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Soziologie

Informationen zur Beeinträchtigung des Forschungs-, Lehr- und Studienbetriebs durch das Coronavirus

Veröffentlicht am 14. März 2020, 00:00 Uhr

Wir möchten auf die Mail des Rektorats aufmerksam machen, in der notwendige Maßnahmen kommuniziert wurden, um der derzeitigen Situation gerecht zu werden. Unter anderem verschiebt sich der Beginn der Vorlesungszeit für das Sommersemester 2020 auf den 20. April. Das Ende der Vorlesungszeit bleibt der  17. Juli. Wir bitten Sie regelmäßig Ihren Maileingang auf neue Mitteilungen zu prüfen, die Sie über den weiteren Hergang informieren.

An dieser Stelle ein Überblick über den Inhalt der Bekanntmachung vom 13. März 2020 (Auszüge im Wortlaut). Bitte beachten Sie, dass es möglicherweise in der Folgezeit zu Abänderungen der einzelnen Punkte kommen kann und die aufgeführten Anweisungen lediglich dem jeweiligen tagesaktuellen Stand entsprechen.

  • Alle zurzeit stattfindenden Präsenzlehrveranstaltungen (bspw. Vorkurse) werden bis zum 19. April abgesagt. Lehrende werden gebeten, die Veranstaltung wenn möglich mit digitalen Instrumenten (Home-Learning) durchzuführen.
  • In den nächsten zwei Wochen werden alle Klausuren abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Es wird geprüft, wie weit elektronische Hilfsmittel bei Prüfungen eingesetzt werden können. Weitergehende Regelungen zu den Prüfungen folgen in Kürze.
  • Alle öffentlichen Veranstaltungen in der Universität bis zum 30. April werden abgesagt.
  • Sämtliche Veranstaltungen des Hochschulsports werden vorerst abgesagt. Das UniFit, Sporthalle und Schwimmbad werden geschlossen.
  • Universitätsbibliothek: Bücher sind nach wie vor ausleihbar, die Lesesäle sind jedoch geschlossen. Nutzer*innen sollten die umfangreichen elektronischen Angebote nutzen.
  • Sämtliche PC-Pools werden geschlossen.
  • Studierende und Studieninteressierte werden gebeten, bis auf weiteres vom persönlichen Besuch der Serviceeinheiten abzusehen und bei Fragen und Anliegen E-Mail und Telefon zu nutzen. Wir bitten um Verständnis, wenn der Service nicht in der gewohnten Form erfolgen kann.
  • Das Studierendenwerk plant ab kommender Woche Maßnahmen für seine Angebote. Diese werden vom Studierendenwerk separat kommuniziert.

 

 Update vom 17. März 2020:

  • Ob praktische Arbeiten im Rahmen von Bachelor- und Masterarbeiten […] weiter stattfinden können, soll in den einzelnen Bereichen abgestimmt werden. Prüfungsleistungen wie Hausarbeiten, Abschlussarbeiten etc. können weiterhin eingereicht werden. Studierende sollen ihre Arbeiten per E-Mail oder über den Abgabeordner im Lernraum einreichen. Sollte in den Prüfungsordnungen die Abgabe einer ausgedruckten Version vorgesehen sein, ist diese Regelung außer Kraft gesetzt. Bei Abschlussarbeiten muss eine Mail mit der Abschlussarbeit, die der gedruckten Version entspricht, an das zuständige Prüfungsamt wie auch an die Prüfer*innen geschickt werden. Wichtig: Nach einem weiteren Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft der Landes NRW vom 16. März 2020 werden alle Klausuren und mündliche Prüfungen bis zum 19. April 2020 abgesagt und auf einen späteren Zeitpunkt verschoben.
  • Wir bitten darüber hinaus um Verständnis, dass ab sofort und bis auf weiteres der persönliche Besuch der Serviceeinheiten (z.B. Studierendensekretariat, Prüfungsamt, Infopunkt, Zentrale Studienberatung, International Office etc.) nicht mehr möglich ist, so dass Fragen und Anliegen ausschließlich per E-Mail oder Telefon beantwortet werden.
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Update vom Dekanat am 19. März 2020:

  • Bis zum Wiederbeginn der Präsenzlehre sollten keine Praktika angetreten werden, um unnötige Kontakte zu vermeiden. Dies gilt besonders für Master-Studierende, die allgemein nicht zum Absolvieren eines Praktikums verpflichtet sind. Sie sollten darauf verzichten, ein Praktikum anzutreten. Ihnen steht es frei, dieses später nachzuholen oder ein anderes Modul zu studieren. Studierenden, deren bereits laufende oder beginnende Praktika jetzt konkret durch die Corona-Krise in Mitleidenschaft gezogen sind, wird empfohlen die individuelle Vertragssituation (Abbruch, Nichtantritt eines Praktikumsvertrages usw.) festzuhalten und diese vom Praktikumsgeber möglichst bestätigen zu lassen.
  • Die Entscheidungen über etwaige Fristverlängerungen liegen bei den jeweiligen Lehrenden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu einer Fristverlängerungen per Mail an den jeweiligen Lehrenden. Hinsichtlich Fristverlängerungen bei Abschlussarbeiten wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Sachbearbeiterin im Prüfungsamt.

 

Für Wissenschaftler*innen und alle Mitarbeitenden gilt darüber hinaus:

  • Sämtliche an der Universität Bielefeld geplanten Tagungen und Kongresse des Sommersemesters werden abgesagt. Das gilt auch für Veranstaltungen Dritter. Nicht betroffen sind wissenschaftliche Arbeitsgruppensitzungen, die mit Beteiligung externer Wissenschaftler*innen, die dafür anreisen, stattfinden. Hier ist aber zu prüfen, ob die Teilnahme der Gäste nicht über Videokonferenz ermöglicht werden kann. Die Verantwortlichen sollen eine Risikobewertung nach RKI durchführen. Eine Beratung durch den Bereich Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz (AGUS) ist möglich. Kontakt über coronaviraus@uni-bielefeld.de.
  • Bei internen Arbeitssitzungen Meetings und Gremiensitzungen sollen die Sitzungsleitungen prüfen, ob das Treffen erforderlich ist. Falls erforderlich, sind die Räumlichkeiten so zu wählen, dass ein möglichst weiter Sitzabstand (mind. 1 Meter) zwischen den Teilnehmer*innen möglich ist.
  • Angesichts der ab Montag (16. März) geschlossenen Schulen, gilt folgende Regelung: Die Universität muss ihre Funktionsfähigkeit sicherstellen, und dies über einen längeren Zeitraum. Uns ist die daraus resultierende besondere Problemlage für Eltern bewusst. Beschäftigte, die für ihre Kinder (unter zwölf Jahren oder Kinder mit Behinderungen und auf Hilfe angewiesen) innerhalb des Gleitzeitrahmens (06:45 Uhr bis 20:00 Uhr) keine Betreuung organisieren können, werden gebeten, sich mit ihren Vorgesetzten in Verbindung zu setzen. Wenn möglich, soll dann Home-Office ermöglicht werden. Wenn Home-Office nicht möglich ist, stehen die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Urlaub und Gleitzeitguthaben zur Verfügung. Die Universität wird prüfen inwieweit sie ihren Beschäftigten mit Betreuungsaufgaben darüber hinaus eine bezahlte Freistellung von bis zu 10 Tagen ermöglichen kann. Hierfür müssen jedoch die notwendigen rechtlichen Grundlagen geschaffen werden – dies wird die Universität in den kommenden Tagen angehen. Wichtig: Kinder dürfen nicht mit in die Universität genommen werden.

 

 Update vom Dekanat ab 19. März 2020:

  • Derzeit gehen wir davon aus, dass der Lehrbetrieb zum 20.4.2020 aufgenommen wird. Das heißt, dass die ersten beiden Wochen des Lehrbetriebes entfallen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt ist noch offen, in welcher Form die Lehre stattfinden kann. Wir bitten Sie daher, sich verstärkt auf vermehrte Formen des Distance Learning vorzubereiten und einzulassen.

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