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15. Juli 2020
Durchführung der Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und weiteren Gremien
In seiner 1950. Sitzung vom 14. Juni 2020 hat das Rektorat beschlossen,
sich den Beschlüssen des Wahlausschusses und der
BiSEd-Direktorin anzuschließen, und die nachzuholenden Wahlen zum
Senat, zu den Fakultätskonferenzen, der Beauftragten für die
studentischen Hilfskräfte, der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer
Stellvertreterinnen sowie auch der BiSEd-Konferenz der
Universität Bielefeld zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt im
Wintersemester 2020/21 abweichend von der Wahlordnung als Briefwahl auf
Antrag durchzuführen.
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