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Der Platz der Religionen in der Gesellschaft
Internationale Tagung über den Umgang mit Religionen in
Staatsverfassungen am Bielefelder Zentrum für interdisziplinäre
Forschung
Zahlreiche Staaten ringen zurzeit darum,
welche Stellung sie verschiedenen Religionen im öffentlichen Raum
einräumen sollen. Die Ergebnisse dieser Auseinandersetzungen finden sich
in den unterschiedlichen Staatsverfassungen. Wie wirkt es sich aus,
wenn religiöse Autoritäten an einer Verfassung mitarbeiten? Was bedeutet
dies für Menschenrechte sowie den Schutz von Frauen und Minderheiten?
Mit diesen Fragen befassen sich 25 Forscherinnen und Forscher aus elf
Ländern vom 15. bis zum 17. Juli 2015 am Bielefelder Zentrum für
interdisziplinäre Forschung (ZiF). Die Tagung trägt den Titel
„Inclusiveness, Representation, and Religious Accommodation in
Constitutions and Constitutionalism”.
„In der
Fachliteratur wird die Entstehung einer Verfassung meistens unabhängig
von ihrer Umsetzung behandelt. Das wollen wir ändern, in vergleichender
wie in begrifflicher Hinsicht“, so Professorin Mirjam Künkler
(Princeton, USA), die die Tagung zusammen mit den Professorinnen Hanna
Lerner (Tel Aviv, Israel) und Shylashri Shankar (New Delhi, Indien)
leitet. Dabei geht es vor allem darum, ob eine Verfassung eine
bestimmte Religion bevorzugt oder aber für ein friedliches Nebeneinander
sorgt. Bei der Tagung diskutieren die Forscherinnen und Forscher
außerdem, welche Auseinandersetzungen es geben kann und von welchen
Bedingungen der Erfolg säkularer, also nicht kirchlicher Verfassungen
abhängt. Die Teilnehmer unter anderem aus Kenia, Spanien, Thailand,
Tunesien und Island werfen einen interkulturellen Blick auf die Rolle
von Erbstücken einer kolonialen Verfassung, den Einfluss anderer
Staaten, das Wahlrecht oder die Beziehungen zwischen religiösen Mehr-
und Minderheiten.
Die Tagung beginnt mit einem öffentlichen
Vortag des Rechtswissenschaftlers, Menschenrechtsaktivisten und
ehemaligen Libanesischen Präsidentschaftskandidaten Chibli Mallat (Utah,
USA) über Verfassungen in mehrheitlich muslimischen Ländern. Die
Konferenz ist zugleich die Abschlussveranstaltung der
ZiF-Forschungsgruppe „Religious Accommodation and Human Rights in
Constitutional Frameworks“ („Religion und Menschenrechte in
Staatsverfassungen“), die von Mai bis November 2014 am ZiF gearbeitet
hat. Die Tagungssprache ist Englisch.
Tagungszeiten:
Mittwoch,
15. Juli 2015, 16.30 Uhr: öffentlicher Abendvortrag „How to reference Islamic law in non-exclusive constitutions“ im
Plenarsaal des ZiF
Donnerstag, 16. Juli 2015, 9 Uhr bis 17 Uhr
Freitag, 17. Juli 2015, 9 Uhr bis 18.30 Uhr
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/ZIF/FG/2014Balancing/index.html