» Veröffentlicht am
5. Januar 2011
Burka, Kopftuch und Grundgesetz
Bielefelder Rechtsgespräche am 13. Januar in der Universität Bielefeld
Frankreich verbietet Frauen das Tragen von
Vollschleiern wie Burka und Nikab. Ein entsprechendes Gesetz nahm mit
der Verabschiedung durch den Senat im September 2010 die letzte Hürde.
Auch in Deutschland mehren sich Stimmen, die ein vergleichbares Verbot
fordern. Doch wäre ein solches Verbot mit dem deutschen Grundgesetz
vereinbar? Dies ist eine der Fragen, die im Rahmen der Bielefelder
Rechtsgespräche am Donnerstag, 13. Januar, 18 Uhr im Hörsaal 13 der
Universität diskutiert werden.
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