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„Den Wildwuchs bei Ermittlungsverfahren stoppen“
Tagung am Zentrum für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld
„Die
Mehrzahl der Strafverfahren erfolgt heute in verkürzter Form und ohne
umfangreiche Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung“, sagt der Jurist
Professor Dr. Stephan Barton von der Universität Bielefeld. Obwohl
gesetzlich nicht so vorgesehen, würden entscheidende Weichen schon im
Ermittlungsverfahren gestellt, das von Polizei und Staatsanwaltschaft
dominiert wird. Diese Aufwertung der Ermittlungsverfahren kommt laut
Barton jedoch weitgehend wildwüchsig zustande. Diese neue Entwicklung
steht im Mittelpunkt der fünften Bielefelder Verfahrenstage am 17. und
18. September im Zentrum für interdisziplinäre Forschung (ZiF) der
Universität Bielefeld. Titel der Tagung: „Wider die wildwüchsige
Entwicklung des Ermittlungsverfahrens“.
Professor Dr. Stephan
Barton leitet die Tagung zusammen mit Professor Dr. Ralf Kölbel
(Ludwig-Maximilians-Universität München) und Professor Dr. Michael
Lindemann (Universität Bielefeld). „Eigentlich sollen Befragungen und
weitere Maßnahmen im Ermittlungsverfahren dazu dienen, die Entscheidung
über die Anklageerhebung vorzubereiten. Doch inzwischen hat dieses frühe
Verfahrensstadium an Bedeutung für den späteren Verfahrensausgang
gewon-nen“, sagt Barton. So verliert das Hauptverfahren an Bedeutung, in
dem sich Richter mit den Beweisen befassen und über Schuld und Unschuld
entscheiden. Und das, obwohl laut Gesetz die Hauptverhandlung Kern
eines Strafverfahrens ist. Die Aufwertung der Ermittlungsverfahren gehe
nicht auf koordinierte Anstrengungen des Gesetzgebers zurück, sondern
sei in den ver-gangenen Jahren fast völlig ungeregelt zustande gekommen,
erklärt Barton.
Ziel der Tagung ist zum einen eine
Bestandsaufnahme und kritische Analyse dieser Entwick-lung, zum anderen
sollen rechtspolitische Vorschläge zu einer gezielten Weiterentwicklung
des Ermittlungsverfahrens erarbeitet werden. Eingeladen haben die
Tagungsleiter dazu rund 20 Referentinnen und Referenten aus Justiz,
Anwaltschaft, Polizeipraxis und Politik sowie aus Fachdisziplinen wie
Strafrechtswissenschaft, Rechtssoziologie, Kriminologie,
Politikwissen-schaften, Kommunikationstheorie und Neurophilosophie. An
der Tagung nehmen insgesamt etwa 70 Forscherinnen und Forscher,
Praktikerinnen und Praktiker teil.
Medienvertreter sind herzlich eingeladen, über die Veranstaltung zu berichten.
Tagungszeiten:
Mittwoch, 17. September: 10 Uhr bis 18.30 Uhr
Donnerstags, 18. September: 9 Uhr bis 15.30 Uhr
Weitere Informationen im Internet:
www.uni-bielefeld.de/ZIF/AG/2014/09-17-Barton.html
Kontakt bei inhaltlichen Fragen:
Prof. Dr. Stephan Barton, Universität Bielefeld
Fakultät für Rechtswissenschaft
Telefon: 0521 106-3910
E-Mail: stephan.barton@uni-bielefeld.de
Kontakt bei organisatorischen Fragen:
Trixi Valentin, Universität Bielefeld
Zentrum für interdisziplinäre Forschung
Telefon: 0521 106-2769
E-Mail: trixi.valentin@uni-bielefeld.de