Rechtswissenschaft
Wahlen an der Fakultät für Rechtswissenschaft – Mitmachen & mitgestalten
Diese Woche finden vom 1. bis 5. Juli gleich mehrere Wahlen an Universität Bielefeld statt. In der zentralen Halle des UHG haben Mitarbeitende die Möglichkeit, ihre Stimme für den Senat, die Fakultätskonferenzen sowie die Gleichstellungsbeauftragte und ihre zentralen Stellvertreterinnen abzugeben. Auch Studierende sind gefragt, denn die Wahlen für die SHK-Beauftragten und ihre Vertreter*innen in der BiSEd-Konferenz und im Studierendenparlament (StuPa bis zum 5. Juli) stehen an.
In den letzten Jahren ist die Wahlbeteiligung, besonders unter Studierenden, leider gesunken. Besonders die Pandemie hat vielen Studierenden nicht das umfangreiche Campuserlebnis ermöglicht, zu dem ebenso die aktive Mitgestaltung der Universität gehört. Um das zu ändern, sind nun Mitarbeitende und Studierende aufgerufen, in dieser Woche zu wählen.
Von 9:00 bis 16:00 Uhr kann in der zentralen Halle des UHG für die oder den Anwärter*in auf das jeweilige Amt gestimmt werden. Ein Lichtbildausweis oder Dienstausweis reicht aus. Wahlberechtigt sind alle, die am 13. Mai 2024 an der Uni beschäftigt waren und im Verzeichnis der Wahlberechtigten stehen. Für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten sind die weiblichen Mitglieder wahlberechtigt.
Es wurden Briefwahlunterlagen beantragt? Dann müssen diese bis zum 4. Juli, 16:00 Uhr im Wahlamt eingehen. Dazu können sie im Wahllokal, im Wahlamt, per Hauspost oder Postweg abgegeben werden. Falls man sich doch noch entscheidet, lieber vor Ort zu wählen, können die Briefwahlunterlagen einfach mitgebracht werden und sie werden gegen neue Stimmzettel getauscht.
- Wahlen zum Senat, zu den Fakultätskonferenzen und zur Gleichstellungsbeauftragten: 1. bis 4. Juli
- Wahlen zum Studierendenparlament (StuPa): bis 5. Juli
- Ort: Zentrale Halle des UHG
Weitere Informationen zum Wahlverfahren insgesamt, zur Wahlberechtigung, zu den Fristen etc. können den Ersten und Zweiten Wahlbekanntmachungen sowie den FAQ auf dem Wahlportal der Universität Bielefeld entnommen werden. Listen und Kandidat*innen haben auch die Möglichkeit, sich auf dem Wahlkampfportal vorzustellen.
Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter*innen des Zentralen Wahlamts für Fragen zur Verfügung.