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Erster Gerichtstermin zu Studiengebühren - Deutliches Votum des Verwaltungsgerichts Minden (Nr. 139/2004)

Veröffentlicht am 20. Juli 2004

Am 15. und 16. Juli fanden vor dem Verwaltungsgericht Minden die ersten Gerichtsverhandlungen zum Thema Studiengebühren statt.

Die Studiengebühren waren an den nordrhein-westfälischen Hochschulen zum Sommersemester 2004 erstmals eingeführt worden. Nachdem am 15. Juli ein Fall der Universität Paderborn verhandelt worden war, stand am 16. Juli der Fall einer Studentin der Universität Bielefeld zur Verhandlung an.

In der rund dreistündigen Verhandlung erörterte der Richter eingehend mit der Studentin und den Vertretern der Universität und in Gegenwart des Vorsitzenden des Allgemeinen Studierendenausschusses die Sach- und Rechtslage. Dabei gab der Richter deutlich zu verstehen, dass er das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz im Wesentlichen für rechtmäßig halte und den Anträgen der Studentin gegen den Gebührenbescheid und zur Durchsetzung ihres Härtefallantrags keine Erfolgsaussichten beimesse. Nach diesen deutlichen Worten des Richters und nachdem der Vertreter der Universität angeboten hatte, erneut über den Härtefallantrag der Studentin zu entscheiden (diese wollte noch weitere Argumente nachlegen), nahm die Studentin ihre Anträge beim Gericht zurück.

Damit hat das Verwaltungsgericht Minden - wie zuvor auch schon mehrere andere Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen - das Studienkonten- und -finanzierungsgesetz grundsätzlich als rechtmäßig angesehen. Der Richter wies allerdings auch auf einige Zweifelsfragen hin. Zum einen problematisierte er, ob es eine privilegierte Orientierungsphase auch in der Vergangenheit gebe. Zum anderen warf er die Frage auf, wie konsekutive Studiengänge definiert seien. Schließlich wurde eingehend erörtert, wie das zur Verfügung stehende Einkommen berechnet wird. Diese Zweifelsfragen werden in weiteren Verfahren vor den Verwaltungsgerichten beziehungsweise in der zweiten Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster geklärt werden müssen.

Nachdem es bislang nur Beschlüsse der Verwaltungsgerichte in so genannten Eilverfahren gegeben hatte, in denen die Rechtsfragen nur summarisch geprüft werden, hatte am 19. Juli das Verwaltungsgericht Köln erstmals Urteile zu dem Gebührengesetz gefällt. Auch in diesen Urteilen hat das Gericht das Studienkonten- und Finanzierungsgesetz grundsätzlich für rechtmäßig erachtet. Allerdings hielt das Verwaltungsgericht an seiner Rechtsauffassung fest, dass es eine privilegierte Orientierungsphase auch für die Vergangenheit gebe.

Stefan Bröhl, AStA-Vorsitzender der Universität Bielefeld, äußerte sich über das Urteil wie folgt: "Es gab zwar kein klares Signal gegen die Rechtsmäßigkeit des Studienkontengesetzes, allerdings wurden zahlreiche unklare Punkte in der Rechtsauslegung deutlich, die aufzeigen, dass es sich beim Studienkonten- und -finanzierungsgesetz (StKFG) um ein handwerklich unausgegorenes Werk handelt. Zudem haben vor allem die Urteile in den Hauptverfahren des Verwaltungsgerichts Köln deutlich gemacht, dass Teile des StKFG rechtswidrig sind. Wir sind zuversichtlich, das Gesetz mit den Hauptverfahren in weiten Teilen juristisch zu Fall zu bringen, da viele kritische Punkte noch nicht abschließend verhandelt worden sind."

Gesendet von HB in vor 3/2009

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