» Veröffentlicht am
9. Februar 2011
Bundesverwaltungsgericht entscheidet endgültig: Studienbeitragssatzung und Staffelung der Studienbeiträge waren rechtmäßig (Nr. 30/2011)
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen die Nichtzulassung
der Revision zurück / Rektorat und Gremien beraten über Verwendung der
eingefroren Mittel
Wie die Universität Bielefeld erst in dieser Woche erfuhr, hat
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits am 16. Dezember 2010
durch einen Beschluss die Beschwerde der Klägerin in dem Musterverfahren
gegen Studienbeiträge zurückgewiesen – die Beschwerde richtete sich
gegen die Nichtzulassung der Revision. Damit ist der Musterprozess um
die Studienbeiträge, die an der Universität Bielefeld im Wintersemester
2006/2007 und im Sommersemester 2007 erhoben wurden, endgültig
rechtskräftig abgeschlossen. Der Klägerin bleibt theoretisch nur noch
der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
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