Pressemitteilungen
Altern und Sterben im Strafvollzug (Nr. 65/2023)
Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF)
Die Anzahl älterer und alter Menschen in Deutschland steigt. Das zeigt sich auch in den Gefängnissen, in denen es immer mehr ältere Strafgefangene gibt. Diese haben, wie andere Menschen auch, im Alter besondere Bedürfnisse. Dabei geht es nicht nur um medizinische und pflegerische Belange, es geht auch um das jüngst vom Bundesverfassungsgericht gestärkte Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Was diese demographischen und rechtlichen Entwicklungen für den Strafvollzug in Deutschland bedeuten, ist Thema der Tagung „Lebensende und Lebensbeendigung im Strafvollzug“, die am 15. und 16. Juni am Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der Universität Bielefeld stattfindet.
Die über 60-Jährigen sind in den Gefängnissen zwar eine Minderheit, aber sie bilden die national und international am schnellsten wachsende Gruppe von Strafgefangenen. „Dieser Trend wird in den nächsten Jahren anhalten und die Justizvollzugsanstalten sind nicht unbedingt darauf vorbereitet, was das bedeutet“, sagt der Bielefelder Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michael Lindemann, der die Tagung zusammen mit dem Kriminologen Prof. Dr. Torsten Verrel von der Universität Bonn leitet. Verstärkt werde diese Entwicklung noch dadurch, dass Strafgefangene im Vergleich zu ihren Mitmenschen schneller altern, „hyper aging“ heißt dieses Phänomen.
Auf besondere Bedürfnisse kann selten eingegangen werden
Die älteren und alten Gefangenen hätten besondere Bedürfnisse, was Gesundheitsfürsorge, Freizeitgestaltung und Unterbringung angeht, auf die im Strafvollzug aber nur selten eingegangen werden könne. „Es werden auch immer mehr Menschen im Gefängnis versterben, aber bislang wird das eher als Ausnahme betrachtet“, erklärt Torsten Verrel. Das Leben im Gefängnis zu beenden, passe nicht zu dem Ziel des Strafvollzugs, Strafgefangene zu resozialisieren, um sie wieder in die Freiheit entlassen zu können. „Hier stellt sich mit besonderer Dringlichkeit die Frage, wie menschenwürdiges Sterben unter den aktuellen institutionellen Bedingungen überhaupt gewährleistet werden kann.“
Dabei gehe es um Fragen wie die nach einer vorzeitigen Entlassung, um nicht im Gefängnis sterben zu müssen, aber auch um kompetentes Personal für Sterbebegleitung und Palliativmedizin im Strafvollzug. „Und das Recht auf ein ‚selbstbestimmtes Sterben‘ gilt für alle Menschen, und damit auch für Strafgefangene“, erinnert Lindemann. „Tatsächlich ist der Strafvollzug aber vor allem darauf ausgerichtet ‚selbstschädigendes Verhalten‘ zu unterbinden.“ Das habe angesichts der vielfältigen haftbedingten Belastungen auch grundsätzlich seine Berechtigung, sei aber in Fällen freiverantwortlicher Suizidwünsche in Frage zu stellen.
Suizidprävention und Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben
Viele Fragen, die sich durch den demographischen Wandel für die gesamte Gesellschaft ergeben, stellen sich im Strafvollzug noch einmal mit besonderer Dringlichkeit, da die Gefangenen nur in Anspruch nehmen können, was innerhalb der Institution ermöglicht oder angeboten wird. „Diese Fragen müssen in einem interdisziplinären Rahmen diskutiert werden“, sagt Michael Lindemann. Zusammen mit Torsten Verrel hat er deshalb Kolleg*innen aus Rechtswissenschaft, Ethik, Medizin und Kriminologie, den Ministerien und dem Strafvollzug nach Bielefeld eingeladen. „Wir möchten klären, welche Rahmenbedingungen gegeben sein müssen, damit es auch in Gefängnissen ein ‚successful aging’ geben kann, wie eine gute Suizidprävention aussieht, aber auch wie sichergestellt werden kann, dass Strafgefangene ihr Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben ausüben können“, so Verrel.
Pressevertreter*innen sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten, die Tagungsleiter stehen für Anfragen gerne zur Verfügung. Eine Anmeldung ist erforderlich bei Sabine Mende im Tagungsbüro: zif-conferencesupport@uni-bielefeld.de
Weitere Informationen:
Hier gibt es Informationen zu der Tagung.
Kontakt:
Sabine Mende, Universität Bielefeld
Zentrum für interdisziplinäre Forschung
Telefon 0521 106-2769
E-Mail: zif-conferencesupport@uni-bielefeld.de