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Rektorat will eingefrorene Studienbeitragsmittel nachhaltig für Verbesserungen in Studium und Lehre einsetzen
Das Rektorat der Universität Bielefeld hat am 12. Oktober 2010 entschieden, dass knapp 4,2 Millionen Euro aus Studienbeiträgen, die im Wintersemester 2006/2007 und Sommersemester 2007 erhoben, aber aufgrund eines schwebenden Gerichtsverfahrens nicht ausgegeben wurden, nicht an die Studierenden zurückgezahlt werden. Diese Entscheidung steht unter dem Vorbehalt, dass ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster rechtskräftig und damit die Rechtmäßigkeit der damaligen Studienbeitragserhebung bestätigt wird. Die Gelder sollen (inklusive der erwirtschafteten Zinsen) dem Zweck entsprechend für Verbesserungen in Studium und Lehre eingesetzt werden. Für welche Maßnahmen das Geld investiert wird, darüber sollen die zuständigen Gremien der Universität beraten.
Zum Hintergrund: 2006 hat der Senat der Universität Bielefeld die Einführung von Studienbeiträgen entschieden. Gegen das Zustandekommen dieser Entscheidung, und damit gegen die verabschiedete Satzung, hat eine Studentin für den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) gegen die Universität geklagt. Im November 2009 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster zugunsten der Universität entschieden. Das OVG hat gegen diese Entscheidung keine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zugelassen, wogegen die Klägerin Beschwerde eingelegt hat. Ein rechtskräftiges Urteil steht damit weiterhin aus.
Weitere Informationen finden Sie in einer Meldung vom 22. Dezember 2009:
http://ekvv.uni-bielefeld.de/blog/uniaktuell/entry/ovg_m%C3%BCnster_staffelung_von_studienbeitr%C3%A4gen