Barrierefrei
Förderprogramm "Inklusive Hochschule NRW" bis Ende 2028 verlängert
Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW NRW) verlängert das Förderprogramm „Inklusive Hochschule NRW“ um zwei weitere Jahre. Den Universitäten und Hochschulen für Angewandte Wissenschaften in staatlicher Trägerschaft sowie den staatlichen Kunst- und Musikhochschulen in Nordrhein-Westfalen stehen damit bis Ende 2028 weiterhin jährlich rund 3,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Fördermittel aus dem Programm können von den Hochschulen zur Unterstützung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden, insbesondere für Personal, Hilfsmittel, Dienstleistungen, Material und Geräte. Damit setzt sich das Land für Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit in der nordrhein-westfälischen Hochschullandschaft ein.
Das Förderprogramm läuft bereits seit 2020 sehr erfolgreich. Durch die zur Verfügung gestellten Mittel konnten bisher zahlreiche Maßnahmen unterstützt werden. Im Oktober 2025 wurde die neue Website des Förderprogramms auf der jährlichen Präsenzveranstaltung des Netzwerks der Landesarbeitsgemeinschaft Studium und Behinderung NRW (LAG SB NRW) vorgestellt. Die Website wurde von der ZAB – Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei der Universität Bielefeld konzeptioniert und umgesetzt. Sie macht die Wirkung des Förderprogramms sichtbar, indem 22 Hochschulen über 97 Maßnahmen vorstellen, die mit den Fördermitteln realisiert werden konnten.
Weitere Informationen zur Verlängerung des Förderprogramms auf der Seite des MKW NRW