Rechtswissenschaft
Digitale Klausuren im Jurastudium – Fakultät erprobt neue Prüfungsformate
Wer bisher eine juristische Semesterabschlussklausur geschrieben hat, kennt die Situation: Zwei Stunden konzentrierte Arbeit, in denen häufig rund zehn Seiten handschriftlicher Text entstehen. Lösungswege, Begründungen und Argumente werden schnell notiert, Ergänzungen mit Sternchen nachgetragen, Passagen durchgestrichen und neu formuliert. An der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld wird diese klassische Prüfungssituation derzeit behutsam weiterentwickelt. Seit Kurzem werden erste Klausuren digital geschrieben – ein Projekt, das neue Möglichkeiten für den Schreibprozess eröffnet und zugleich einen wichtigen Schritt in der Digitalisierung der juristischen Ausbildung darstellt.
Betreut wird das Projekt vom Studiendekan der Fakultät, Prof. Dr. Frank Weiler, und von Philipp Schröder, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Professor Dr. Frank Weiler und e-Learning Beauftragter, der die Einführung organisatorisch und technisch begleitet. Grundlage der bisherigen Testläufe ist die Software edutiek – kurz für „Einfache Durchführung Text-Intensiver E-Klausuren“.
Die erste Testphase begann Ende November 2025 mit mehreren kleineren Probeklausuren. Im Februar 2026 folgten schließlich die ersten digitalen Semesterabschlussklausuren, alle im Zivilrecht. Die Gruppen waren zunächst bewusst klein gehalten und umfassten zwischen 10 und 35 Studierende, um das Verfahren unter realistischen Bedingungen zu erproben. Die Initiative wird von mehreren Lehrstühlen der Fakultät getragen. Probeklausuren führten Prof. Dr. Florian Jacoby, Prof. Dr. Markus Artz, Prof.'in Dr. Marie Herberger und Prof.'in Dr. Sudabeh Kamanabrou durch. An den anschließenden digitalen Semesterabschlussklausuren waren wiederum Jacoby, Artz und Herberger beteiligt.
Die Einführung erfolgte in enger Abstimmung mit dem Prüfungsamt und dem Rektorat. Auch rechtlich ist das Format abgesichert: Das Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Hamm hat bestätigt, dass digitale Klausuren mit dem Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen vereinbar sind.
Schreiben am Laptop statt mit der Hand
Die Klausuren werden auf den eigenen Geräten der Studierenden geschrieben, im sogenannten „bring your own device“ (kurz „byod“). Über den sogenannten Safe Exam Browser wird während der Bearbeitung der Zugriff auf Internet, andere Programme und lokal gespeicherte Daten gesperrt. Gleichzeitig stehen Backup-Laptops bereit, falls technische Probleme auftreten oder ein Gerät nicht geeignet ist.
In der Praxis hat sich dabei vor allem der Laptop als zuverlässiges Prüfungsgerät bewährt, während bei der Nutzung von Tablets etwa die Nutzung des Safe-Exam-Browsers bei Chrome OS noch nicht möglich ist. Laptops oder PCs mit Windows oder macOS sind dagegen ohne Einschränkungen kompatibel. Um möglichst nah an der klassischen Prüfungssituation zu bleiben, sind Funktionen wie automatische Rechtschreibkorrekturen deaktiviert. Der Sachverhalt wird weiterhin zusätzlich auf Papier ausgegeben – ein Wunsch, den viele Studierende in der Testphase geäußert hatten.
Digitales Gesetzbuch während der Prüfung
Ein zusätzlicher Baustein des Projekts ist die Integration des digitalen Gesetzbuchs LexMea. Über einen speziellen Prüfungsmodus können Studierende während der Klausur auf das Online-Gesetzbuch zugreifen. Dabei kann vorab festgelegt werden, welche Funktionen genutzt werden können (z.B. eigene Markierungen), um die Chancengleichheit zu wahren.
Damit steht ihnen das Gesetz in digitaler Form zur Verfügung, ohne dass die Sicherheit der Prüfung beeinträchtigt wird. Die Einbindung von LexMea knüpft zugleich an die zunehmende Digitalisierung juristischer Arbeitsweisen an, bei denen digitale Gesetzestexte längst zum Alltag gehören.
Auch Prof.'in Dr. Marie Herberger, die zu den beteiligten Lehrstühlen gehört, zieht ein positives Zwischenfazit der bisherigen Testphase: „Unser Probelauf zeigt, dass E-Klausuren mit Zugriff auf digitale Gesetzestexte praktikabel umgesetzt werden können und damit neue Möglichkeiten für zeitgemäße Prüfungsformate eröffnen. Das hatten wir erhofft – nun wissen wir es auch.“
Vorteile für Schreibprozess und Struktur
Die bisherigen Rückmeldungen der Studierenden fallen überwiegend positiv aus. Besonders hervorgehoben wird, dass sich Texte am Computer schneller und strukturierter formulieren lassen.
„Ich kann deutlich schneller tippen als handschriftlich schreiben. Außerdem lassen sich Antworten am Computer viel einfacher überarbeiten oder korrigieren“, berichtet Nils Jona Häfs, der an einer der ersten digitalen Klausuren teilgenommen hat. Auch Jana Schacht sieht vor allem Vorteile beim Zeitmanagement: „Ich war deutlich schneller fertig und hatte genug Zeit, meine Struktur noch einmal zu überarbeiten, ohne dass die Klausur unübersichtlich wurde.“ Ähnlich äußert sich Jannis Kohlhase, der die digitale Bearbeitung als praktische Erleichterung empfindet: „Die Möglichkeit, im Text zurückzuspringen und größere Abschnitte umzuschreiben, ist eine große Erleichterung – gerade unter Zeitdruck.“
Neben der besseren Strukturierung spielt auch die Lesbarkeit eine Rolle: Anders als bei handschriftlichen Klausuren bleibt das Schriftbild unabhängig von der Schreibgeschwindigkeit stets einheitlich. Die Einführung digitaler Klausuren spiegelt auch eine Entwicklung wider, die viele Studierende später im Staatsexamen erwartet. Bereits heute wird ein großer Teil der staatlichen Prüfungen digital geschrieben. Frühzeitig Erfahrung mit dieser Form des Schreibens zu sammeln, kann daher eine wichtige Vorbereitung sein.
Perspektive: schrittweise Ausweitung
Nach den ersten erfolgreichen Testläufen soll das Format nun weiter ausgebaut werden. Für das Sommersemester sind größere Probeklausuren mit etwa 70 bis 80 Studierenden geplant. Auch im Klausurenkurs werden bereits erste digitale Durchgänge erprobt. Welches technische System langfristig eingesetzt wird – etwa edutiek oder eine Integration in bestehende Lernplattformen – wird sich im weiteren Verlauf noch zeigen. Fest steht jedoch bereits jetzt: Die Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld verfolgt das Ziel, digitale Klausuren perspektivisch stärker in die juristische Ausbildung zu integrieren.
Mit diesem Ansatz nimmt die Bielefelder Fakultät bei digitalen Semesterabschlussklausuren eine besonders frühe Rolle ein. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass digitale Prüfungsformate den juristischen Schreibprozess sinnvoll unterstützen können, ohne die Anforderungen an juristische Argumentation und Struktur zu verändern.