Rechtswissenschaft
Symposium zum Erbrecht würdigt Prof. Dr. Gerhard Otte
Am 9. Juli 2025 kamen geladene Gäste und Interessierte aus der Fakultät, langjährige Weggefährten sowie ehemalige Studierende und Promovierende von Prof. Dr. Gerhard Otte zusammen, um seinen 90. Geburtstag mit einem wissenschaftlichen Symposium unter dem Titel „Einleitung in das Erbrecht“ zu begehen. Seit 1970 ist Prof. Otte der Universität Bielefeld eng verbunden und hat Forschung, Lehre sowie das akademische Leben über viele Jahrzehnte hinweg maßgeblich geprägt. An diesem besonderen Nachmittag wurde er in einem inspirierenden Austausch und mit fachlicher Anerkennung gewürdigt.
In sieben pointierten Fachvorträgen beleuchteten Wissenschaftler*innen aus verschiedenen Standorten zentrale Aspekte des Erbrechts – von der Erbeinsetzung über die Erbschaftsteuer bis hin zu Fragen juristischer Auslegung und Systematik. Der Jubilar kommentierte im Anschluss an jeden Vortrag in gewohnt präziser und geistreicher Weise – seine Rückmeldungen verbanden analytische Schärfe mit stilistischer Eleganz und ließen erkennen, wie lebendig seine Auseinandersetzung mit dem Recht geblieben ist.
Das Symposium war nicht nur ein gelungener wissenschaftlicher Austausch, sondern auch eine eindrucksvolle Würdigung des Lebenswerks eines Gelehrten, der die Rechtswissenschaft in Bielefeld in einzigartiger Weise geprägt hat.
Vorträge:
- Prof. Dr. Wolfgang Marotzke (Tübingen): Erbeinsetzung trotz hoher Schulden des Bedachten – kann das gutgehen?
- Prof. Dr. Gottfried Schiemann (Tübingen): Unbeachtlichkeit späterer Eheschließung nichtehelicher Partner im Erbrecht?
- Prof. Dr. Karlheinz Muscheler (Bochum): Die Erbschaftssteuer auf dem Prüfstand
- Prof'in Dr. Susanne Hähnchen (Potsdam): Forschung & Lehre bei Gerhard Otte – Vom Staudinger bis zum programmierten Erbrecht
- Notar a.D. Prof. Dr. Wolfgang Baumann (Wuppertal): Die aufgedrängte Erbschaft durch Vonselbsterwerb
- Prof. Dr. Christian Baldus (Heidelberg): Pseudo-Auslegung durch den Gesetzgeber?
- Prof. Dr. Ingo Reichard (Bielefeld): Die sittenwidrig bedingte Zuwendung von Todes wegen
Fotos: Universität Bielefeld