» Veröffentlicht am
11. November 2020
Neuerungen in der Zeitwirtschaft
Im September 2020 wurde in der SAP-Zeitwirtschaft die digitale Erfassung von Krank-/ Gesundmeldungen eingeführt. Die Regelung bezieht sich auf krankheitsbedingte Abwesenheiten, die einen Zeitraum von drei Tagen nicht überschreiten und für die kein ärztliches Attest notwendig ist. Die Beschäftigten erfassen die Krankheitszeiten nun papierlos über die gewohnte SAP-Anwendung als „Krankheit ohne Attest“, vergleichbar den Abwesenheitsanträgen bei Dienstreisen, Fortbildung etc.
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