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Veröffentlicht am
4. September 2017
Kategorie:
Allgemein
Urheberrechtlich geschützte Werke: pauschale Abgeltung erneut verlängert
Ab März 2018 greift neues Gesetz
Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich darauf verständigt, die derzeit geltende Pauschalvergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bis zum 28. Februar 2018 zu verlängern. Ab dem 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, das der Bundestag am 30. Juni 2017 beschlossen hat. Die Universität Bielefeld begrüßt diese Entwicklung sehr.
Für Lehrende und Studierende der Universität Bielefeld bedeutet diese Regelung, dass auch weiterhin urheberrechtlich geschützte Schriftwerke in den digitalen Semesterapparaten stehen dürfen. Die bisherige Übergangslösung galt zunächst nur bis zum 30. September und wurde nun bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlängert.
Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung neu. Darin ist festgelegt, dass bis zu 15 Prozent eines Werkes auf eLearning-Plattformen hochgeladen werden dürfen. Die Abrechnung kann wie bisher über Pauschalvergütungen erfolgen. Voraussetzung ist, dass sie über Stichproben berechnet werden.
Weitere Informationen zum neuen Gesetz und den Hintergründen: www.uni-bielefeld.de/paragraf52a-urhg
Die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort haben sich darauf verständigt, die derzeit geltende Pauschalvergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke bis zum 28. Februar 2018 zu verlängern. Ab dem 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz in Kraft, das der Bundestag am 30. Juni 2017 beschlossen hat. Die Universität Bielefeld begrüßt diese Entwicklung sehr.
Für Lehrende und Studierende der Universität Bielefeld bedeutet diese Regelung, dass auch weiterhin urheberrechtlich geschützte Schriftwerke in den digitalen Semesterapparaten stehen dürfen. Die bisherige Übergangslösung galt zunächst nur bis zum 30. September und wurde nun bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes verlängert.
Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz regelt die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung neu. Darin ist festgelegt, dass bis zu 15 Prozent eines Werkes auf eLearning-Plattformen hochgeladen werden dürfen. Die Abrechnung kann wie bisher über Pauschalvergütungen erfolgen. Voraussetzung ist, dass sie über Stichproben berechnet werden.
Weitere Informationen zum neuen Gesetz und den Hintergründen: www.uni-bielefeld.de/paragraf52a-urhg