Rechtswissenschaft
Zwei Dissertationen mit Promotionspreis der Juristischen Gesellschaft OWL ausgezeichnet
v.l.: Dr. Matthias Rose, Prof’in. Dr. Marie Herberger, Prof. Dr. Franz Mayer, Dr. Max Ransiek, Klaus Petermann, Dr. Lucas Erxleben, Prof. Dr. Till Elgeti, Prof’in. Dr. Ulrike Davy
Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung sind zwei an der Fakultät für Rechtswissenschaft entstandene Dissertationen mit den Promotionspreisen der Juristischen Gesellschaft Ostwestfalen-Lippe e.V. ausgezeichnet worden. Die Preise gingen an Dr. Max Ransiek und Dr. Lucas Erxleben. Beide Arbeiten wurden mit der Bestnote summa cum laude bewertet und von der Juristischen Gesellschaft mit jeweils 500 Euro prämiert.
Dass es an diesem Abend nicht nur um Würdigung, sondern auch um Vermittlung ging, wurde schnell deutlich. Die Preisträger stellten ihre Forschung selbst vor – mit dem Anspruch, auch diejenigen mitzunehmen, die nicht täglich mit verfassungsrechtlichen Gleichheitsfragen oder Investitionsschutzabkommen befasst sind. Eine Herausforderung, die beide überzeugend meisterten: komplex, aber zugänglich; präzise, ohne sich im Detail zu verlieren.
Klaus Petermann, Präsident des Landgerichts Bielefeld und erster Vorsitzende der Juristischen Gesellschaft OWL, eröffnete den Abend und erinnerte an das Anliegen der seit 1982 bestehenden Gesellschaft, herausragende juristische Forschung sichtbar zu machen und gezielt zu fördern.
Die Laudatio von Prof. Dr. Till Elgeti schlug einen Bogen von der eigenen Promotionszeit hin zu den ausgezeichneten Arbeiten. Dabei wurde auch ein grundlegender Unterschied hervorgehoben: Während naturwissenschaftliche Forschung oft auf empirische Eindeutigkeit zielt, bewegt sich die Rechtswissenschaft in einem Feld, in dem Argumentation, Systembildung und Wertungsfragen im Zentrum stehen. Gerade deshalb, so Elgeti, komme Dissertationen eine besondere Bedeutung zu, denn sie strukturieren, ordnen und treiben den fachlichen Diskurs voran.
Kurz und knapp: Zwei Doktorarbeiten in je 20 Minuten
Den Auftakt der Kurzvorträge machte Dr. Lucas Erxleben. Er näherte sich einer ebenso grundlegenden wie praktisch relevanten Frage: Darf der Staat ungleich behandeln, selbst dann, wenn zwischen den Betroffenen keine relevanten Unterschiede bestehen? Ausgehend von Beispielen wie medizinischen Triage-Entscheidungen entwickelte er ein differenziertes Modell, das unter bestimmten Voraussetzungen den Zufall als Auswahlkriterium vorschreibt. In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die konkrete Ausgestaltung solcher Verfahren weiter vertieft.
Den Auftakt der Kurzvorträge machte Dr. Lucas Erxleben. Er näherte sich einer ebenso grundlegenden wie praktisch relevanten Frage: Darf der Staat ungleich behandeln, selbst dann, wenn zwischen den Betroffenen keine relevanten Unterschiede bestehen? Ausgehend von Beispielen wie medizinischen Triage-Entscheidungen entwickelte er ein differenziertes Modell, das unter bestimmten Voraussetzungen den Zufall als Auswahlkriterium vorschreibt. In der anschließenden Diskussion wurde insbesondere die konkrete Ausgestaltung solcher Verfahren weiter vertieft.
Forschung mit gesellschaftlicher Relevanz
Zwischen Ernst und einem leichten Augenzwinkern stand dabei immer wieder die Frage im Raum, wie „partytauglich“ solche Themen eigentlich sind. Die Antwort des Abends: erstaunlich gut, wenn man sie so erklärt bekommt.
Die Preisverleihung machte einmal mehr deutlich, welchen Stellenwert Dissertationen in der Rechtswissenschaft haben. Sie sind weit mehr als ein Qualifikationsschritt: Häufig setzen sie Impulse für Rechtsprechung, Gesetzgebung und gesellschaftliche Debatten. Und das gerade dort, wo neue Konfliktlagen nach tragfähigen rechtlichen Antworten verlangen.
Beim anschließenden Ausklang im Universitätseigenen Restaurant Univarza wurde der Austausch in entspannter Atmosphäre fortgesetzt.