Rechtswissenschaft
Erfolgreiche Zwischenevaluation für Juniorprofessorin Gebhard
Juniorprofessorin Dr. Friederike Gebhard hat ihre Zwischenevaluation erfolgreich abgeschlossen. Mit dem positiven Ergebnis wird ihre Juniorprofessur an der Universität Bielefeld fortgeführt.
Dr. Friederike Gebhard ist Juniorprofessorin für Gesundheits- und Medizinrecht an der Fakultät für Rechtswissenschaft sowie der Medizinischen Fakultät OWL. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen insbesondere im Gesundheits- und Medizinrecht, im Sozialrecht sowie im Öffentlichen Recht. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Leibniz Universität Hannover promovierte sie dort im Jahr 2021. Anschließend absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle, unter anderem mit einer Station im Bundespräsidialamt. Seit 2023 ist sie Juniorprofessorin an der Universität Bielefeld.
Juniorprofessuren werden zunächst für drei Jahre eingerichtet. Im Rahmen einer Zwischenevaluation wird überprüft, ob sich die Professorin oder der Professor insbesondere in Forschung und Lehre bewährt hat. Auf Grundlage einer positiven Evaluation wird die Juniorprofessur in der Regel um weitere drei Jahre verlängert.
Mit der erfolgreich abgeschlossenen Zwischenevaluation setzt Dr. Friederike Gebhard ihre Tätigkeit als Juniorprofessorin für Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Bielefeld fort.