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Hochschulrat
Veröffentlicht am
11. Dezember 2019
Kategorie:
4. Quartal 2019
Zukunftsvertrag "Studium und Lehre stärken" im Hochschulrat diskutiert
Der Hochschulrat hat in seiner 51. Sitzung am 29. November über den Zukunftsvertrag „Studium und Lehre stärken“ beraten, der den Hochschulpakten I-III nachfolgt und im Juni zwischen Bund und Ländern beschlossen worden war. Dafür lag der Musterentwurf eines Sonder-Hochschulvertrags zwischen Land und Hochschulen vor, mit dem in NRW die Mittelverteilung geregelt werden soll. Der unterschriftsreife Vertrag mit der Universität Bielefeld soll noch vor Weihnachten vorliegen. Darüber will der Hochschulrat dann im Januar im Umlaufverfahren beraten und beschließen. Der Musterentwurf fand im Grundsatz einstimmig die Zustimmung des Hochschulrats. In Bezug auf §15 des Vertrages und die dort beschriebene einseitige Kündigungsmöglichkeit des Ministeriums hat der Hochschulrat empfohlen, die Formulierung zu konkretisieren, sodass deutlich wird, dass die einseitige Änderungsmöglichkeit gebunden ist an die Überprüfungsoption des Bundes nach sieben Jahren.
Diese Position hat die Hochschulratsvorsitzende nach der Sitzung per Brief an das Ministerium übermittelt.
Diese Position hat die Hochschulratsvorsitzende nach der Sitzung per Brief an das Ministerium übermittelt.