» Veröffentlicht am
14. Oktober 2010
Rektorat will eingefrorene Studienbeitragsmittel nachhaltig für Verbesserungen in Studium und Lehre einsetzen
Das Rektorat der Universität Bielefeld hat am 12. Oktober 2010
entschieden, dass knapp 4,2 Millionen Euro aus Studienbeiträgen, die im
Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 erhoben, aber aufgrund
eines schwebenden Gerichtsverfahrens nicht ausgegeben wurden, nicht an
die Studierenden zurückgezahlt werden. Diese Entscheidung steht unter
dem Vorbehalt, dass ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster
rechtskräftig und damit die Rechtmäßigkeit der damaligen
Studienbeitragserhebung bestätigt wird. Die Gelder sollen (inklusive der
erwirtschafteten Zinsen) dem Zweck entsprechend für Verbesserungen in
Studium und Lehre eingesetzt werden. Für welche Maßnahmen das Geld
investiert wird, darüber sollen die zuständigen Gremien der Universität
beraten.
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