» Veröffentlicht am
15. April 2025
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen SH-Haushalt 2024
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die im Haushalt 2024 des Landes Schleswig-Holstein verankerten Notkredite waren verfassungswidrig. Die Klage wurde maßgeblich von der FDP gemeinsam mit der SPD getragen – begleitet und juristisch vertreten durch Professor Dr. Simon Kempny, Lehrstuhlinhaber für Verfassungsrecht und Steuerrecht.
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