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Wahl zum*r Rektor*in der Universität Bielefeld

Veröffentlicht am 31. Januar 2023

Findungskommission veröffentlicht Liste mit zwei Kandidatinnen / Wahl durch Hochschulwahlversammlung am 8. Februar 2023

Am 1. Oktober findet an der Spitze der Universität Bielefeld ein Wechsel statt: Dann endet nach 14 Jahren und drei Wahlperioden die Amtszeit von Rektor Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer. Er tritt in den Ruhestand und steht für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung. Die Wahl der Nachfolgerin durch die Hochschulwahlversammlung findet am 8. Februar statt. Grundlage für die Wahl ist eine Vorauswahl durch eine durch Senat und Hochschulrat eingesetzte Findungskommission. Diese hat am 14. und 15. Januar Kandidat*innen angehört und eine Liste mit zwei Personen verabschiedet, die sich nun in öffentlicher Sitzung den Mitgliedern der Hochschulwahlversammlung präsentieren und anschließend zur Wahl stehen. Auf Listenplatz 1 wird Dr. Angelika Epple, Professorin für Allgemeine Geschichte unter besonderer Berücksichtigung des 19. und 20. Jahrhunderts und aktuelle Prorektorin für Forschung und Internationales an der Universität Bielefeld, vorgeschlagen. Sie wurde in der Findungskommission mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltung gewählt. Mit 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 0 Enthaltung wird zudem Dr. Katja Koch, Professorin für Schulpädagogik und aktuell Vizepräsidentin für Organisationsentwicklung und Lehrkräftebildung an der TU Braunschweig auf Listenplatz 2 vorgeschlagen. 

Geregelt ist die Wahl des*der Rektor*in (Gremien und Verfahren) im Hochschulgesetz von Nordrhein-Westfalen.

Demnach besteht die Hochschulwahlversammlung in ihrer einen Hälfte aus sämtlichen Mitgliedern des Senats und in ihrer anderen Hälfte aus den Mitgliedern des Hochschulrats. Stimmberechtigt in der Hochschulwahlversammlung sind alle stimmberechtigten Senatsmitglieder sowie die externen Mitglieder des Hochschulrats. Die Stimmen der Mitglieder der beiden Hälften stehen im gleichen Verhältnis zueinander. Die Mitglieder des Rektorats werden von der Hochschulwahlversammlung mit der Mehrheit der Stimmen des Gremiums und zugleich mit der Mehrheit der Stimmen innerhalb seiner beiden Hälften gewählt.

Die Wahl wurde durch eine zehnköpfige Findungskommission vorbereitet, die paritätisch mit Mitgliedern des Senats und des Hochschulrats besetzt ist. In ihr waren alle Statusgruppen (Hochschullehrer*innen, akademische Mitarbeiter*innen, Studierende, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung) sowie ohne Stimmrecht eine Vertreterin der zentralen Gleichstellungsbeauftragen vertreten. 

Die Hochschulwahlversammlung wählt – wie im Hochschulgesetz vorgesehen – in einer von der Findungskommission festgelegten Reihenfolge, die sich aus dem Listenplatz ergibt. 

Im Interesse der Bewerber*innen (insbesondere externer) unterliegt das Auswahlverfahren der Findungskommission der Vertraulichkeit. Öffentlich ist die Liste mit den beiden Kandidatinnen für die Hochschulwahlversammlung, die sich nun auch der Hochschulöffentlichkeit vorstellen können. 

Das Auswahlverfahren zur Nachfolge von Professor Dr.-Ing. Gerhard Sagerer wurde begleitet durch eine Personalagentur, die unter anderem den Auftrag hatte, auch gezielt externe Kandidat*innen anzusprechen.

Die Amtszeit der*des neuen Rektor*in dauert sechs Jahre. Nachfolgende Amtszeiten sind auf vier Jahre festgelegt.

Die Präsentation der Kandidatinnen vor der Hochschulwahlversammlung am 8. Februar ist öffentlich. Sie findet ab 11 Uhr im Konferenzsaal des Citec-Gebäudes auf dem Campus Nord statt.

 

 

 

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