» Veröffentlicht am
11. Dezember 2019
Übertragung der Befugnisse als oberste Dienstbehörde
Seit dem Inkrafttreten des Hochschulgesetzes am 1. Oktober ist der
Hochschulrat wieder oberste Dienstbehörde. Dieser hat nun in der 51.
Sitzung am 29. November von der Möglichkeit des Gesetzes in §33 Gebrauch
gemacht, die Befugnisse der obersten Dienstbehörde auf das Rektorat zu
übertragen.
»
Weiterlesen