Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Universität Bielefeld
Veröffentlicht am 7. März 2019, 15:12 Uhr
Das Studierendenparlament der Studierendenschaft der Universität Bielefeld hat auf seiner Sitzung am 18. Januar 2019 die Änderung der §§ 3 und 6 der Beitragsordnung der Studierendenschaft beschlossen. Infolge der Streichung des zweckgebundenen Beitrags für die Fahrradwerkstatt erhöht sich der Beitrag für die Studierendenschaft, welcher ihr zur Erfüllung ihrer Aufgaben gem. § 53 HG dient. In seiner 1892. Sitzung vom 5. März 2019 hat das Rektorat diese vom Studierendenparlament der Universität Bielefeld beschlossene Änderung der Beitragsordnung genehmigt.
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