Rechtswissenschaft
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen SH-Haushalt 2024
Das Landesverfassungsgericht in Schleswig hat entschieden: Die im Haushalt 2024 des Landes Schleswig-Holstein verankerten Notkredite waren verfassungswidrig. Die Klage wurde maßgeblich von der FDP gemeinsam mit der SPD getragen – begleitet und juristisch vertreten durch Professor Dr. Simon Kempny, Lehrstuhlinhaber für Verfassungsrecht und Steuerrecht.
Der Rechtswissenschaftler unterstützte die FDP nicht nur als Prozessvertreter, sondern auch in der argumentativen Ausarbeitung der Klage. Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung stand die Frage, inwieweit der Bund bzw. ein Bundesland im Rahmen außergewöhnlicher Notlagen von der Schuldenbremse abweichen darf – insbesondere, wenn damit tiefgreifende Eingriffe in die verfassungsrechtliche Autonomie der Länder verbunden sind.
Ein zentrales juristisches Argument: Die angegriffene Praxis gefährde die Gewaltenteilung, da sie dem Parlament nur noch eine eingeschränkte Kontrolle über den Haushaltsvollzug ermögliche. Besonders brisant war in diesem Zusammenhang die Diskussion um die Bedeutung von Artikel 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“). Während die Regierungsparteien hieraus einen Vorrang des Bundes für sämtliche Regelungskompetenzen ableiteten, betonten die Antragsteller – unterstützt von Prof. Dr. Kempny –, dass dieser Grundsatz keinen Freibrief für Eingriffe in Landesverfassungen darstellen dürfe.
Das Urteil könnte Signalwirkung für zukünftige Haushaltsdebatten und die Interpretation von Schuldenregelungen im Grundgesetz haben – insbesondere im Hinblick auf die Grenzen der Finanzpolitik in Krisenzeiten.
Einen ausführlichen Bericht finden Sie auf den Seiten des NDR.