Universitätsverwaltung 2025
Neuerungen in der Zeitwirtschaft
Im September 2020 wurde in der SAP-Zeitwirtschaft die digitale Erfassung von Krank-/ Gesundmeldungen eingeführt. Die Regelung bezieht sich auf krankheitsbedingte Abwesenheiten, die einen Zeitraum von drei Tagen nicht überschreiten und für die kein ärztliches Attest notwendig ist. Die Beschäftigten erfassen die Krankheitszeiten nun papierlos über die gewohnte SAP-Anwendung als „Krankheit ohne Attest“, vergleichbar den Abwesenheitsanträgen bei Dienstreisen, Fortbildung etc.
Die meist telefonische Krankmeldung selbst, gleich zu Beginn einer Krankheit, bleibt erhalten. Der bisherige, aufwendige Weg durch das Ausfüllen, Unterschreiben und Weiterleiten von Gesund-/ Krankmeldungen fällt bei kurzen Erkrankungen weg. Die vorgesetzte Person genehmigt die Abwesenheit im automatisiert gestarteten SAP-Workflow. Der Prozess verläuft ohne Doppelerfassung und ohne Systembruch. Umfassende Hinweise enthält das Hausrundschreiben „Zeiterfassung in SAP - Krankheitszeiten digital erfassen“ des Dezernats P/O.
Insbesondere im Zusammenhang mit der aktuell ausgeweiteten Tätigkeit im Homeoffice hat sich die papierlose Buchung von Krankheitstagen schon nach kurzer Zeit bewährt. Sie stellt einen weiteren Baustein in der Digitalisierung der Verwaltung dar.
Bereits zum 1. März 2020 wurde in der SAP-Zeitwirtschaft die Berechnung von Pausen entsprechend dem Arbeitszeitgesetz umgestellt. Die aktuellen Regelungen an der Universität Bielefeld sind in der „Veröffentlichung der aktualisierten Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit und Information über Änderungen bei der Pausenbuchung“ detailliert und mit aussagekräftigen Beispielen beschrieben.
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