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uni.aktuell-Archiv
Veröffentlicht am
18. Juli 2012
Kategorie:
Forschung & Wissenschaft
Hegel-Preis 2012 an Professorin Dr. Gertrude Lübbe-Wolff
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Dienstag (17. Juli) den mit 12.000 Euro dotierten Hegel-Preis 2012 an die Bielefelder Professorin und Verfassungsrichterin Professor Dr. Gertrude Lübbe-Wolff verliehen. Sie würdigt damit die wissenschaftliche Arbeit der Juristin, die sich in ihren Studien intensiv mit der Hegelschen Rechtsphilosophie befasst. Der Preis gilt als eine der wichtigsten philosophischen Auszeichnungen. Lübbe-Wolff erhält den Preis am 24. Juli m Rahmen eines Festaktes im Stuttgarter Rathaus. Die Laudatio hält der ehemalige Verfassungsrichter Professor Dr. Dieter Grimm.
Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass Professorin Lübbe-Wolff, die seit dem Jahr 2002 Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist und daher ihre Professur für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld im Augenblick ruhen lässt, ihre im engeren Sinne juristische Tätigkeit stets mit einer artikulierten Bezugnahme auf die politische Philosophie Hegels verbunden hat:
„Die Verbindung zwischen diesen beiden scheinbar weit auseinander liegenden Beschäftigungsfeldern macht das Besondere und Hervorstechende ihres intellektuellen Profils aus: Aus ihrer Interpretation der politischen Philosophie Hegels zieht sie die Konsequenz, das öffentliche Recht vor allem mit der Aufgabe zu versehen, Gemeinwohlorientierungen derart in institutionellen Arrangements zu verstetigen, dass bloß moralische Appelle überflüssig werden. Hierdurch vermag sie Hegels Moralitätskritik und seine Idee einer politischer Sittlichkeit, die das Individuum nicht als den abstrakten Ausgangspunkt moralischer Urteile, sondern als innerhalb von Institutionen gebildet begreift, im Rahmen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates neu zur Geltung zu bringen.“
Gertrude Lübbe-Wolff, Jahrgang 1953, hat von 1969 bis 1977 Rechtswissenschaft in Bielefeld, Freiburg und an der Harvard Law School (LLM) in den USA studiert. 1980 erfolgte die Promotion in Freiburg. Von 1979 bis 1987 arbeitete Lübbe-Wolff als wissenschaftliche Assistentin/Hochschulassistentin an der Universität Bielefeld. 1987 folgte die Habilitation an der Universität Bielefeld, mit der Lehrberechtigung für die Fächer Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtsphilosophie. 1988 bis 1992 war sie Leiterin des Umweltamtes der Stadt Bielefeld.
Seit 1992 ist sie Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. 1996 bis 2000 war Lübbe-Wolff stellvertretendes Wahlmitglied des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen und von 1996 bis März 2002 geschäftsführende Direktorin des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF)der Universität Bielefeld.
Den Vorsitz des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen nahm sie von 2000 bis März 2002 wahr. Seit April 2002 ist sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Der Hegel-Preis wurde 1967 von der Stadt Stuttgart gestiftet und wird seit 1970 alle drei Jahre in Zusammenarbeit mit der Internationalen Hegel-Vereinigung an einen Philosophen oder Geisteswissenschaftler verliehen. Zu den bisherigen Preisträgern zählen unter anderem Jürgen Habermas und Niklas Luhmann.
Die Jury begründete ihre Entscheidung damit, dass Professorin Lübbe-Wolff, die seit dem Jahr 2002 Richterin am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist und daher ihre Professur für Öffentliches Recht an der Universität Bielefeld im Augenblick ruhen lässt, ihre im engeren Sinne juristische Tätigkeit stets mit einer artikulierten Bezugnahme auf die politische Philosophie Hegels verbunden hat:
„Die Verbindung zwischen diesen beiden scheinbar weit auseinander liegenden Beschäftigungsfeldern macht das Besondere und Hervorstechende ihres intellektuellen Profils aus: Aus ihrer Interpretation der politischen Philosophie Hegels zieht sie die Konsequenz, das öffentliche Recht vor allem mit der Aufgabe zu versehen, Gemeinwohlorientierungen derart in institutionellen Arrangements zu verstetigen, dass bloß moralische Appelle überflüssig werden. Hierdurch vermag sie Hegels Moralitätskritik und seine Idee einer politischer Sittlichkeit, die das Individuum nicht als den abstrakten Ausgangspunkt moralischer Urteile, sondern als innerhalb von Institutionen gebildet begreift, im Rahmen des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates neu zur Geltung zu bringen.“
Gertrude Lübbe-Wolff, Jahrgang 1953, hat von 1969 bis 1977 Rechtswissenschaft in Bielefeld, Freiburg und an der Harvard Law School (LLM) in den USA studiert. 1980 erfolgte die Promotion in Freiburg. Von 1979 bis 1987 arbeitete Lübbe-Wolff als wissenschaftliche Assistentin/Hochschulassistentin an der Universität Bielefeld. 1987 folgte die Habilitation an der Universität Bielefeld, mit der Lehrberechtigung für die Fächer Öffentliches Recht, Verfassungsgeschichte der Neuzeit und Rechtsphilosophie. 1988 bis 1992 war sie Leiterin des Umweltamtes der Stadt Bielefeld.
Seit 1992 ist sie Professorin für Öffentliches Recht an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. 1996 bis 2000 war Lübbe-Wolff stellvertretendes Wahlmitglied des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen und von 1996 bis März 2002 geschäftsführende Direktorin des Zentrums für interdisziplinäre Forschung (ZiF)der Universität Bielefeld.
Den Vorsitz des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen nahm sie von 2000 bis März 2002 wahr. Seit April 2002 ist sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts.
Der Hegel-Preis wurde 1967 von der Stadt Stuttgart gestiftet und wird seit 1970 alle drei Jahre in Zusammenarbeit mit der Internationalen Hegel-Vereinigung an einen Philosophen oder Geisteswissenschaftler verliehen. Zu den bisherigen Preisträgern zählen unter anderem Jürgen Habermas und Niklas Luhmann.