Rechtswissenschaft
Verleihung des Hochschulgrades Magister iuris/Magistra iuris an Fakultätsabsolvent*innen
Die Universität Bielefeld verleiht ab sofort durch die Fakultät für Rechtswissenschaft den Mastergrad "Magister iuris" bzw. "Magistra iuris". Diesen Hochschulgrad erhalten alle Absolvent*innen der Fakultät für Rechtswissenschaft, die die erste Prüfung (erstes Examen) bestanden und unmittelbar vor der Meldung zur staatlichen Prüfung an der Universität Bielefeld im Fach Rechtswissenschaft mindestens zwei Semester eingeschrieben waren. Die Verleihung erfolgt auf Antrag und kann auch an Absolvent*innen erfolgen, die bereits in der Vergangenheit die erste juristische Staatsprüfung oder die erste Prüfung bestanden haben.
Mit dem Mastergrad erhalten die Absolvent*innen der Fakultät neben dem staatlichen Zeugnis über das Bestehen der ersten Prüfung jetzt auch einen akademischen Grad. Davon profitieren insbesondere Studierende, die ihr Studium im Ausland fortsetzen wollen oder die sich gegen eine Fortführung der klassischen Ausbildung mit Referendariat und zweitem Staatsexamen entscheiden.
Anträge auf Verleihung des Hochschulgrades sind schriftlich an die Dekanin der Fakultät zu richten. Zur Nachweis der Voraussetzungen müssen amtlich beglaubigte Ablichtungen und eine Erklärung, das Ausschlussgründe nicht vorliegen, mit eingereicht werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades „Magister iuris/ Magistra iuris“ der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld vom 17. Mai 2022.