» Veröffentlicht am
4. September 2017
Urheberrechtlich geschützte Werke: pauschale Abgeltung erneut verlängert
Ab März 2018 greift neues Gesetz
Die Kultusministerkonferenz
(KMK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich darauf
verständigt, die derzeit geltende Pauschalvergütung für die Nutzung
urheberrechtlich geschützter Werke bis zum 28. Februar 2018 zu
verlängern. Ab dem 1. März 2018 tritt das neue
Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, das der Bundestag am
30. Juni 2017 beschlossen hat. Die Universität Bielefeld begrüßt diese
Entwicklung sehr.
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