zu verbessern und mit Lehrenden auf Augenhöhe über Lehre sprechen zu können.

BS: Letzte Frage: Was machst du, um einfach mal abzuschalten und Kraft zu tanken für die neuen Aufgaben, die da auf dich warten?

FH: Früh aufstehen und laufen! Aber nicht unbedingt beides zusammen (lacht). Ich mache aber viel Sport und das ist für mich der Katalysator, wo man alles vergessen kann. Ich laufe schon seit ich bei der Marine angefangen habe, weil du das immer machen kannst, egal wo du grad bist. 2017 habe ich meinen ersten Hermannslauf gemacht und dann habe ich Blut geleckt und wollte mich beim Laufen verbessern. Beim Laufen kommen mir so auch häufig ganz tolle Ideen! Die Herausforderung ist dann, sich diese bis zum Ende des Laufes zu merken (lacht).

BS: Warst du beim letzten Hermann dabei?

FH: Ja! Letztes Jahr hatte ich leider eine fiese Erkältung und musste passen. Aber dieses Jahr hat es geklappt und das beim Jubiläum, das war super!

BS: Danke dir für das Gespräch!

Gut zu wissen: Sie können sich ab sofort für die Ausschreibung OERContent.nrw bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

[Weiterlesen]
Gesendet von BStiebing in Lehren vom Campus

Prof. Dr. Maximilian Benz – Dein Weg zu hybrider Lehre

Veröffentlicht am 29. April 2022
 Professor Dr. Maximilian Benz
Professor Dr. Maximilian Benz

Ich hatte das Vergnügen mit Prof. Dr. Maximilian Benz zu sprechen. Wir reden über die Umstellung zu digitaler und hybrider Lehre, wie der Sprung ins kalte Wasser gelungen ist und was der Qualitätsfonds der Universität Bielefeld damit zu tun hat.

Birte Stiebing: Hallo! Wir fangen einfach an: Wer bist du und was machst du an der Universität Bielefeld?

Maximilian Benz: Mein Name ist Maximilian Benz. Ich bin Professor für Deutsche Literatur des Mittelalters und der frühen Neuzeit und ich bin seit 2020 an der Universität Bielefeld. Mein Fach ist eingebunden in die Germanistik und dort der dritte Fachteil neben der neueren deutschen Literaturwissenschaft und der Sprachwissenschaft. In der Lehre beschäftige ich mich vor allem mit Bachelor-Veranstaltungen, aber auch mit einigen Veranstaltungen im Master und ich biete auch ein Forschungskolloquium an.

BS: Wie bereitest du dich klassischerweise auf eine Lehrveranstaltung vor?

MB: Das hängt sehr stark vom Format ab. Bei Seminaren kommt es eher darauf an, dass man einen groben Fahrplan hat, der einem hilft, die 90 Minuten so zu strukturieren, dass einerseits eine Diskussion in Gang kommen kann, andererseits aber auch auf ein Ergebnis hingearbeitet wird. Der Wechsel zwischen Stimulieren einer Diskussion und Ergebnissicherung ist also ausschlaggebend.

Bei einer Vorlesung ist es etwas anders. Da kommt es darauf an, 90 Minuten mehr oder weniger frei einen Inhalt zu referieren – und das möglichst klar. Da steht dann erst einmal die Aufteilung des zu vermittelnden Stoffs im Vordergrund, dann die Gestaltung der Folien und das Suchen von konkreten Beispielen. Die Interaktion, die für die Seminargestaltung wichtig ist, fällt also weitestgehend weg. Dafür hat man bei der Vorlesung dann eben andere Formate, die zur Aktivierung der Studierenden beitragen sollen.

„Die Umstellung auf digitale Lehre kam wirklich über Nacht. Das war eine ziemlich kalte Dusche“

BS: Auch du musstest 2020 auf digitale Lehre umstellen, was waren deine ersten Erfahrungen damit?

MB: Es hat mich sogar besonders hart getroffen! Als das losging im Frühjahr 2020, war ich noch an der Universität Zürich in der Schweiz und dort hatten wir andere Semesterzeiten. Das heißt, das Semester begann im Februar in Präsenz, noch ohne Einschränkungen. Die Umstellung auf digitale Lehre kam wirklich über Nacht. Das war eine ziemlich kalte Dusche, hat aber insofern ganz gut funktioniert, als ich von Anfang an nicht das Gefühl hatte, jetzt 90 Minuten einfach in den digitalen Raum verschieben zu müssen, sondern das aufbrechen zu können und zu müssen. Ich habe dann selbst Podcasts aufgenommen. Das war am Anfang technisch schwierig für mich, das muss ich zugeben. Es ging aber immer besser und schneller mit der Zeit. Damit konnte ich die 90 Minuten so aufteilen, dass sich die tatsächliche Diskussion in der Gruppe auf 45 Minuten beschränkt hat. Die Studierenden konnten einen Teil asynchron selbst machen.

BS: Das hast du direkt so umsetzen können?

MB: Ja, also am Anfang dauerte die Erstellung eines 15-minütigen Podcast schon mehrere Stunden. Ich musste das auch erst mal lernen. Das Einsprechen der Tonspur ist, wenn man das gar nicht gewohnt ist, schwierig. Dann verspricht man sich, nimmt das noch mal auf, dann passt das auf einmal alles nicht mehr zusammen. Das war schon ziemlich hart.

Aber das wurde im Verlauf des Semesters besser, und es war in der Retrospektive vielleicht auch ein Segen, dass das so über Nacht ging, denn dadurch war sofort klar, man muss jetzt hier diversifizieren. Es war gezwungenermaßen ein Fahren auf Sicht, aber dafür war die Rückmeldung auch unmittelbar.

BS: Wie konntest du deine Studierenden in so einer Situation wieder aktivieren?

MB: Das war in dem ersten Semester insofern kein Problem, als ich sie alle noch aus der Präsenzlehre kannte. Wir waren uns also alle in Zürich im Hörsaal schon begegnet und kannten uns mit Namen – das ist eine ganz andere Voraussetzung, als ich sie dann in Deutschland hatte. Auch wenn ich fairerweise sagen muss, dass es ja im Wintersemester 2020 / 21 zuerst noch mit hybrider Lehre losging, die dann aber doch sehr schnell eingestellt wurde wegen der Infektionsrate zu der Zeit.

Die Voraussetzung ist einfach eine andere, wenn man die Gruppe schon persönlich kennt, und das würde ich – wenn möglich – immer mitnehmen, dass man sich auch schon mal direkt im Hörsaal getroffen hat. Dann digital weiter zu arbeiten ist eine andere Situation als direkt digital zu starten. Dann kennt sich eigentlich niemand so richtig in dieser „Kachelkommunikation“.

„Eine meiner ersten Amtshandlungen war ein Antrag beim Qualitätsfonds“

BS: Seit dem Wintersemester 2020 / 21 bist du nun an der Universität Bielefeld, richtig?

MB: Genau und eine meiner ersten Amtshandlungen war ein Antrag beim Qualitätsfonds (lacht). Die Einführungsvorlesung in die Mediävistik, die ich übernommen habe, war schon vor der Umstellung auf digitale und hybride Lehre schwierig, weil wir hier von einer Gruppe von meist über 200 Leuten im Wintersemester reden. Da war die Aktivierung der Studierenden im alten Modus schwierig genug, wie ich von meinem Vorgänger weiß und selbst auch schon erlebt habe, als ich die Vorlesung vertretungsweise 2018 / 19 gemacht hatte. Das Problem der Studierendenaktivierung war also schon immer da und wurde durch die Digitalität noch mal verschärft.

BS: Du hast den Qualitätsfonds grad angesprochen. War das deine erste Lehrveranstaltung, für die du dich dort beworben hast?

MB: Ja, genau. Als ich gehört habe, dass sich die Problematik durch die Digitalität verstärkt hat, habe ich diesen Antrag an den Qualitätsfonds gestellt, auch mit Blick darauf, dass mir die Studienleistungen noch in sehr negativer Erinnerung waren. Das war einfach sehr viel Korrekturarbeit mit wenig Ertrag und auch für die Studierenden wenig hilfreich. Da kam ich dann auf die Idee, das Format der Studienleistung zu nutzen, um die Studierenden auch zu aktivieren. Eben mit Podcasts. Die Studierenden haben in Gruppenarbeit Folien erstellt und einen Podcast dazu produziert.

BS: Würdest du das Prinzip so weiterführen, wenn die Vorlesung in Präsenz stattfindet?

MB: Das würde ich auch so weiterführen, wenn die Lehrveranstaltung in Präsenz stattfindet, was ich jetzt im Sommersemester ja tun werde, obwohl wir gerade atemberaubende Infektionszahlen sehen. Wie wir damit dann umgehen, sind dann die praktischen Probleme des Sommersemesters, die wir angehen werden. Aber grundsätzlich finde ich das sehr gut, die Vorlesung in Präsenz zu halten, aber digitale Elemente als Unterstützung zu nutzen. Ein großer Vorteil ist zum Beispiel, dass Studierende als Gruppen mithilfe von Zoom einfacher zusammenarbeiten können. Bei studentischen Arbeitsgruppen, die für Lehrveranstaltungen gebildet werden, war die Terminfindung früher immer sehr schwierig. Zum Teil kamen dann nur manche, andere wieder nicht. Ich glaube, gerade da kann man auch dazu beitragen, dass solche Diskussionsgruppen, die neben einer Präsenzveranstaltung stattfinden, einfacher organisiert werden können.

BS: Was nimmst du noch mit von den Erfahrungen, die du in den letzten Semestern gemacht hast? Lässt sich da noch mehr auf die Präsenzlehre übertragen?

MB: Für mich war ganz wichtig, dass man Studierende dazu bringt, dass sie in Kleingruppen miteinander arbeiten. Und dazu braucht es Formate, die dann auch eine Verbindlichkeit mit einbeziehen. Wenn man sagt „Setzt euch zusammen und tauscht euch aus“, dann machen das manche, manche aber auch nicht. Die Struktur und die Sicherung des Austausches sind wichtig. Das darf sich aber nicht negativ auf die Durchführung der Vorlesung auswirken. Das muss also ordentlich geplant werden und die Studierenden brauchen natürlich auch genügend Feedback. Damit das Ganze nicht zerfasert und sich zu lang hinzieht, ist eine Zeit von gut zwei Wochen meiner Meinung nach ein reeller Rahmen. In unserem Fall haben wir in der Zeit zwei Feedbackschleifen eingebaut – einmal von der Dozierendenseite und einmal bekommen die Studierenden durch ihre Kommiliton*innen Feedback. Das ist ein System, das sich auch in Präsenz bewähren wird.

BS: Haben sich deine Erwartungen an den Qualitätsfonds in der Hinsicht erfüllt?

MB: Ich finde den Qualitätsfonds sehr gut, weil es eine niedrigschwellige Fördermaßnahme ist. Außerdem gibt es einen Austausch mit anderen Dozierenden, sodass man voneinander lernen kann. Man muss in der Lehre ja nicht jedes Mal das Rad neu erfinden, je nach Problemlage lassen sich bestimmte Kniffe anderer Lehrpersonen einfach übernehmen und dafür ist der Qualitätsfonds mit dem Austausch ja auch da.

Perspektivisch könnte ich mir noch gut vorstellen, dass man eine Datenbank hat, die die Ergebnisse aufbereitet, sodass man auch im Nachhinein alles zur Verfügung hat und sich einen kleinen Schatz aufbaut, auf den auch andere an der Universität zugreifen können.

BS: Was rätst du Studierenden, die an einer hybriden Lehrveranstaltung teilnehmen?

MB: Sie sollten, wenn möglich, den Präsenzanteil, den es gibt, auch nutzen. Ich bin kein „Präsenz-Fetischist“, gerade in der Forschung und bei Forschungskolloquien ist die Digitalität ein Segen, wenn Leute von überall her einen Vortrag diskutieren können, ohne groß reisen zu müssen. Da finde ich das hybride Format auch dank der technischen Ausstattung, die in Bielefeld ja mit den Geräten mustergültig vorhanden ist, wirklich zielführend.

Bei Studierenden kommt es dann darauf an. Hybrid kann wirklich nützlich sein für Personen, die aufgrund einer Isolation nicht an die Uni gehen können oder durch andere Verpflichtungen den Weg nicht auf sich nehmen können. Es gibt dann aber diese Teilung der Kohorte, die für Studierende und Lehrende schwierig ist. Das kann manchmal wie ein „digitaler Katzentisch“ sein. Wenn man allein vor Zoom sitzt, ist man auf sich selbst zurückgeworfen und die Überwindung ist größer, sich zu melden, wenn man mal was nicht versteht. Das Entlastende der Gemeinschaft fehlt. Gerade jungen Studierenden würde ich raten, so viele Präsenzangebote wie möglich wahrzunehmen und das Digitale als tolle Ergänzung zu nutzen, für zusätzliche Gruppentreffen, als Rekapitulation oder als Lösung, wenn man sonst gar nicht teilnehmen könnte.

Weiter fortgeschrittene Studierende im Master haben da schon wieder ganz andere Voraussetzungen. Wenn man dann schon in eingespielten Teams arbeitet und sich untereinander gut kennt, ist es unproblematischer, in den digitalen Raum zu wechseln.

Also: gerade am Anfang, um ein Gefühl für das Studium zu bekommen, auch für die Interaktion mit anderen Studierenden ist es meiner Meinung nach wichtig, die Präsenzangebote wahrzunehmen.

„Gerade jungen Studierenden würde ich raten, so viele Präsenzangebote wie möglich wahrzunehmen“

BS: Was rätst du Lehrkolleg*innen, die ebenfalls hybride Lehrveranstaltungen planen oder digitale Elemente in ihrer Lehrveranstaltung einbinden wollen?

MB: Also digitale Elemente im Sinne der Aktivierung würde ich unbedingt einbinden, wo es geht und didaktisch sinnvoll ist. Die Studienleistung bietet sich dafür einfach sehr an.

Außerdem würde ich versuchen, irgendwie auf dieses Gefälle zwischen Präsenzkohorte und Digitalkohorte zu antworten. Die Digitalkohorte muss anders aktiviert werden, weil die nicht im Hörsaal sitzt. Da muss man sich eine didaktische Herangehensweise überlegen. Man kann es beispielsweise so machen, dass die per Zoom zugeschalteten Studierenden eine extra Begrüßung bekommen, bevor die Vorlesung offiziell beginnt. Dann kann man sie bitten, die Kameras auch kurz anzumachen, was während der Vorlesung nicht bei allen so praktikabel ist. So hat man die Digitalgruppe am Anfang direkt angesprochen und integriert.

BS: Das ist ja direkt ein guter Tipp, den du lieferst! Letzte Frage: Was machst du, um für die Lehre wieder Kraft zu tanken?

MB: Zwei Sachen. Ich koche sehr gerne und das hat für mich auch was mit Wissenschaft zu tun. Wissenschaft ist eigentlich eine Kunst (im Sinne der lateinischen ars). Also jedenfalls die Geisteswissenschaft ist eine Kunst. Die lernt man nicht, indem man bestimmte Techniken und Tools beherrscht und die dann bedienen kann, vielmehr schaut man sich eine fallbezogene Auseinandersetzung mit einem Problem von einem/einer „Meister*in“ an und versucht, das zu adaptieren. Und genauso ist es beim Kochen ja auch, aber es ist ein ganz anderes Feld. Es ist aber sehr viel sinnlicher, man hat das Ergebnis auch viel schneller und es spricht einen dann auch ganz anders an als ein gedruckter Text. Insofern, finde ich, ist Kochen ein sehr, sehr guter Ausgleich. Genauso wie Sport. Ich mache Kraftsport und da denke ich auch oft an die Aufgaben der Studierenden, denn beim Kraftsport gilt die Regel „Progression vor Perfektion“. Man versucht also immer ein Stück weiter zu kommen, ein bisschen mehr Gewicht zu schaffen oder den Bewegungsablauf ein bisschen besser zu koordinieren. Dieses Ethos, dass man die beständige Progression wertschätzen lernt, das möchte ich meinen Studierenden immer wieder vermitteln.

BS: Danke für deine Zeit!

MB: Sehr gerne!

[Weiterlesen]
Gesendet von BStiebing in Lehren vom Campus

Tag Hinweis

Auf dieser Seite werden nur die mit dem Tag [lehrenvomcampus] versehenen Blogeinträge gezeigt.

Wenn Sie alle Blogeinträge sehen möchten klicken Sie auf: Startseite

Kalender

« April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
     
       
Heute