Rechtswissenschaft
Friederike Gebhard wirkt am ersten Open-Access-Kommentar zum Grundgesetz mit
Das Grundgesetz ist das Fundament der deutschen Rechtsordnung. Seit Ende Mai wird nun erstmals ein umfassender juristischer Kommentar zum Grundgesetz frei zugänglich im Open Access veröffentlicht. Zu den vier Herausgeber*innen des Projekts gehört auch Juniorprofessorin Dr. Friederike Gebhard, Inhaberin der Professur für Gesundheits- und Medizinrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld.
Der neue Grundgesetzkommentar entsteht im Rahmen des Projekts „Offener Zugang zum Grundgesetz (OZUG)“ am Deutschen Zentrum für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW). Ziel ist es, rechtswissenschaftliches Wissen dauerhaft frei zugänglich zu machen und damit neue Wege des wissenschaftlichen Publizierens zu beschreiten. Die ersten Kommentierungen wurden pünktlich zum Jahrestag der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 2026 veröffentlicht. Die Veröffentlichung weiterer Beiträge folgt schrittweise in den kommenden Monaten.
Neben Friederike Gebhard zählen Professor Dr. Nikolas Eisentraut (DZHW), Dr. Jonas Botta (Berlin/Speyer) und Professorin Dr. Hannah Ruschemeier (Osnabrück) zum Herausgeber*innenteam. Insgesamt wirken 77 Rechtswissenschaftler*innen aus ganz Deutschland an dem Projekt mit. Bis Ende 2026 sollen 222 Kommentierungen online verfügbar sein.
Der Kommentar richtet sich nicht nur an Wissenschaft und Rechtspraxis, sondern ausdrücklich auch an die interessierte Öffentlichkeit. Bereits jetzt stehen Erläuterungen zu zentralen Gewährleistungen wie der Menschenwürde, der Meinungs-, der Glaubens- sowie der Wissenschaftsfreiheit frei im Internet zur Verfügung. Ergänzt werden die Beiträge durch digitale Formate wie Einführungsvideos und ausgewählte Bürger*innen-Reviews.