» Veröffentlicht am
29. August 2013
Wie tot muss ein Organspender sein? (Nr. 140/2013)
Philosophen, Juristen und Mediziner diskutieren in Bielefeld über die Kriterien für Organspenden
Lebenswichtige
Organe dürfen nur toten Spendern entnommen werden. Diese auf den ersten
Blick plausible „Tote-Spender-Regel“ ist in die Diskussion geraten.
Bislang galt der Hirntod als Kriterium – doch diese Bedingung ist nicht
so eindeutig, wie lange angenommen. Hinzu kommt, dass in vielen Ländern
außerhalb Deutschlands dazu übergegangen wurde, auch herztoten Personen
Organe zu entnehmen. Mit den Widersprüchen, die die derzeitige Regelung
mit sich bringt, befasst sich die Tagung „The Importance of Being Dead –
The Dead Donor Rule and the Ethics of Transplantation Medicine“ (Die
Wichtigkeit, tot zu sein – die Tote-Spender-Regel und die Ethik der
Transplantationsmedizin). Sie findet vom 12. bis 14. September am
Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld
statt.
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