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24. Juni 2020
Beratung zum Entwurf einer neuen Grundordnung
Aufgrund des zum 1. Oktober 2019 in Kraft getretenen neuen Hochschulgesetzes (HG NRW) und der daraus resultierenden Pflicht zur Anpassung von Hochschulordnungen (§ 84 Abs. 2 Nr. 1 HG NRW) hatte der Senat im Januar 2019 eine Grundordnungskommission (GOK) eingesetzt. In den ersten sechs GOK-Sitzungen bis Juli 2019 wurden bereits Anpassungen vorgenommen und Änderungen erarbeitet, welche mit der Zweiten Satzung zur Änderung der GrundO vom 15. November 2019 umgesetzt und in Kraft gesetzt worden sind. In vier weiteren Sitzungen der GOK bis Anfang Juni 2020 sind nun die noch ausstehenden Fragen erörtert und die finalen Empfehlungen zur Änderung der GrundO erarbeitet worden. In seiner 1947. Sitzung am 23. Juni 2020 hat das Rektorat den von der GOK erarbeiteten Entwurf der GrundO zur Kenntnis genommen und das Dezernat SL darum gebeten, diesen dem Senat am 8. Juli 2020 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
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