» Veröffentlicht am
19. Mai 2021
Sommersemester 2021 wird nicht auf die individuelle Regelstudienzeit der Studierenden angerechnet
Aufgrund der Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW, die
am 7. Mai 2021 im Gesetz-und Verordnungsblatt NRW veröffentlich wurde,
hat das Rektorat in seiner 1983. Sitzung beschlossen, die "Ordnung zur
Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Betrieb
der Universität Bielefeld gestellten Herausforderungen in Studium,
Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2021" ebenfalls in einem Punkt zu
ändern:
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