Rechtswissenschaft - Kategorie Allgemein
Jetzt für das Deutschlandstipendium der Stiftung Studienfonds OWL bewerben
Das Deutschlandstipendium ist ein bundesweit etabliertes Stipendienprogramm für besonders leistungsstarke und engagierte Studierende. Seit der Einführung im Jahr 2011 konnten bereits über 3.000 Studierende durch das Programm gefördert werden. Neben Leistung und Engagement werden beim Deutschlandstipendium auch besondere soziale, familiäre und persönliche Umstände der Studierenden berücksichtigt.
Jedes Deutschlandstipendium setzt sich aus privaten Mitteln, die der Studienfonds OWL von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Privatpersonen als Spenden einwirbt und Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zusammen. Somit werden private und öffentliche Mittel kombiniert und durch den Studienfonds OWL als Stipendien ausgezahlt.
Neben der finanziellen Förderung, die den Geförderten monatlich in Höhe von 300 € ausgezahlt wird, umfassen alle vom Studienfonds OWL vergebenen Stipendien ein umfangreiches Förderprogramm. Dazu gehören Kontakte zu Unternehmen in OWL, Workshops, Seminare und Vorträge, Unternehmensbesichtigungen, Kaminabende mit interessanten Persönlichkeiten, Kulturelle Veranstaltungen und letztendlich die Vermittlung von Projekt- und Abschlussarbeiten, Praktikumsplätzen und Einstiegsstellen.
Die Förderung wird zunächst für zwei Jahre bewilligt. Nach dem ersten Förderjahr ist eine Leistungsüberprüfung erforderlich.
Zur Webseite der Studienfonds OWL
Virtueller BCHC-Talk: Die Messung eines Compliance Programms – Ansätze und Herausforderungen
Verleihung des Hochschulgrades Magister iuris/Magistra iuris an Fakultätsabsolvent*innen
Die Universität Bielefeld verleiht ab sofort durch die Fakultät für Rechtswissenschaft den Mastergrad "Magister iuris" bzw. "Magistra iuris". Diesen Hochschulgrad erhalten alle Absolvent*innen der Fakultät für Rechtswissenschaft, die die erste Prüfung (erstes Examen) bestanden und unmittelbar vor der Meldung zur staatlichen Prüfung an der Universität Bielefeld im Fach Rechtswissenschaft mindestens zwei Semester eingeschrieben waren. Die Verleihung erfolgt auf Antrag und kann auch an Absolvent*innen erfolgen, die bereits in der Vergangenheit die erste juristische Staatsprüfung oder die erste Prüfung bestanden haben.
Mit dem Mastergrad erhalten die Absolvent*innen der Fakultät neben dem staatlichen Zeugnis über das Bestehen der ersten Prüfung jetzt auch einen akademischen Grad. Davon profitieren insbesondere Studierende, die ihr Studium im Ausland fortsetzen wollen oder die sich gegen eine Fortführung der klassischen Ausbildung mit Referendariat und zweitem Staatsexamen entscheiden.
Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades sind schriftlich an die Dekanin der Fakultät zu richten. Zur Nachweis der Voraussetzungen müssen amtlich beglaubigte Ablichtungen und eine Erklärung, das Ausschlussgründe nicht vorliegen, mit eingereicht werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Magister iuris/ Magistra iuris“ der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld vom 17. Mai 2022.
Absolvent:innenfeier 2021 am 29.04.2022
Am 29.04.2022 fand die pandemiebedingt verschobene Absolvent*innen Feier 2021 statt. In festlicher Atmosphäre und musikalisch begleitet von der Jura-Band schauten die Absolventinnen und Absolventen gemeinsam mit der Fakultät auf ein erfolgreich abgeschlossenes Studium zurück.
Die Festrede von Frau Prof.‘in Dr. Lübbe-Wolff machte den frischexaminierten Juristinnen und Juristen Mut, sich trotz und gerade wegen der vielfachen Krisen und Probleme Optimismus zu bewahren und sich für eine bessere Zukunft einzusetzen.
Wir bedanken uns für diesen schönen gemeinsamen Abend, gratulieren den Absolventinnen und Absolventen nochmals herzlich und wünschen viel Glück und Erfolg auf dem weiteren Weg.
Einladung zur Absolvent:innenfeier 2021
Weitere Impressionen von der Absolvent:innenfeier
Arbeitstagung des TROP-Projektes am 7. April 2022 in Rotterdam
Am 7. April 2022 fand an der Erasmus-Universität Rotterdam eine sehr fruchtbare Arbeitstagung des EU-finanzierten TROP-Projektes statt, an dem der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie (Prof. Lindemann) beteiligt ist. Gemeinsam mit über 40 Expert*innen aus mehr als 20 EU-Mitgliedstaaten, von der Europäischen Kommission und von Eurojust wurden Lösungen für die grenzüberschreitende Übertragung von Strafverfahren diskutiert. Es war bereits die zweite derartige Zusammenkunft; die erste war im Januar 2022 aufgrund des Pandemiegeschehens noch online durchgeführt worden. Nunmehr kamen die Expert*inenn und die Mitglieder des Projektkonsortiums vor Ort zusammen und nutzten die Gelegenheit für einen intensiven Austausch.
Erstsemesterwoche vom 28.03. bis 01.04.2022
Weitere Informationen zur Erstsemesterwoche finden Sie auf den den Seiten des Studienbüro
Tag für Absolvent*innen 2021 am 29. April 2022.
Der ursprünglich für den 3. Dezember 2021 geplante Tag für Absolvent*innen wird am Freitag, den 29. April 2022 nachgeholt.
Weitere Informationen und das Formular zur Anmeldung finden Sie hier
Save the date: Smart Products, Privacy and Trust from March 15 - 17
Dear Colleagues,
from March 15 - 17 a Workshop on "Smart Products, Privacy and Trust" will be organized at the ZiF. The WS program can be found here:
https://www.uni-bielefeld.de/(en)/ZiF/FG/2021SmartProducts/Events/03-14-Dawid.html
The workshop will be organized in hybird form, and you are very welcome to participate either in person (2G+ rule) or online. If you like to participate please contact Nadine Sutmöller (smart-products@uni-bielefeld.de) to register.
Best regards,
Herbert Dawid
Tag für Absolvent*innen am 3. Dezember 2021. Anmeldeschluss 26. November! UPDATE: ABGESAGT
Tag für Absolvent*innen ist abgesagt!
Der Tag für Absolvent*innen findet in diesem Jahr wieder in Präsenz statt. Die feierliche Würdigung der erfolgreichen Abschlüsse erfolgt in zwei Durchgängen im Rahmen der Fakultätsfeiern:
1. Durchgang: ca. 15:00 - 17:00 Uhr
2. Durchgang: ca. 18:00 - 20:00 Uhr
Die genauen Zeiten für Ihre Fakultätsfeier entnehmen Sie bitte den Informationen auf den Fakultätsseiten.
Im Anschluss an jeden Durchgang gibt es noch einen kurzen fakultätsübergreifenden Programmpunkt im Freien.
Bitte beachten Sie, dass die Einladung nur für Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2021 gilt. Im Wintersemester 2021/22 dürfen die Plätze in den Hörsälen noch nicht wieder vollständig belegt werden. Wir bitten daher um Verständnis, dass in diesem Jahr keine Begleitpersonen teilnehmen können.
Voraussetzungen für die Teilnahme in Präsenz:
Gemäß der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung müssen alle Gäste den Nachweis des 3 G-Status (geimpft, getestet, genesen) erbringen. Der Nachweis wird in Verbindung mit einem Personalausweis kontrolliert.
Im gesamten Gebäude gilt Maskenpflicht, nur auf dem eigenen Platz darf die Maske abgenommen werden.
Aufgrund der dynamischen Situation in der Corona-Pandemie behalten wir uns kurzfristige Änderungen im Ablauf der Veranstaltung vor. In diesem Fall werden Sie per E-Mail informiert.
Anmeldeschluss ist der 26. November 2021
Kongress "27º Seminário Internacional de Ciências Criminais" in São Paulo
Prof. Dr. Lutz Eidam, LL.M., wird als Referent im Rahmen eines Internationalen Kongresses des IBCCrim – Instituto Brasileiro de Ciências Criminais – einen Vortrag zum Thema “Aktuelle dogmatische Aspekte der Bestechungsdelikte” halten. Beim IBCCrim handelt es sich um eines der wichtigen und renommierten strafrechtlichen Institute in Südamerika. Der Kongress “27º Seminário Internacional de Ciências Criminais” findet vom 18. bis zum 21. Oktober 2021 in São Paulo (Brasilien) statt. Einzelheiten zur Veranstaltung finden Sie unter https://seminario27.ibccrim.org.br/
Ernennung von Frau Prof. Dr. Charlotte Schmitt-Leonardy zur Juniorprofessorin
PD Dr. Wietfeld auf W3-Professur an der Universität Greifswald berufen
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