» Veröffentlicht am
24. August 2021
Ernennung mehrerer Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats des ZiF
Gemäß § 18 der geltenden Verwaltungs-und Benutzungsordnung des Zentrums
für interdisziplinäre Forschung (ZiF) werden die Mitglieder des
Wissenschaftlichen Beirats des ZiF vom Rektorat auf Vorschlag der
Fakultäten für eine Amtszeit von vier Jahren ernannt. Wiederernennung
ist zulässig.
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