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STUDIEREN AB 50: Rückmeldung zum Sommersemester 2024

Veröffentlicht am 15. Februar 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,

gern möchten wir Sie heute über die Rückmeldung zum Sommersemester 2024 informieren.

Die Veranstaltungen des kommenden Sommersemesters beginnen ab dem 08. April und enden am 19. Juli 2024. Es sind bereits viele Veranstaltungen im elektronischen Vorlesungsverzeichnis (eKVV) eingestellt, das Sie über die Seite von STUDIEREN AB 50 https://www.uni-bielefeld.de/studieren50 erreichen. Bis zum Beginn der Vorlesungszeit werden hier sukzessive weitere Veranstaltungen veröffentlicht.

Sofern Sie im Wintersemester 2023/24 bei STUDIEREN AB 50 eingeschrieben waren, erfolgt Ihre Rückmeldung zum Sommersemester 2024 allein durch die Überweisung des Gasthörerbeitrags in Höhe von 100 Euro.

Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE24 3005 0000 0000 0614 32
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld Bk Hess-Thür Gz, Dus

Verwendungszweck: 20241Ihre Gasthörernummer

Betrag: 100,00 €

Verwendungszweck

Sofern Sie den ausgewiesenen Verwendungszweck nicht in dem Format „20241Ihre Gasthörernummer“ ausfüllen, kann Ihr Geld nicht verbucht werden und eine Rückmeldung zum Sommersemester 2024 wäre somit NICHT möglich. Bitte geben Sie daher (sowohl bei einer Online-Überweisung als auch bei einer Überweisung per Überweisungsvordruck) unbedingt den Verwendungszweck (ohne Zusätze) an.

Beispiel: Für die Matrikelnummer 7778899 wäre der Verwendungszweck: 202417778899.

Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.

Haben Sie im Wintersemester pausiert und waren nicht eingeschrieben,

so bitten wir Sie, sich mit dem Antrag auf Zulassung wieder anzumelden. Das Formular finden Sie im Downloadbereich der Homepage von STUDIEREN AB 50:

https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/weiterbildung/angebote/studieren-ab-50/downloads/

Nachdem Ihr Antrag im Studierendensekretariat eingegangen ist, erhalten Sie ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten und der Bitte, den Gasthörerbeitrag zu überweisen. Sobald die Zahlung des Gasthörerbeitrags auf dem o.g. Konto verbucht ist, können Sie Ihre Gasthörerbescheinigung im Portal (www.uni-bielefeld.de/hochschulportal<http://www.uni-bielefeld.de/hochschulportal>) der Universität Bielefeld einsehen und selbst ausdrucken. Ein Versand der Gasthörerbescheinigungen erfolgt nicht.

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Rückmeldung bis Ende Februar vorzunehmen. Die allgemeine Rückmeldefrist endet am 15. April 2024.

Wir wünschen Ihnen eine angenehme veranstaltungsfreie Zeit und freuen uns mit Ihnen auf das kommende Sommersemester!

Herzliche Grüße

Susanne Catic, Bianca Dux, Isabel Altmann und Madita Pill

– Ihr Team von STUDIEREN AB 50 –

Universität Bielefeld
Kontaktstelle Wissenschaftliche Weiterbildung
STUDIEREN AB 50
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld

Tel. 0521/106 4562
Email: studierenab50@uni-bielefeld.de<mailto:studierenab50@uni-bielefeld.de>
Internet: www.uni-bielefeld.de/studieren50<http://www.uni-bielefeld.de/studieren50>

Sprechzeiten: mo - do 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Raum M6-113
Gesendet von SCatic in Angebote
Tags: stud50

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