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Teilhabe ist Menschenrecht – Bundesregierung plant Kürzungen bei Teilhabeleistungen
Die Bundesregierung plant weitreichende Kürzungen in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie in der Kinder- und Jugendhilfe. Betroffen wären dabei jene Gruppen, deren Lebenslagen bereits heute in besonderem Maße durch soziale Ungleichheit, erhöhtes Armutsrisiko und eingeschränkte Teilhabechancen charakterisiert sind: Menschen mit Behinderung, junge Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende sowie junge Erwachsene, die auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe angewiesen sind. Auch bei den Leistungen für Familien sind Kürzungen vorgesehen.
Unter die mehr als 70 Kürzungsideen fallen zum Beispiel:
- deutliche Kürzungen im bisherigen Leistungskatalog der Eingliederungshilfe, die gesellschaftliche Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung signifikant verschlechtern würden,
- Einschränkungen des Wunsch- und Wahlrechts bei der Auswahl von Leistungserbringer*innen, die die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung in zentralen Lebensbereichen — etwa bei der Wahl der Wohnform — erheblich beeinträchtigen würden,
- eine Abkehr von individuellen Unterstützungsleistungen, die passgenaue Hilfen erschweren oder verhindern können,
- zusätzliche finanzielle Belastungen für Hochschulen und Schulen, wenn Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach § 112 SGB IX künftig nicht mehr im bisherigen Umfang von den Trägern der Eingliederungshilfe übernommen, sondern in den Verantwortungsbereich der Hochschulen und Schulen übertragen würden,
- ein höherer Betreuungsaufwand für Familien sowie eine mögliche Zunahme unfreiwilliger Teilzeitarbeit, infolge der Verschiebung oder Einschränkung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder.
Die geplanten Kürzungen sind weit mehr als eine verwaltungstechnische Neuordnung einzelner Leistungsbereiche zur Kostenreduktion. Sie zielen direkt auf die strukturellen Bedingungen, unter denen aktive gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht oder begrenzt wird. Zumindest für einen Teil der vorgeschlagenen Änderungen bestehen zudem erhebliche Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention.
Für Hochschulen ist diese politische Entwicklung von zentraler Bedeutung. Sie wirkt sich nicht nur auf Studierende, Mitarbeitende und die Budgets der Hochschulen aus, sondern stellt grundlegend die Frage, wie ernst eine demokratische Gesellschaft ihren verfassungsrechtlich verankerten Anspruch auf Inklusion tatsächlich nimmt.
Wir möchten dazu aufrufen, bestehende Petitionen und Initiativen zu unterstützen, die sich gegen diese Kürzungen richten und für den Erhalt von Teilhabe, Selbstbestimmung und sozialer Absicherung eintreten:
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. hat die Kampagne Teilhabe ist Menschenrecht gestartet.
Eine ausführliche Übersicht mit rechtlicher Einordnung und Bewertung von ausgewählten Vorschlägen der Bundesregierung stellt der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband zum Download bereit.