» Veröffentlicht am
7. März 2019
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld
Das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität
Bielefeld hat auf seiner Sitzung am 18. Januar 2019 die Änderung der §§ 3
und
6 der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen. Infolge der
Streichung des zweckgebundenen Beitrags für die Fahrradwerkstatt erhöht
sich der Beitrag für die Studierendenschaft, welcher ihr zur Erfüllung
ihrer Aufgaben gem. § 53 HG dient. In seiner 1892. Sitzung vom 5. März
2019 hat das Rektorat diese vom Studierendenparlament der Universität
Bielefeld beschlossene Änderung der Beitragsordnung genehmigt.
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