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1. September 2011
Schärferes Strafrecht aus Menschenliebe? (Nr.142/2011)
ZiF-Tagung: Forscher beschäftigen sich mit dem Thema Opferzuwendung
Im vergangenen Vierteljahrhundert wurde in Deutschland das Strafrecht verschärft, um Verbrechensopfer vor den nachteiligen Folgen von Straftaten zu schützen. Auf den ersten Blick erscheint dieses Vorgehen plausibel. Aus kritisch-kriminologischer Sicht wird jedoch beklagt, dass dieses Programm scheinlegitimatorisch sei: Der Opferschutz werde nur angeführt, um für die Akzeptanz eines wiedererstarkenden sanktions- und ausschließungs-orientierten Strafrechts zu sorgen. Forscherinnen und Forscher beschäftigen sich auf einer Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld mit beiden Sichtweisen: Opferschutz auf der einen Seite, härtere Sanktionierung von Straftätern auf der anderen Seite. Der Titel der Konferenz am Mittwoch und Donnerstag, 14. und 15. September, lautet: „Ambivalenzen der Opferzuwendung des Strafrechts“.
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