» Veröffentlicht am
19. November 2015
PSG II: Reform der Pflegeversicherung auf der Grundlage eines IPW-Konzepts
Am vergangenen Freitag hat der Bundestag das zweite Pflegestärkungsgesetz beschlossen,
mit dem der Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich verbessert wird. Seit
2006 wurde diese wichtige Reform von mehreren Expertengruppen vorbereitet.
Die fachlichen Grundlagen hat das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld
(IPW) geliefert: „Die Empfehlungen und Methoden, die wir in den Jahren 2006 und 2007
erarbeitet haben, sind fast ohne Veränderungen vom Gesetzgeber beschlossen worden“, so
Dr. Klaus Wingenfeld Geschäftsführer des IPW. „Es gibt künftig fünf statt drei Stufen der
Pflegebedürftigkeit. Leistungsansprüche werden nicht mehr nach Pflegeminuten bei wenigen
Alltagsverrichtungen bemessen. Es zählt vielmehr die Selbständigkeit im Umgang mit
Krankheitsfolgen in allen wesentlichen Lebensbereichen“.
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