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Meldungen aus dem Rektorat
Veröffentlicht am
19. Mai 2021
Kategorie:
Rektoratsmeldung
Sommersemester 2021 wird nicht auf die individuelle Regelstudienzeit der Studierenden angerechnet
Aufgrund der Änderung der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung NRW, die am 7. Mai 2021 im Gesetz-und Verordnungsblatt NRW veröffentlich wurde, hat das Rektorat in seiner 1983. Sitzung beschlossen, die "Ordnung zur Bewältigung der durch die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie an den Betrieb der Universität Bielefeld gestellten Herausforderungen in Studium, Lehre und Prüfungen im Sommersemester 2021" ebenfalls in einem Punkt zu ändern: Nunmehr gilt, dass das Sommersemester 2021 nicht auf die individuelle Regelstudienzeit der Studierenden angerechnet wird. Wie bisher soll diese Regelung an der Universität Bielfeld auch auf die beurlaubten Studierenden ausgeweitet werden. Die Änderung der Ordnung zur Bewältigung wird entsprechend im Verkündungsblatt veröffentlicht.