» Veröffentlicht am
11. Oktober 2018
Das Rektorat bestelt den Beirat des Zentrum für Ästhetik für eine Amtszeit von vier Jahren
In seiner 1876. Sitzung am 9. Oktober 2018 hat has Rektorat die neuen
Verfahrensgrundsätze des Zentrums für Ästhetik beschlossen, unter
anderem eine Amtszeit von vier statt zwei Jahren für den Beirat und für
den Vorstand. Darüber hinaus nahm das Rektorat den Vorschlag des
Vorstands zustimmend zur Kenntnis und bestellte die vom Vorstand
vorgeschlagenen Personen für eine Amtszeit von vier Jahren, beginnend ab dem 1. Oktober 2018, in den Beirat des Zentrums für Ästhetik.
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