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Bundesverwaltungsgericht entscheidet endgültig: Studienbeitragssatzung und Staffelung der Studienbeiträge waren rechtmäßig (Nr. 30/2011)
Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurück / Rektorat und Gremien beraten über Verwendung der eingefroren Mittel
Wie die Universität Bielefeld erst in dieser Woche erfuhr, hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits am 16. Dezember 2010 durch einen Beschluss die Beschwerde der Klägerin in dem Musterverfahren gegen Studienbeiträge zurückgewiesen – die Beschwerde richtete sich gegen die Nichtzulassung der Revision. Damit ist der Musterprozess um die Studienbeiträge, die an der Universität Bielefeld im Wintersemester 2006/2007 und im Sommersemester 2007 erhoben wurden, endgültig rechtskräftig abgeschlossen. Der Klägerin bleibt theoretisch nur noch der Weg zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.
Zum Hintergrund: 2006 hat der Senat der Universität Bielefeld die Einführung von Studienbeiträgen entschieden. Gegen das Zustandekommen dieser Entscheidung, und damit gegen die verabschiedete Satzung, hat eine Studentin in einem Musterverfahren mit Unterstützung des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) vor dem Verwaltungsgericht Minden gegen die Universität geklagt. Das Verwaltungsgericht Minden hatte mit seiner Entscheidung vom 1. Juni 2007 die Satzung für nichtig erklärt – diese Entscheidung bezog sich jedoch nicht auf die Entscheidung des Senats, sondern auf die Staffelung der Studienbeiträge. Gegen dieses Urteil hatte die Universität Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingelegt. In seinem Urteil vom 3. November 2009 kam das OVG zu der gegenteiligen Auffassung und erachtete die Satzung der Universität für rechtmäßig. Eine Revision gegen seine Entscheidung ließ das Gericht nicht zu – hiergegen richtete sich die Beschwerde der Klägerin, über die nun das Bundesverwaltungsgericht zugunsten der Universität entschieden hat.
Aufgrund des schwebenden Gerichtsverfahrens hatte das Rektorat die knapp 4,2 Millionen Euro aus Studienbeiträgen, die im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 erhoben wurden, eingefroren. Seit dem Wintersemester 2007/2008 gilt an der Universität Bielefeld eine neue Beitragssatzung – die Staffelung ist zugunsten eines einheitlichen Beitrags von 350 Euro entfallen.
„Nun haben wir endlich Sicherheit und können die eingefrorenen Studienbeiträge ihrem Zweck zuführen: der Verbesserung von Studium und Lehre“, so Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer, Rektor der Universität Bielefeld. Für welche Maßnahmen das Geld – inklusive der erwirtschafteten Zinsen – investiert wird, darüber beraten das Rektorat und die zuständigen Gremien der Universität bereits.
Weitere Informationen finden sich in einer Meldung vom 22. Dezember 2009:
www.uni-bielefeld.de/uniaktuell/staffelung