Rechtswissenschaft
Verfassungsklage gegen geplantes Finanzpaket mit Unterstützung aus Bielefeld
Die geplante Grundgesetzänderung zur Aufweichung der Schuldenbremse sorgt für juristischen Widerstand: Die FDP-Landtagsfraktionen in fünf Bundesländern – Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen – haben Verfassungsklagen angekündigt, um eine Umgehung der Landesparlamente zu verhindern.
Hintergrund ist das von CDU, SPD und Grünen geplante Schuldenpaket, das Sondervermögen für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz schaffen soll. Die FDP kritisiert, dass damit nicht nur massive neue Schulden aufgenommen, sondern auch die Rechte der Landtage beschnitten würden. Besonders umstritten ist die Frage, ob eine solche Grundgesetzänderung ohne Zustimmung der Landesparlamente verfassungsgemäß ist. Zudem betont die FDP, dass in Hessen die Schuldenbremse als Ergebnis einer Volksabstimmung in der Verfassung verankert wurde, weshalb eine Änderung ohne Zustimmung der Bevölkerung besonders problematisch sei.
Unterstützung erhält die FDP von Professor Dr. Simon Kempny, Lehrstuhlinhaber für Verfassungsrecht und Steuerrecht. Er begleitet die Klage juristisch und unterstützt die FDP in der argumentativen Ausarbeitung. Das zugrunde liegende Argument ist, dass eine derartige Grundgesetzänderung tief in die Verfassungsautonomie der Länder eingreift und damit die Gewaltenteilung infrage stellt. Insbesondere die Bedeutung des Art. 31 GG („Bundesrecht bricht Landesrecht“) wird hierbei unterschiedlich ausgelegt: Während die Befürworter des Pakets betonen, dass Bundesrecht vorrangig sei, sieht die Gegenseite darin keinen Freibrief für den Bund, um direkt in die Landesverfassungen einzugreifen.
Die FDP verweist darauf, dass die Landesregierungen nicht über die erforderlichen Mehrheiten in ihren Landtagen verfügen, um die Landesverfassungen nachträglich anzupassen. Die Verfassungsklage soll daher verhindern, dass die jeweiligen Landesregierungen der geplanten Grundgesetzänderung im Bundesrat zustimmen.
Die juristische Auseinandersetzung um die Schuldenbremse dürfte in den kommenden Wochen noch weiter Fahrt aufnehmen. Die Verfassungsklage könnte richtungsweisend für das Verhältnis zwischen Bund und Ländern sowie die Grenzen der Finanzpolitik in Deutschland werden.
Weitere Informationen:
Pressemitteilung der der FDP vom 18.03.2025
Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 18.03.2025