» Veröffentlicht am
21. Januar 2014
Das neue Insolvenzrecht auf dem Prüfstand (Nr. 10/2014)
Universität Bielefeld startet Onlinebefragung
Der
Bundestag hat vor zwei Jahren das Insolvenzrecht reformiert, um die
Sanierung von Unternehmen zu erleichtern. Ein Ergebnis: Gläubiger haben
mehr Rechte und Befugnisse als zuvor. Auch können Insolvenzschuldner
ihre Unternehmen leichter als bisher in Eigenverwaltung fortführen.
Grundlage dafür ist das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung
von Unternehmen“ (ESUG). Der Bundestag hat der Bundesregierung
aufgetragen, die Erfahrungen mit der Insolvenzrechtsreform zu
evaluieren. Mit der neuen Studie „ESUG-Evaluation“ will die Universität
Bielefeld zu dieser Auswertung beitragen. Über einen Online-Fragebogen
ruft sie alle Beteiligten an ESUG-Insolvenzverfahren dazu auf, ihre
Erfahrungen zu schildern.
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