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  <title type="html">Hochschulrat</title>
  <subtitle type="html">Meldungen des Hochschulrates</subtitle>
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  <updated>2026-04-07T18:34:05+02:00</updated>
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      <title type="html">Hochschulrat stimmt einstimmig dem Wirtschaftsplan 2015 zu</title>
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      <published>2014-12-16T16:07:52+01:00</published>
      <updated>2015-03-12T09:35:27+01:00</updated>
      <category term="4. Quartal 2014"
                label="4. Quartal 2014"/>
          <content type="html">Der Hochschulrat hat nach § 21 HG die Aufgabe dem Wirtschaftsplan der Universität zuzustimmen. Dies hat der Hochschulrat einstimmig in seiner 31. Sitzung am 5. Dezember 2014 für den Wirtschaftsplan 2015 getan. Der Finanzausschuss des Hochschulrats hatte am 3. November nach ausführlicher Befassung eine entsprechende Empfehlung formuliert, der der Hochschulrat nun gefolgt ist. Dem zustimmungspflichtigen Wirtschaftsplan beigefügt ist der Strukturbericht. Wie üblich waren der Senat und die Finanzkommission im September bzw. November in die Beratungen eingebunden. Verbunden hat der Hochschulrat seine Beratungen in dieser Sache mit einer Diskussion zur aktuellen Situation bei den Bibliotheksmitteln, die der zuständige Prorektor Prof. Egelhaaf dargelegt hat.</content>
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      <title type="html">Information zum neuen Hochschulgesetz</title>
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      <published>2014-12-16T15:33:02+01:00</published>
      <updated>2015-03-12T09:35:10+01:00</updated>
      <category term="4. Quartal 2014"
                label="4. Quartal 2014"/>
          <content type="html">Die Vorsitzende, Frau Dr. Fugmann-Heesing, hat den Hochschulrat in dessen 31. Sitzung am 5. Dezember 2014 über die politischen Gespräche nach Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes am 1. Oktober 2014 unterrichtet. Im Mittelpunkt stand die Rückdelegation von Aufgaben durch das Ministerium an die Hochschulräte, die in einem von vielen als unangemessen erachteten Brief des Abteilungsleiters im Wissenschaftsministeriums Dr. Möhler allen Hochschulratsvorsitzenden verkündet worden war. Im neuen Gesetz hatte sich das Wissenschaftsministerium wieder als oberste Dienstbehörde eingesetzt und damit die Hochschulratsvorsitzenden abgelöst. Mit der Rückdelegation ist nun der Großteil der damit eingehenden Befugnisse wieder an die Hochschulratsvorsitzenden zurückdelegiert worden. Dementsprechend war diese Rückdelegation auch ein zentrales Thema der erstmals von der Wissenschaftsministerin einberufenen Hochschulrätekonferenz am 17.11. in Düsseldorf, aus der Frau Fugmann-Heesing berichtet hat..</content>
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      <title type="html">Beratung zu Corporate Governance</title>
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      <published>2014-12-16T15:22:55+01:00</published>
      <updated>2015-03-12T09:34:59+01:00</updated>
      <category term="4. Quartal 2014"
                label="4. Quartal 2014"/>
          <content type="html">Unter dem Titel Corporate Governance hat der Hochschulrat sich mit dem Rektorat über die rechtlichen Regelungen zu den Aufgaben von Hochschulrat und Rektorat ebenso verständigt wie über die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Hochschulrat und Rektorat. Beidem hat der Hochschulrat einstimmig zugestimmt. Daraus abgleitet sind zwei kleinere Ergänzungen in § 4 und § 8 der 2008 verabschiedeten Geschäftsordnung beschlossen worden. Die aktualisierte Geschäftsordnung wird nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen auch auf der Webpage des Hochschulrats einzusehen sein.</content>
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      <id>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/hochschulrat_%C3%BCber_ergebnisse_der_studierendenbefragung</id>
      <title type="html">Hochschulrat über Ergebnisse der Studierendenbefragung informiert</title>
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      <published>2014-12-16T15:14:26+01:00</published>
      <updated>2015-03-12T09:34:45+01:00</updated>
      <category term="4. Quartal 2014"
                label="4. Quartal 2014"/>
          <content type="html">Die Ergebnisse der im Wintersemester 2013/14 durchgeführten Studierendenbefragung sind dem Hochschulrat in dessen 31. Sitzung am 5. Dezember 2014 in komprimierter Form präsentiert worden.</content>
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      <id>https://blogs.uni-bielefeld.de/blog/hochschulrat/entry/besch%C3%A4ftigungsbedingungen_des_wissenschaftlichen_nachwuchses_erneut</id>
      <title type="html">Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses erneut im Hochschulrat</title>
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      <published>2014-12-16T15:09:06+01:00</published>
      <updated>2015-03-12T09:34:32+01:00</updated>
      <category term="4. Quartal 2014"
                label="4. Quartal 2014"/>
          <content type="html">Der Hochschulrat ist in seiner 31. Sitzung am 5. Dezember 2014 umfassend vom Rektorat zum Thema Beschäftigungsbedingungen des wissenschaftlichen Nachwuchses in Kenntnis gesetzt worden. Dazu ist die weitere Diskussion in der Universität zu den vom Rektorat vorgelegten Leitlinien für die Ausgestaltung befristeter Beschäftigungsverhältnisse nachgezeichnet worden. Die Leitlinien sollen Anfang 2015 veröffentlicht werden. Diese Leitlinien korrespondieren mit den Anfang Dezember von der LRK in der &amp;quot;Dortmunder Erklärung&amp;quot; veröffentlichten Muster-Leitlinien. Der Hochschulrat hat explizit die &amp;quot;Dortmunder Erklärung&amp;quot; begrüßt und den daraus erkennbaren Willen aller Hochschulen zur Selbstverpflichtung. Der Hochschulrat hat weiterhin die Aussagen des Rektorats zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Essentials der Erklärung in Bielefeld umgesetzt werden. Weiterhin ist berichtet worden zum Gesprächsprozess hinsichtlich des Rahmenkodex &amp;quot;Gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal&amp;quot;. Hier hat der Hochschulrat mit viel Verständnis auf die kritische Haltung des Rektorats zu den im aktuellen Stand des Kodex vorgesehenen Regeln und Regulierungen, die auch arbeitsrechtlich für problematisch erachtet werden, reagiert.</content>
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