uni.aktuell-Archiv
Neu: Bewerbung für fachwissenschaftlichen Bachelor Chemie nötig
Angesichts des doppelten Abiturjahrgangs in Nordrhein-Westfalen ist Planungssicherheit notwendig
Zum
Wintersemester 2013/2014 müssen sich Studieninteressierte für den
fachwissenschaftlichen Bachelor Chemie bewerben – die Universität
Bielefeld hat für das Fach eine örtliche Zulassungsbeschränkung
beantragt. In den vergangenen Jahren war eine Einschreibung ohne
Bewerbung möglich. Der Grund für diesen Schritt: Angesichts des
doppelten Abiturjahrgangs brauchen die Universität Bielefeld und ihre
Fakultät für Chemie Planungssicherheit. Aber kein Grund zur Panik: Die
Fakultät geht davon aus, dass für alle Bewerberinnen und Bewerber ein
Studienplatz zur Verfügung steht, also letztlich alle zugelassen werden
können.
Mit dieser Maßnahme wird angesichts des doppelten
Abiturjahrgangs sichergestellt, dass die Universität nicht von einer
unerwartet hohen Nachfrage überrascht wird. Gerade in
naturwissenschaftlichen Fächern hängt die Qualität des Studiums von
Ressourcen ab, die kurzfristig nicht wesentlich erhöht werden können –
so steht beispielsweise nur eine begrenzte Anzahl an Laborplätzen zur
Verfügung. „Qualität in der Ausbildung hat für die Fakultät für Chemie
Priorität“, betont der Dekan, Professor Dr. Norbert Mitzel.
Mit
einer Zulassungsbeschränkung stellen Hochschulen sicher, dass für ihre
Studierenden ausreichend Kapazitäten – Lehrpersonal, Räumlichkeiten und
weitere Ressourcen – zur Verfügung stehen. Aus der vorhandenen Kapazität
ergibt sich eine Anzahl an Studienplätzen, die die Hochschule
mindestens zur Verfügung stellen muss. Die Zulassungsbeschränkungen
werden beim Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes
Nordrhein-Westfalen beantragt und dort genehmigt. Ohne eine
Zulassungsbeschränkung kann sich jeder Interessierte ohne Bewerbung
einschreiben – in einzelnen Fächer kann das zu schwierigen Verhältnissen
führen. Die Universität Bielefeld will ihren Studierenden die
Möglichkeit bieten, das Studium unter guten Bedingungen und in
angemessener Zeit abzuschließen.
Bei Zulassungsbeschränkungen in
einem Studiengang spricht man auch vom Numerus Clausus (NC). Der
„NC-Wert“ eines Studiengangs ist kein vorab von der Universität
festgelegter Wert, sondern ergibt sich erst im Nachhinein. Es steht eine
begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, von denen an der
Universität Bielefeld 80 Prozent nach der Abiturnote vergeben werden.
Der Bewerber, der den letzten Studienplatz erhält, legt mit seiner
Abiturnote den „NC-Wert“ fest. Die Zulassungsbeschränkung greift erst,
wenn die Zahl der tatsächlich an einem Studienplatz interessierten
Bewerberinnen und Bewerber die Zahl der verfügbaren Studienplätze
übersteigt. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fächer, in denen
dies nicht der Fall war, das heißt alle Bewerberinnen und Bewerber
zugelassen wurden. Zudem gibt es in den zulassungsbeschränkten Fächern
die Möglichkeit, über Wartesemester (die Zeit zwischen Abitur und
Bewerbung) eine Zusage zu bekommen – dies trifft auf 20 Prozent der
Studienplätze eines Studiengangs zu.
Die Universität Bielefeld
empfiehlt allen Studieninteressierten, sich aufgrund von
Zulassungsbeschränkungen nicht von einer Bewerbung abhalten zu lassen.
Der Bewerbungszeitraum für den Studienbeginn im Wintersemester 2013/2014 beginnt am 1. Juni und endet am 15. Juli.
Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten der Universität Bielefeld unter
www.uni-bielefeld.de/bewerbung
Eine Übersicht über sämtliche Studiengänge an der Universität Bielefeld findet sich unter
www.uni-bielefeld.de/ba-studiengaenge