» Veröffentlicht am
5. Dezember 2019
Delegation der Zuständigkeiten als oberste Dienstbehörde
In seiner 1923. Sitzung am 3. Dezember 2019 hat das Rektorat beschlossen, die ihm übertragenen Zuständigkeiten als oberste Dienstbehörde,
soweit diese der Möglichkeit der Delegation unterliegen, auf die zuständigen
Dienstvorgesetzten zu delegieren.
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