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uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
1. August 2011
Kategorie:
Forschung & Wissenschaft
Jetzt bewerben für Bielefelder Nachwuchsfonds
Rektorat fördert wissenschaftlichen Nachwuchs
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eines der wichtigen strategischen Ziele des Rektorats. Deshalb werden mit dem 2010 eingeführten Bielefelder Nachwuchsfonds jetzt zum dritten Mal Haushaltsmittel zur Forschungsförderung zur Verfügung gestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2011.
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Bielefeld mit abgeschlossener Promotion beziehungsweise solche, deren Promotionsverfahren an der Universität Bielefeld bereits eröffnet ist. Die Promotion sollte in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, wobei besondere Umstände, wie Eltern- oder Pflegezeiten, entsprechend berücksichtigt werden.
Mit dem Bielefelder Nachwuchsfonds will das Rektorat die Rahmenbedingungen für die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern. Zu den weiteren Zielen des Bielefelder Nachwuchsfonds gehört die Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie zur Verbesserung der wissenschaftlichen Karrierechancen. Zudem wird die Einwerbung eigener Drittmittel bei externen Fördereichrichtungen unterstützt. Darüber hinaus sollen Übergänge im Wissenschaftssystem erleichtert werden, vor allem der Übergang von der Promotion zur Postdoktorandenphase.
Der Bielefelder Nachwuchsfonds ist dazu in drei Maßnahmengruppen unterteilt: Bis zu 5.000 Euro können für Forschungsbeihilfen wie die Anschaffung von Kleingeräten oder die Mobilitätsförderung beantragt werden. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Erleichterung des Drittmitteleinstiegs mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Nicht zuletzt sollen „Karrierebrücken“ die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Übergangsphase von der Promotion zur eigenen Stelle oder der eigenen Nachwuchsgruppe unterstützen.
Über die finanzielle Förderung hinaus profitiert der wissenschaftliche Nachwuchs von dem Peer Learning-Projekt „Drittmittelanträge“: Hier können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich gegenseitig ihre geplanten Drittmittelanträge vorstellen, sie diskutieren und gemeinsam optimieren. Auch Nachwuchswissenschaftler, die nicht über den Bielefelder Nachwuchsfonds gefördert werden, sind herzlich eingeladen, an dem Projekt teilzunehmen. Interessierte können sich bei Alexandra Wiebke, Referentin des Prorektors und Koordinatorin der Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs, melden.
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/nachwuchsfonds
Kontakt:
Alexandra Wiebke, Universität Bielefeld
Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Telefon: 0521 106-4169
E-Mail: alexandra.wiebke@uni-bielefeld.de
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist eines der wichtigen strategischen Ziele des Rektorats. Deshalb werden mit dem 2010 eingeführten Bielefelder Nachwuchsfonds jetzt zum dritten Mal Haushaltsmittel zur Forschungsförderung zur Verfügung gestellt. Die Bewerbungsfrist endet am 15. Oktober 2011.
Antragsberechtigt sind Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Universität Bielefeld mit abgeschlossener Promotion beziehungsweise solche, deren Promotionsverfahren an der Universität Bielefeld bereits eröffnet ist. Die Promotion sollte in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen, wobei besondere Umstände, wie Eltern- oder Pflegezeiten, entsprechend berücksichtigt werden.
Mit dem Bielefelder Nachwuchsfonds will das Rektorat die Rahmenbedingungen für die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses verbessern. Zu den weiteren Zielen des Bielefelder Nachwuchsfonds gehört die Förderung von Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern sowie zur Verbesserung der wissenschaftlichen Karrierechancen. Zudem wird die Einwerbung eigener Drittmittel bei externen Fördereichrichtungen unterstützt. Darüber hinaus sollen Übergänge im Wissenschaftssystem erleichtert werden, vor allem der Übergang von der Promotion zur Postdoktorandenphase.
Der Bielefelder Nachwuchsfonds ist dazu in drei Maßnahmengruppen unterteilt: Bis zu 5.000 Euro können für Forschungsbeihilfen wie die Anschaffung von Kleingeräten oder die Mobilitätsförderung beantragt werden. Des Weiteren werden Maßnahmen zur Erleichterung des Drittmitteleinstiegs mit bis zu 15.000 Euro gefördert. Nicht zuletzt sollen „Karrierebrücken“ die Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler in der Übergangsphase von der Promotion zur eigenen Stelle oder der eigenen Nachwuchsgruppe unterstützen.
Über die finanzielle Förderung hinaus profitiert der wissenschaftliche Nachwuchs von dem Peer Learning-Projekt „Drittmittelanträge“: Hier können die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sich gegenseitig ihre geplanten Drittmittelanträge vorstellen, sie diskutieren und gemeinsam optimieren. Auch Nachwuchswissenschaftler, die nicht über den Bielefelder Nachwuchsfonds gefördert werden, sind herzlich eingeladen, an dem Projekt teilzunehmen. Interessierte können sich bei Alexandra Wiebke, Referentin des Prorektors und Koordinatorin der Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs, melden.
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/nachwuchsfonds
Kontakt:
Alexandra Wiebke, Universität Bielefeld
Servicestelle für den wissenschaftlichen Nachwuchs
Telefon: 0521 106-4169
E-Mail: alexandra.wiebke@uni-bielefeld.de